FEBA Bau AG/FEBA Gruppe

Die FEBA Gruppe mit Sitz zunächst in der Schweiz und dann in Liechtenstein bot Anlegern Beteiligungen in verschiedenen Projekten an, meistens Ferienimmobilien in Spanien und Portugal. Über Jahre wurden die Anleger damit vertröstet, dass angeblich Baugenehmigungen nicht vorliegen würden. Auffällig ist, dass alle Projekte nicht zur Durchführung gelangten und die Anlegergelder verschwunden sind. Die angeblichen Aktivitäten der FEBA Gruppe sind völlig intransparent, die Geschäftsleitung hatte weder Bilanzen noch sonstige nachvollziehbare Geschäftsunterlagen vorgelegt. Aus Sicht der Kanzlei können betroffene Anleger nicht nur Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der FEBA Gruppe geltend machen, sondern auch gegen deren Vermittler, da die Beteiligungen nicht empfehlenswert waren.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rechtsbeschwerde beim BGH gegen Teilmusterentscheidung des BayObLG eingereicht. | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.