BAYERNAREAL, Festzinsanlagen II – V, Klagen der Insolvenzverwalterin abgewiesen
Die ohnehin schon gebeutelten Anleger der Festzinsanlagen II – V bei der BAYERNAREAL werden mittlerweile vom jeweiligen Insolvenzverwalter ihres Vertragspartners auf Rückzahlung der erhaltenen Zahlungen seitens BAYERNAREAL in Anspruch genommen. Diesen Forderungen ist nunmehr aber das Oberlandesgericht München in mehreren Entscheidungen vom 06.10.2015 entgegengetreten und hat die Klagen der dortigen Insolvenzverwalterin abgewiesen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen geht derzeit davon aus, dass sich diese Entscheidungen auf alle Anleger der Festzinsanlagen II – V übertragen lassen. Weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts München zugunsten der Anleger sind bereits angekündigt.
Daneben prüft die Kanzlei insbesondere auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Anleger gegenüber den verantwortlichen Personen der BAYERNAREAL-Gesellschaften.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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