Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG

Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, die ihre Genossenschaftsmitgliedschaft gekündigt haben, mussten nun erfahren, dass laut Jahresabschluss 2017 der Bilanzverlust zum 31.12.2017 nicht durch die Geschäftsguthaben gedeckt wird, der Bilanzverlust aus dem Jahresabschluss 2017 soll über 17 Mio. € betragen haben. Dies wird als Grund dafür genannt, weshalb kündigende Anleger keinerlei Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt bekommen
 
Anleger konnten sich mit 144 monatlichen Sparbeiträgen von 40 € bzw. 50 € als Mitglied an dieser Wohnungsgenossenschaft beteiligen, und haben somit über 12 Jahre hinweg 5.760,- € bzw. 7.200,- € als Beteiligungssumme einbezahlt. Anleger, die bereits 2012 gekündigt haben, und deren Kündigung gem. der Satzung erst 5 Jahre später, somit zum 31.12.2017 wirksam wurde, warten nun jedoch vergeblich auf die Auszahlung dieses Auseinandersetzungsguthabens.
Unsere Kanzlei vertritt Genossenschaftsmitglieder, wir machen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend. Hierzu zählen neben der Genossenschaft selbst auch deren Hintermänner, aber auch gegen den Prüfungsverband kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. 
 
Betroffene Sparer sollten sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um auch ihre Schadensersatzansprüche weiterzuverfolgen und den Verlust Ihres Einzahlungsbetrages nicht in Kauf nehmen zu müssen.
 
Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

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