Deutsche Invest Immobilien AG insolvent
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat Ende März 2024 Insolvenzantrag gestellt. Das AG Frankfurt a. Main hat sich zunächst für die bei dem AG Wiesbaden gestellten Anträge für zuständig erklärt und am 9.4.2024 wurde über das Vermögen der d.i.i. AG das vorläufige Insolvenzverfahren zum Az 810 IN 397/24 D eröffnet.
Es ist davon auszugehen, dass in Kürze auch über das Vermögen weiterer Gesellschaften der d.i.i.-Gruppe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird, da nicht nur für die AG der Insolvenzantrag gestellt wurde, sondern auch für weitere Gesellschaften. Wir informieren Sie hier aktuell weiter. Die Fondsgesellschaften sind durch die vorläufige Insolvenz nicht unmittelbar betroffen, dennoch sollten Anleger dies als Anlass nehmen, rechtlichen Rat bei einem auf Insolvenzrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.
Dem vorläufigen Insolvenzverfahren schließt sich, im Falle, dass genügend Masse vorhanden ist, das reguläre Insolvenzverfahren an, in dem Termine, z. B. zur Forderungsanmeldung bestimmt werden, an.
Nach eigenen Angaben hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien rund 4 Milliarden Euro in Immobilienprojekten an 50 Standorten investiert. Mittels verschiedener Publikumsgesellschaften können sich private, semiprofessionelle und professionelle Anleger an den Projekten der d.i.i. beteiligen.
Privat-Anleger konnten sich an den Fonds dii Wohnimmobilien Deutschland 1 und dii Wohnimmobilien Deutschland 2 beteiligen. Die d.i.i. Investment GmbH war zuständig für die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung der Alternativen Investmentfonds (AIF) der Gruppe.
Als Grund der Insolvenzanträge war der Verweis auf die schwierige Lage der Baubranche zu vernehmen von der aktuelle andere Akteure, darunter auch solche mit Anlegervermögen betroffen sind, zu vernehmen. Wir verweisen nur beispielhaft auf die Insolvenzen der Project-Immobiliengruppe aus Bamberg oder die Immobilienprojekte der One Group/Soravia/ProReal aus Hamburg und Wien.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Unternehmen der d.i.i. im Vorfeld der Insolvenzanträge einer Sonderprüfung unterzogen. Hintergrund waren dem Vernehmen nach mutmaßliche Scheinabrechnungen.
Schadenersatzansprüche können sich u.a. aus Prospektfehlern ergeben, wenn die vorvertraglichen Verkaufsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft waren. Die Kanzlei MATTIL berät Anleger bei (fehlerhaften) Kapitalanlagen seit über 30 Jahren.
Weitere Details zu D.I.I. Deutsche Invest Immobilien AG finden Sie hier
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