Fundus Fonds

Viele Anleger traten der Fundus Fonds 27 KG in den Jahren 1998 bis 2000 bei, da die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH eine Ausschüttungsgarantie abgegeben hatte. Obwohl der Garantiefall eingetreten ist, weigert sich die Fundus GmbH, die Garantie zu erfüllen. Zahlreiche Anleger haben Klagen eingereicht. Die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH wehrt sich gegen eine Zahlungsverpflichtung, wurde aber zur Zahlung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat diese Verurteilung in letzter Instanz bestätigt. Er hat in den Urteilsgründen außerdem darauf hingewiesen, dass die Anleger seitens der Fundus Fonds Verwaltungen GmbH hinsichtlich der Garantie sogar getäuscht wurden. Der Anleger hat also einen Anspruch sowohl aufgrund der Garantie als auch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung. Nach Ansicht der Kanzlei sind Ansprüche nicht verjährt, da die Anleger bislang keine Kenntnis von der Täuschung hatten.

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