Bankhaus Obotritia GmbH i.L.

Entschädigung der Sparer durch EdB (Entschädigungseinrichtung der deutschen BankenGmbH) und Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Am 10. März 2025 stellte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht@) den Entschädigungsfall nach dem Einlagensicherungsgesetz über das Bankhaus Obotritia GmbH i.L. fest.

Die Entschädigung erfolgt nur für Sicht-, Termin- und Spareinlagen inkl. Sparbriefe.

Anleger, die in Schuldverschreibungen, Zertifikate oder ähnliche Inhaberpapieren der Bank investiert haben, werden nicht entschädigt.

Sie ist der Höhe nach begrenzt auf 100.000,- €. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Entschädigung auch € 500.000,- € betragen.

Die EdB wird die betroffenen Anleger nun unverzüglich anschreiben und über die Entschädigung informieren.

Eine darüber hinaus gehende Entschädigung durch den Bundesverband deutscher Banken e.V. wird nicht erfolgen, da das Bankhaus Obotritia GmbH i.L. diesem nicht angehörte.

Im Rahmen der Anspruchsanmeldung und Glaubhaftmachung ist darauf zu achten, dass alle Anspruchsbestandteile angemeldet werden und ausreichende Unterlagen zur Anspruchsbegründung vorgelegt werden. Sofern möglicherweise ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine höhere Entschädigung beansprucht werden kann, ist besondere Sorgfalt geboten.

Unstimmigkeiten sind ggfs. vor den Zivilgerichten geltend zu machen.

Ebenfalls am 10. März 2025 beschloss das Amtsgericht München die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bankhaus Obotritia GmbH i.L.  Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffè ist der zuständige Insolvenzverwalter. Die Gläubiger wurden zur Forderungsanmeldung bis 22.04.2025 aufgefordert.

Gerade die Anleger, die in evtl. nachrangige Schuldverschreibungen investiert haben, und keine Entschädigung durch die EdB erhalten können, sollten die Möglichkeit der Forderungsanmeldung prüfen lassen. Die Nachrangklauseln sind oft angreifbar.

Auch diejenigen, die mehr als 100.000,- € Spareinlage haben und damit von der EdB nicht komplett entschädigt werden, sollten ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden.

Das Bankhaus befand sich vor der Insolvenzeröffnung bereits in der Liquidation. Da die Einlagen der verbliebenen ca. 1300 Anleger nicht zurückgezahlt werden konnten, erließ die BaFin Ende Februar ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Bereits im Frühjahr 2022 beschränkte die Bafin das Geschäft der Bank so weit, dass kein weiteres Neugeschäft möglich war. Die Aufsichtsbehörde begründete dies damit, dass eine Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte bestand und ein nachhaltiges Geschäftsmodell nicht erwiesen war.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des seit 2019 tätigen Instituts lag im gewerblichen Immobiliensektor. Es refinanzierte sich über Eigenkapitel und Einlagen, die v.a. über die private Anlageplattform Weltsparen des Fintechs Raisin von privaten Anlegerinnen und Anlegern angeworben wurden.

Gegenüber den Vermittlern der Sparverträge etc. sind Ansprüche auf Schadensersatz im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Wir beraten Sie gerne zu den Einzelheiten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Nicola (nicola@mattil.de).

MagdalenaNicola

Ansprechpartner

Magdalena Nicola
Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: nicola@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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