Interessengemeinschaft Container

Im Juni 2016 meldete die in Hamburg ansässige Container-Verwaltungsgesellschaft Magellan Maritime Services GmbH die Insolvenz an. Die Magellan verwaltete Container von etwa 9.000 Anlegern, die diese als Direktinvestment erworben hatten. Zwischen dem Insolvenzverwalter und den Anlegern war streitig, ob das Eigentum der Insolvenzmasse oder den Anlegern zusteht. Ein erstes, sehr oberflächliches Gutachten gab dem Insolvenzverwalter Recht. In Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss – zu deren Mitglieder auch RA Mattil gehört – wurde ein zweites Gutachten eines angesehenen Universitätsprofessors eingeholt, der zu dem Ergebnis kam, dass die Containern den Anlegern gehören, also deren Eigentum sind. Auch die von den Reedern eingehenden Mieten sollten den Anlegern zustehen, nicht etwa der Firma Magellan, so der Gutachter weiter. Jedoch stand dem Insolvenzverwalter ab Insolvenzantrag ein Anfechtungsrecht bezüglich der Mieten für die Zukunft zu.

Auch andere Anbieter verkaufen aktuell Container an eine Vielzahl von Kapitalanlegern, die nach den Verträgen Eigentümer der Container sein sollen. Hierbei ist das Folgende zu beachten: Bis 2016 war der Vertrieb solcher „Direktinvestments“ prospektfrei. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde diese Aufsichtslücke geschlossen und auch Container-Direktinvestments der Prospektpflicht unterworfen. Die seither veröffentlichten Prospekte wurden von der Kanzlei Mattil analysiert. RA Mattil verfügt aufgrund seiner Erfahrungen mit der Firma Magellan über besondere Fachkompetenz auf diesem Gebiet. Die Prospekte weisen einige Ungereimtheiten auf, die bereits in Fachzeitschriften – Finanztest und Investment Check – besprochen wurden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkaufs- und Vermietungszahlen als auch der rechtlichen Gegebenheiten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Näheres erfahren wollen. Ob Sie bereits Eigentümer oder als Kaufinteressent davon betroffen sind, sollten Sie sich genau über die Rechts- und Sachlage informieren.

RA Mattil wurde von dem Handelsblatt, in Zusammenarbeit mit dem US-Verlag Best Lawyers, zum besten Anwalt in Deutschland im Kapitalanlagenrecht 2015 und 2016 gewählt. Die Kanzlei MATTIL hat das erste erfolgreiche Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (OLG München vom 12.12.2011, Kap1/07). Unsere Kompetenz und Erfahrung ist Ihr Vorsprung.

Die Kanzlei MATTIL vertritt Ihre Interessen in den Insolvenzverfahren Magellan und P&R und prüft darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Gründer, Prüfer und Aufsichtsorgane wie z.B. Aufsichtsräte. Auch ein Aufsichtsrat haftet nach der Rechtsprechung, wenn er ein Geschäftsmodell nicht laufend überwacht und gegebenenfalls einschreitet (siehe z. B. OLG Düsseldorf, I-9 U 14/08. Der Aufsichtsrat wurde zum Schadensersatz an Anleger verurteilt, weil er das Geschäftsmodell hat gewähren lassen).

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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