LILIUM N.V., Lilium GmbH und Lilium eAircraft GmbH
Schlechte Nachrichten für Aktionäre der LILIUM N.V. Die Gesellschaft kündigte gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht an, Insolvenzantrag für die operativen Gesellschaften in Deutschland (Lilium GmbH und Lilium eAircraft GmbH) zu stellen. Sie sei überschuldet.
Der Aktienkurs sank auf mittlerweile 0,14 €.
LILIUM wollte den „LILIUM Jet“, ein elektrisch betriebenes Klein- Flugzeug produzieren, das als Flug-Taxi für überregionale Flüge mit einer Reichweite von bis zu 300 km verfügbar sein sollte.
Daniel Wiegand gründete das Start-up im Jahre 2015 gemeinsam mit drei Freunden, alle frisch aus der Uni. Klaus Roewe, ein ehemaliger Airbus- Manager mit mehr als 30jähriger Erfahrung, übernahm vor ca. 2 Jahren die Leitung.
Viele glaubten an das Projekt. Die Hoffnungen waren groß. Es wäre ja auch so schön gewesen, wenn das deutsche Start-up das Projekt realisieren hätte können und mit dieser vermutlich zukunftsfähigen Technologie ein Global Player geworden wäre.
Insgesamt wurden ca. € 1,5 Mrd. investiert. So konnte LILIUM nach der Gründung im Jahre zu einem Unternehmen mit über 1.050 Mitarbeitern heranwachsen. Der Aktienkurs lag in der Hochphase in 2021 bei über 14 Dollar.
Bislang wurden lediglich Prototypen gefertigt. Ein erster bemannter Flug sollte im Frühjahr 2025 stattfinden. Die Genehmigungen der Luftfahrtbehörden stehen noch aus.
Staatshilfe abgelehnt
Konkreter Grund für den Insolvenzantrag ist, dass eine zuletzt erforderlich gewordene Finanzierung, für die nicht der Weg über den Kapitalmarkt gewählt wurde, sondern bei der KfW angefragt worden war, eine Bürgschaft des Freistaats Bayern bzw. der Bundesrepublik Deutschland erfordert hätte.
Der Freistaat Bayern hätte sich zur Bürgschaft in Höhe von 50 Mio. EUR bereit erklärt, wenn auch der Bund eine entsprechende Bürgschaft übernommen hätte. Der Bund erteilte jedoch eine Absage..
Über andere Finanzierungswege hatte das innovative Start-Up- Unternehmen mit Sitz in Wessling in Oberbayern seit der Gründung in 2015 ca. 1,5 Mrd. € eingesammelt.
Frühe Kritik
Fachleute (darunter auch ein Professor der TU München) und Medien (Der Spiegel, aerokurier) haben bereits seit 2020 Zweifel an der Realisierbarkeit der Geschäfts- Vision von LILIUM geäußert. Eine Flugzeug- Reichweite für 300 km erschien mit den aktuell verfügbaren Batterien nicht machbar, vor allem für 5 bis 7 Fluggäste.
Im Jahre 2021 musste die Bilanz rückwirkend korrigiert werden und ein fast doppelt so hoher Anlaufverlust ausgewiesen werden.
Zweite Chance wohl nur für Geschäftsführung
Der CEO Klaus Roewe hofft Medienberichten zufolge auf eine zweite Chance. Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist ein Sanierungsversuch, bei dem ein Sachwalter unterstützend zu der bisherigen Geschäftsführung hinzukommt.
Für die Aktionäre wird es wohl keine zweite Chance geben. Sie profitieren in den seltensten Fällen von einer Sanierung. Oft kommt es zur Übertragung des Geschäftsgegenstandes auf eine neue Gesellschaft oder zur Veräußerung.
Grundsätzlich haben Aktionäre im Insolvenzverfahren erst dann Aussichten auf eine Rückzahlung ihres investierten Kapitals, wenn alle übrigen – vorrangigen – Gesellschaftsgläubiger voll befriedigt wurden (was in der Insolvenz fast nie möglich ist).
Für die Aktionäre bedeutet die Insolvenz daher oft den Totalverlust des angelegten Geldes. Sie können aber evtl. Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und dadurch eine Gläubigerstellung erlangen. Die Gläubigerstellung von Aktionären mit Schadenersatzansprüchen wurde zwischenzeitlich durch das Oberlandesgericht München (Fall Wirecard) bestätigt.
Möglicherweise bestehen hier aber auch weitergehende Schadensersatzansprüche.
Sie können sich gerne für eine weitergehende Beratung an Rechtsanwältin Magdalena Nicola (nicola@mattil.de) wenden.
Ansprechpartner
Magdalena Nicola
Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht
Email: nicola@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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