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"Glamour,
Gaukler, gute Nerven" - zum aktuellen Vorgehen der Kanzlei in
Sachen Medienfonds VIP 3/4
Euro am Sonntag 10/2006 v.
5.3.2006, S. 60f.
"... Für Anwältin Fohrer ergeben sich daher Ansprüche nach den
Grundsätzen des sog. 'verbundenen Geschäfts', wie es bei
Schrottimmobilien immer wieder vorkam. Fohrer will die vorgegaukelte
Sicherheit im Prospekt der VIP-Beteiligungen 3 und 4 in einem
Musterverfahren, ähnlich dem Frankfurter Telekom-Prozess, klären
lassen. 'Die Angaben über die Risikoabsicherung sind falsch
dargestellt, da die Garantiezahlungen am Ende der Laufzeit nicht an
die Anleger, sondern an den Fonds fließt,' sagt die Anwältin
..."
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