Ljubljanska Banka

Unzählige, in Deutschland tätige jugoslawische Gastarbeiter vertrauten in den 70iger und 80iger Jahren ihr Erspartes der Ljubljanska Banka an. Diese unterhielt zahlreiche Informationsbüros in Deutschland und warb die dort lebenden Jugoslawen gezielt an. Nach dem Zerfall Jugoslawiens gründete die Republik Slowenien 1994 die Nova Ljubljanska Banka, die sämtliche Vermögenswerte der Ljubljanska Banka übernahm, mit Ausnahme: der im Ausland begründeten Verbindlichkeiten, sprich der Sparkonten. Die Sparer machen seither vergeblich die Auszahlung ihrer Guthaben geltend. Die Nova Ljubljanska Banka weigert sich, das Ersparte auszuzahlen und behauptet, sie habe diese Verpflichtungen nicht übernommen. Die Forderungen können gegen die Ljubljanska Banka aber nicht mehr geltend gemacht werden, weil diese vermögenslos ist. Betroffene Anleger möchten ihre Ansprüche nun gerichtlich geltend machen, möglichst in Deutschland, wo sie damals lebten. Geschädigte Anleger können sich gerne an Mattil & Kollegen wenden.

Mit Urteil vom 06.11.2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass Slowenien und Serbien für die Rückerstattung von Spareinlagen bei den Filialen der Ljubljanska Banka und der Invest Banka aufkommen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sofern das Urteil rechtskräftig wird, bestehen gute Erfolgsaussichten, die Spareinlagen zurückzuerhalten. Wir bezweifeln, dass die Staaten Slowenien und Serbien unaufgefordert dieser Verpflichtung nachkommen werden. Sie sollten sich daher baldmöglichst zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an uns wenden.

siehe auch:

  • Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2012, Seite 21
  • Neue Zürcher Zeitung (NZZ am Sonntag) vom 07.10.2012, Seite 35
  • NZZ am Sonntag vom 07.10.2012
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