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Aktuelles

Die nachstehend aufgeführten Personen und Unternehmen waren in jüngerer Zeit Gegenstand von Presseveröffentlichungen oder haben durch Mitteilung von Anlegern unsere Aufmerksamkeit erregt. Die Aufzählung bedeutet nicht zwingend, dass diese Personen und Unternehmen illegal oder unredlich gehandelt haben und gegen sie Schadensersatzansprüche bestehen. Die Erwähnung soll so verstanden werden, dass die Kanzlei eine Zusammenfassung der für Anleger interessanten Informationen erstellt hat. Selbstverständlich ist es denkbar, dass die uns vorliegenden Informationen sachlich unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind, so dass sie nicht den Anspruch der Unangreifbarkeit für sich erheben.

Anleger sollten skeptisch sein: Wenn eine Kapitalanlage in Schieflage oder insolvent ist, folgen gerne die Anwerbeschreiben von Anwaltskanzleien, die sich dafür vorgeschalteter Tarnunternehmen bedienen, die sich Schutzgemeinschaft, Anlegerstiftung, Aktionsbund oder sonst wie nennen. Auch bei diesen Vereinen geht es immer nur darum, die Anleger zum Anwalt zu lotsen. Die Erfolgsquote dieser Kanzleien ist oft erschütternd schlecht (siehe z. B. Wirtschaftswoche „Masse statt Klasse“).

Die nachstehende Übersichtsliste umfasst nur einen Teil der bei uns geführten Vorgänge. Alle Angelegenheiten können nicht vollständig aufgeführt werden.

Übersicht

Academy-Filmfonds

Aktuelle Informationen erfolgen in Kürze.

Driver & Bengsch AG, nunmehr: Accessio AG

Das Geschäftsmodell der Kundenakquise der Accessio AG gleicht sich in allen der Kanzlei vorliegenden Fällen: Attraktive Konditionen führen zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos – kontoführende Stelle ist in den meisten Fällen die DAB-Bank. Kurz nach der Eröffnung werden die Anleger telefonisch durch die Berater der Accessio AG kontaktiert und mit dem Versprechen einer sicheren Kapitalanlage bei gleichzeitig hoher Rendite zum von tatsächlich hochspekulativen und hochrisikobehafteten Unternehmensanleihen sowie Zertifikaten überredet. Eine Risikoaufklärung oder Offenlegung der gezahlten Innenprovisionen findet in der Regel nicht statt. Ebensowenig wird über die Verflechtungen informiert, die zwischen der Muttergesellschaft Accessio AG und vielen der Unternehmen bestehen, von denen Anleihen und/oder Zertifikate vermittelt werden. Gleiches gilt für den Investmentfonds Adviser II: Viele der Unternehmen, die sich im Portfolio wiederfinden, sind personell oder kapitalmäßig mit der Accessio AG verbunden. Darüber hinaus werden viele der im Portfolio enthaltenen Produkte den Anlegern zusätzlich gesondert angeboten, was eine Risikostreuung verhindert.
Die aggressiven Platzierungsmethoden des Wertpapierhandelshauses sind auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht unbekannt geblieben; diese reagierte im Frühjahr 2009 und entzog die Erlaubnis zur Durchführung des Platzierungsgeschäfts und von Finanzdienstleistungen; das Verwaltungsgericht Frankfurt hat diesen Entzug zunächst im Eilverfahren gestoppt; eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
Die Kanzlei vertritt zahlreiche geschädigte Anleger und wird gegen die Accessio AG und deren Verantwortliche Schadensersatzklagen bei Gericht einreichen.

Adana / Cebeus

Die STA München ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betruges und hat Vermögenswerte beschlagnahmt. Anleger sollten schnell handeln , um ihre Forderungen im Wege des Arrestes zu sichern.

Admus Europe Plc./Admus AG

Die Firma Admus aus Düsseldorf bietet laut ihrem Internetauftritt Anlegern den Erwerb sog. "Immobilienaktien" an und verspricht den Anlegern, Kursgewinne profitabler Immobilieninvestments zu erzielen. Diese sollen mit dem Erwerb "guter Objekte" aus Notverkäufen, Bankverwertungen und Konkursen erzielt werden. Nach Kenntnis der Kanzlei sind dort aggressive Telefonverkäufer ehemaliger Anlagebetrugsfirmen tätig.
Die Kunden werden von den Verkäufern derart bedrängt und belogen, bis der Anleger nachgibt und Kapital zur Verfügung stellt. Es ist davon auszugehen, dass keinerlei Investitionen in Immobilien vorgenommen wurden. In der Tat befindet sich die ADMUS mittlerweile in der Insolvenz. Die Anleger haben Strafanzeigen wegen Betruges und anderer Delikte erstattet. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist ein Rechtsanwalt, der offenbar zur Herstellung besonderen Vertrauens eingesetzt wurde. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte geltend machen.
Hier finden Sie den Beitrag in französischer Sprache (en Francais).

AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering

Von einem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering in Dresden wurde ein so genanntes Prime Account bei der AIF Bank vertrieben. Angeblich sollte das Geld der Anleger in Aktien investiert werden. In dem Prospekt wird unter anderem behauptet, dass der sächsische Wirtschaftsdienst Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt Ermittlungen gegen Dr. Hering und weitere Verantwortliche. Eine Anlage der Kundengelder ist nicht nachgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im Juni 2002 dem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering die Erlaubnis zur Anlagevermittlung entzogen. Haftungsansprüche können auch gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Bereits aus den Unterlagen war erkennbar, dass es sich um ein Nonsensangebot handelt. Die AIF Bank mit Sitz in "Commonwealth of Dominica" verfügte nicht einmal über eine Banklizenz. Ein Vermittler ist aber verpflichtet, eine Kapitalanlage zu überprüfen und Hintergründe zu recherchieren. Eine solche Recherche hätte zu dem Ergebnis "Ablage" führen müssen.
Mittlerweile wurden die Hauptverantwortlichen von der Staatsanwaltschaft Dresden in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Vermögenswerte in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Arreste zur Pfändung des vorhandenen Vermögens erwirkt.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat Vermögenswerte des Herrn Hoischen in der Schweiz ausfindig gemacht und dort mit Arrestbefehlen gepfändet. Das Konkursamt bzw. Betreibungsamt hat die gepfändeten Beträge inzwischen zugunsten unserer Mandanten ausbezahlt.

AktienPower

Die Kanzlei ist bereits für Geschädigte aktiv. Weitere Information folgen in Kürze.

Alci & Strunz Parqusea S. L./Albatross Invest

Die Kanzlei hat gegen die Firma Albatross in Rom Klage eingereicht. Die Firma Albatross hat Bürgschaften für die gewährten Darlehen gestellt und diese nicht erfüllt.

Alpha International/Dr. Rottman Janko

Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte beschlagnahmt.Anleger müssen ihre Ansprüche im Wege eines zivilrechtlichen Arrestverfahrens sichern.

APVERTIS Group Ltd

Informationen folgen in kürze

Artemis Financial

Die Aufsichtsbehörden in Frankreich, Österreich und Norwegen warnen vor der Gesellschaft, die unverlangt Bürger anruft und angeblich günstige Aktien anbietet. Die Fa Artemis verfügt über keine Erlaubnis für solche Geschäfte und die telefonische Anbahnung.

Ascania

Die Kanzlei hat Strafanzeige erstattet. Die von der Kanzlei beantragten Arreste zur Sicherung von Vermögenswerten wurden zwischenzeitlich von dem Landgericht München I erlassen. Anlegern wird geraten, sich ausschließlich an Rechtsanwälte zu wenden und nicht "Nachabzockerfirmen" zu beauftragen, die angeblich Gelder aufspüren wollen. Derzeit scheint eine derartige Firma aus dem Ruhrgebiet ihr Unwesen zu treiben.

Asset Investment Ltd.

Die Gesellschaft wendet sich an notleidende Immobilienfonds und bietet eine Übernahme des Anteils gegen Befreiung von den Belastungen an. Die Asset Investment Ltd. verlangt aber von den Anlegern, dass diese ihm Voraus 13 % der Einlage an Asset Investment Ltd. bezahlen. Der Gesellschaft kommt es offenbar nur auf die Erlangung dieser Vorauszahlungen an. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die finanzierenden Banken oder die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft den Anleger aus den Verbindlichkeiten entlassen sollen.

Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat zwei Aufsichtsräte der Aufina Holding AG erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Aufsichtsräte wurden verurteilt, an Anleger der Kanzlei Schadensersatz zu bezahlen, da sie die Geschäftstätigkeit des Vorstandes nicht ordnungsgemäß überwacht haben. Erstmals wurden damit Aufsichtsräte einer Publikums-AG zum Schadensersatz direkt an Anleger verurteilt.

Haftung des Aufsichtsrates gegenüber Anlegern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt die erstinstanzliche Verurteilung.
Anleger der Kanzlei Mattil & Kollegen haben die Aufsichtsräte Prof. Dr. S. und Prof. Dr. H. der insolventen Aufina Holding AG auf Schadensersatz verklagt. Das Landgericht Düsseldorf hat die Aufsichtsräte mit der Begründung zum Schadensersatz verurteilt, dass die Aufsichtsräte die Tätigkeit des Vorstandes nicht ausreichend überwacht haben. Eine Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds ist zu bejahen, wenn er ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten des Vorstandes veranlasst oder unterstützt. Bei der Aufina Holding AG hatte es sich um eine betrügerische Aktiengesellschaft gehandelt. Die Anlegergelder wurden nicht zum Betrieb eines operativen Geschäfts verwendet, sondern von den Vorständen veruntreut. Dies musste den Aufsichtsräten bei ordnungsgemäßer Ausübung ihrer Aufsichtspflichten klar gewesen sein. Wer keine echte Kontrolle durchführt, leistet Beihilfe zu betrügerischem und sittenwidrigem Verhalten.
Das OLG Düsseldorf hat nun die Verurteilung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt (Aktenzeichen I-IX U 22/08).

Genussscheine der Auer von Welsbach Gruppe (AvW)

Die Auer von Welsbach Gruppe mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee in Österreich besteht seit 1991. Es handelt sich bei ihr um eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftsmodell die strategische Beteiligung an kleinen und mittelständischen Unternehmen und Immobilien ist.
Seit dem Jahr 1995 vergibt die AvW sogenannte Substanzgenussscheine, deren Inhaber durch Genussrechte am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Es bestehen für die Inhaber der Genussscheine jedoch weder Mitspracherechte noch ein Anspruch auf Dividendenzahlungen. Von Anlegerschützern wird dieses Genussscheinmodell seit Jahren wegen seiner Intransparenz kritisiert. Will ein Anleger die Genussscheine veräußern, so ist er darauf angewiesen, dass die AvW Gruppe diese zurücknimmt oder dass er einen anderen Abnehmer für die unter anderem im Frankfurter Freiverkehr gelisteteten Papiere findet.
Seit dem 22.10.2008 ist dem Vorstand der AvW Invest AG, einer Tochter der AvW Gruppe, durch die österreichische Finanzmarktaufsicht ein Wirtschaftsprüfer als Regierungskommissär beigestellt, um Gefahren für die finanziellen Belange der Kunden abzuwehren. Notwendig wurde diese Maßnahme, nachdem ein Prokurist der AvW-Gruppe unter bislang ungeklärten Umständen einen Schaden von, nach Unternehmensangaben, mindestens 50 Millionen Euro verursacht hat. Der Prokurist, der inzwischen entlassen wurde, hat anscheinend geheime Transaktionen durchgeführt, um Nachschussverpflichtungen zu verstecken.
Den Schaden haben derweil die ca. 12.000 Anleger, die auf ihren Genussscheinen sitzen bleiben und nur hoffen können, dass den Beschwichtigungen des Gründers und Vorstandsvorsitzenden der AvW, Dr. Wolfgang Auer von Welsbach, dass die Lage nicht existenzbedrohend sei, Glauben geschenkt werden kann. Dies kann jedoch bezweifelt werden, nachdem die AvW Gruppe noch am 17.10.2008, fünf Tage, bevor der Regierungskommissär bei der AvW Invest AG eingesetzt wurde, behauptete, die AvW Invest AG sei nicht betroffen. Jedenfalls hat die AvW-Gruppe bereits verlautbaren lassen, dass sie zurzeit keine Liquidität mehr habe und daher der Genussscheinrückkauf bis Ende 2008 eingestellt sei. Die AvW-Gruppe ist somit de facto zahlungsunfähig. Ob die Verhandlungen mit Banken über einen Überbrückungskredit für den finanziellen Engpass, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise, zu einem Erfolg führen, bleibt abzuwarten.
Bei der Kanzlei Mattil & Kollegen haben sich inzwischen erste besorgte Kleinanleger gemeldet. Die Kanzlei prüft nun, wer für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Neben dem hauptverantwortlichen Prokuristen kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Geschäftsführung ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden trifft, wenn es möglich ist, dass eine einzelne Person das Vier-Augen-Prinzip umgeht und allein Schäden dieses Ausmaßes anrichtet. Zudem werden Strafanzeigen vorbereitet.

BAC Life Trust Fonds

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Verantwortlichen der Berlin Atlantic Capital (BAC) wegen des Verdachts auf Untreue und Kapitalanlagebetrug. In den verschiedenen Büroräumen wurden bereits Hausdurchsuchungen vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten u.a. vor, dass die Versicherungspolicen, anstatt sie an externe Dritte zu verkaufen, über zwischengeschaltete Zweckgesellschaften in andere Fonds der BAC-Gruppe eingebracht wurden. Die BAC betrieb also ein reines Schneeball-/Betrugssystem, mit dem tausende Anleger getäuscht wurden.

BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG

Die Filmfondsbeteiligung  an der BAF KG  wurde  Anlegern von der Dresdner Bank AG im Jahre 1999 und 2000 als abgesicherte Anlage verkauft.  Als Absicherung smechanismus  sollte u.a. eine Erlösausfallversicherung  dienen .  Der Filmfonds läuft zum 30.06.2009 aus, die Anleger können kaum mehr mit Ausschüttungen rechnen. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen ist der Verkaufsprospekt fehlerhaft, da das Verlustrisiko  v.a. im worst-case-Szenario unzutreffend dargestellt ist ; es fehlt ein Hinweis auf ein Totalverlustrisiko. Hierauf hätten  die  Anleger von der Dresdner Bank hingewiesen werden müssen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte in einem ähnlichen Filmfonds (Vif Dritte KG) vor dem Bundesgerichtshof am 14.06.2007 (III ZR 300/05) ein für zahlreiche Anleger bedeutendes Urteil erstreiten, wonach ein Verkaufsprospekt fehlerhaft ist, wenn das Verlustrisiko, insbesondere im worst-case Szenario, falsch dargestellt wird. Dieses Urteil ist nach Auffassung der Kanzlei Mattil & Kollegen auf den Prospekt der BAF KG übertragbar.  Es besteht die Möglichkeit, die beratende Bank (Dresdner Bank AG) aus Falschberatung zu verklagen, wenn dem Anleger die Beteiligung mit unzutreffenden Angaben über das Verlustrisiko verkauft wurde. Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt daher  dringend , durch einen Rechtsanwalt die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, überprüfen zu lassen. Verjährung dürfte nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen bislang noch nicht eingetreten sein.

Bavaria Trading Company, Dortmund

Wie der DFI Gerlach Report meldete, befindet sich der Geschäftsführer Andreas Schmidt in Untersuchungshaft, Horst Hesselmann wird per Haftbefehl gesucht. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die Gesellschaft hat Kapitalanlagegeschäfte ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben. Als Treuhänderin war eine Firma Euro American Trading Bank in New York beauftragt, die nach Recherchen des DFI nicht existierte.

BAYERNAREAL, Mezzanindarlehen, Festzinsanlagen II, III, IV und V

Viele Kapitalanleger, die sich bei der BAYERNAREAL Finanzierungs GmbH über die Festzinsanlagen II, III, IV oder V finanziell engagiert haben, bangen inzwischen um Ihre Geldanlagen. Sie warten bereits seit vielen Monaten auf die vertragsgemäße Rückzahlung ihrer Anlagebeträge. Es handelt sich laut der Prospekte um sog. "Mezzanine-Darlehen", die zur Absicherung der Finanzierung von Bauträgerobjekten der BAYERNAREAL nahestehenden Kapitalgesellschaften dienen sollen. Diese Darlehen sind im Falle der Insolvenzgefahr aber erst dann zurück zu zahlen, wenn zuvor alle anderen Forderungen anderer Gläubiger vollständig bedient wurden. Die Kapitalanleger haben tatsächlich der BAYERNAREAL Kapital zur Verfügung gestellt, das einem erheblichen unternehmerisches Risiko unterliegt und im schlechtesten Fall ganz verloren gehen kann. Viele Anleger der Festzinsanlagen II bis V haben bis zum heutigen Zeitpunkt keine oder nur geringe Beträge zurückerhalten. BAYERNAREAL hat eingeräumt, in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken und beruft sich auf den vereinbarten Nachrang. Im Falle einer Rückzahlung der Darlehen bestehe angeblich ein Insolvenzrisiko.

Wir machen derzeit für Anleger der Festzinsanlagen II bis V Rückzahlungs- und Haftungsansprüche insbesondere gegen die Gesellschaft, deren Emittenten und gegen den Mittelverwendungskontrolleur geltend. Erste Klagen haben wir beim Landgericht Passau eingereicht. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Passau gegen eine Mitarbeiterin der BAYERNAREAL. Der Mitarbeiterin wird vorgeworfen, sich an Gelder bereichert zu haben. Die Ausmaße sind im Moment nicht bekannt. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass beim Objekt Cosimagarten auf den der Bayernareal noch gehörenden Wohnungen Zwangssicherungshypotheken eingetragen wurden, weil Bayernareal rückständige Wohngeldbeträge nicht bezahlt hat.

BBV 11

Die Fondsgesellschaft hat Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz hätte mit einem Betrag von ca. 800.000 € abgewendet werden können.Die Patronatsgeberin (Bürgschaft) hatte die entsprechende Zahlung verweigert. Anleger formieren sich bei der Kanzlei Mattil & Kollegen.

BCI - Business Capital Investors Corp., New York

Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen das Betreiben eines Schneeballsystems vor. Das Geld der Anleger wurde nicht investiert , sondern in einem groß angelegten Betrugssystem veruntreut. Die Auszahlungen an vorhandene Anleger wurden aus dem Kapital neu geworbener Investoren geleistet. Mehrere ausländische Strafverfolgungsbehörden haben bei den Ermittlungen zusammengewirkt,die schließlich zu Durchsuchungen und Verhaftungen führten.
Der Kanzlei MATTIL liegen umfangreiche Akten und Nachweise vor. Geschädigte sollten sich baldmöglichst an uns wenden.

Behring

Am 19.10.2004 wurden Dieter Behring und weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft genommen. Behring wird verdächtigt, tausende Anleger mit hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere 100 Millionen Franken betrogen zu haben. Die Presse berichtete, dass er auch der Geldwäscherei verdächtigt werde.
Am 28.10.2004 wurde die einstweilige Liquidation über die Gesellschaft verfügt. Der Liquidator führt in seinem Bericht von 2006 aus, dass er keine Nachweise für Investmentaktivitäten gefunden habe. Die Gelder der Kunden wurden also nicht angelegt. Die Merkmale der Kontenauswertung weisen, so der Insolvenzverwalter, eindeutig auf ein Schneeballsystem hin.

Beluga Shipping

Eine Reihe von Insolvenzen erschüttert die Anleger, ua der Beluga Shipping GmbH, die eine Patronatserklärung übernommen hatte. Die Kanzlei vertritt bereits betroffene Anleger.

Benchmark Opportunitas Turbo Hebel-Indexzertifikate

Anleger, die Anteile des „Commerzbank AG Benchm.Opp.Index Zt. (05/09v.)“ mit der ISIN DE000CB1C4S9 erworben haben, können Ansprüche gegen die Emittentin auf Kaufpreiszahlung und aus Prospekthaftung geltend machen.
Im Prospekt ist den Anlegern ein Andienungsrecht eingeräumt, das Ihnen einen Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung des zum Stichtag zu berechnenden Kaufpreises gibt. Die verpflichtete Emittentin beruft sich zur Begründung ihrer Zahlungsverweigerung ebenfalls auf den Prospekt und eine angeblich bestehende Marktstörung, die eine Berechnung unmöglich macht.
Bei der entsprechenden Klausel in den Zertifikatebedingungen handelt es sich aber um eine Klausel, die für den Anleger überraschend ist und ihn darüber hinaus unangemessen benachteiligt, sodass die Klausel nicht den rechtlichen Anforderungen an AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) entspricht und damit unwirksam ist. Daraus resultiert auch ein Prospektfehler, der den Anleger zur Schadensersatzleistung berechtigt.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen bereitet entsprechende Klagen für geschädigte Anleger vor.

BFI Bank

Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters gibt es keinen Investor, der ernsthaft an einer Übernahme der BFI Bank interessiert wäre. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters herrschte in der BFI Bank eine totale Misswirtschaft. Die Geschäftsleitung war nicht einmal in der Lage, ordnungsgemäße Kreditakten zu führen. Außerdem wurden Kundengelder treuhänderisch angenommen, entgegen der Vereinbarung aber nicht treuhänderisch verwaltet, sondern mit dem Vermögen der BFI Bank vermischt. Dadurch wurde der Tatbestand der Untreue erfüllt. Die BFI Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 220 Mio € angehäuft. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich einige Jahre dauern.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse können Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Geschäftsleiter der BFI Bank geltend gemacht werden. In dem uns vorliegenden Lagebericht zur Bilanz 2001 befindet sich der Hinweis des Vorstands, dass die Fortführung der Bankgeschäfte ernsthaft gefährdet ist. Dennoch wurden weiter Anleger eingeworben.
Viele Anleger haben über die BFI Bank Immobilienfondsanteile erworben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 387/02) können Einwendungen gegen die Fondsgesellschaften aus Falschberatung auch der BFI Bank entgegengesetzt werden, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn das Darlehen und die Fondsbeteiligung vom gleichen Vermittler angeboten wurden. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Zahlungen an die finanzierende Bank verweigert werden können.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bfi-kunden.de
Die BFI Bank hat sich nun bereit erklärt, die Anteile an den Sachwert-Plus-Fonds zurückzunehmen und auf die gewährten Darlehen zu verzichten. Nach diesem ersten Erfolg wird sich die Kanzlei nun den anderen Produkten der BFI Bank und den entsprechenden Klagen zuwenden.
Arrest gegen Dr. Karl-Heinz Wehner! Der Kanzlei ist es für ihre Anleger gelungen, die in Deutschland bekannten Vermögenswerte des BFI-Bank-Gründers sicherzustellen und zu pfänden. Der Arrestbefehl wurde damit begründet, dass der Gründer zugleich der faktische Geschäftsführer war und den Anlegern persönlich für die Insolvenz verantwortlich ist. Ein Arrestgrund liegt vor, da die Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung besteht. Am 07.07.2006 hat das Landgericht Würzburg nochmals einen Arrestbefehl erlassen, mit dem Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet wurde, das die Kanzlei Mattil bei ihren Recherchen aufgefunden hat.

Veröffentlichungen zur BFI-Bank:

BIM-Fonds

Informationen erfolgen in Kürze.

BkmU Bank AG

Über das Vermögen der BkmU Bank AG in Berlin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartwig Albers in Berlin bestellt.
Die Bank ist zahlungsunfähig. Ca. 2.133 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von mehr als 273 Mio. € angemeldet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 31. August 2002 unter dem Aktenzeichen 101 IN 2398/02 eröffnet. Die Bank hatte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 24.557.949,60 € ausgegeben. Mit Bescheid vom 26. April 2002 wurde die Erlaubnis der BkmU Bank zum Betreiben von Bankgeschäften durch das Aufsichtsamt aufgehoben. Am 6. Mai 2002 war bereits ein Moratorium erlassen worden. Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EDB) sichert nur sogenannte Einlagen (z. B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen, Aktien u. a. unterliegen nicht der Einlagensicherung. Schadensersatzansprüche können beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Kunden erheben massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Bankinstituts. Ob Ansprüche geschädigter Anleger gegen die Verantwortlichen persönlich geltend gemacht werden können, wird von der Kanzlei geprüft.

Bloomfield AG/Rosenberg & Oppenfield AG, Zürich

In Zürich ist die Bloomfield AG ansässig, die bereits seit einigen Jahren mit aufdringlicher Telefonwerbung in Deutschland Kunden sucht. In den Vorgesprächen bezeichnet sich die Bloomfield AG als Börsenspezialist mit besten Verbindungen zu renommierten Brokerhäusern. In einem uns bekannten Fall hatte der so geworbene Kunde einen Betrag von etwa 1.200.000,00 DM zum Börsenhandel zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 3 Monaten wurde das Konto auf Null reduziert. Bei Betrachtung der Kontoauszüge wurde festgestellt, dass das Konto mit exzessiven Kommissionen belastet wurde. Mit einer Gebührenbelastung von fast 900.000,00 DM (!) hatte der Kunde natürlich keine Chance, Gewinne zu erzielen. In den 3 Monaten hatte die Bloomfield AG über den von ihr beauftragten Broker das Kundenguthaben derart be"handelt", dass praktisch das gesamte Geld bei der Bloomfield AG verblieb. Und dies, obwohl dem Kunden vor Einzahlung schriftlich von der Bloomfield AG bestätigt wurde: "Bessere Konditionen finden Sie nirgendwo".
Die Staatsanwaltschaft Zürich führt Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Bloomfield AG wegen Betrugs und anderer Delikte. Anlegern wird geraten, sich an die Bezirksanwaltschaft Zürich zu wenden und Strafanzeige zu erstatten.
Auf den Kontoauszügen der Anleger wird eine Münchener Firma als "Your representative" angegeben, obwohl die Anleger mit dieser Gesellschaft keinerlei vertragliche Beziehung haben. Diese Gesellschaft erhält von dem amerikanischen Broker Rückzahlungen den den Kunden berechneten exzessiven Kommissionen. Auch dadurch wird deutlich, dass der Kunde von Beginn an keine Chance auf einen Gewinn hat und sein Kapital nur dazu dient, zwischen den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt zu werden.
Die drei Verantwortlichen der Gesellschaft wurden am 11.09.2005 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Boll Medienfonds (BOLU GmbH)

Seit 1999 hat Uwe Boll mit seiner Firma BOLU GmbH bereits 10 Medienfonds (Boll 1.–10. KG) mit dem Schwerpunkt Horror- und Videospielverfilmungen aufgelegt. Wer in Boll-Beteiligungen investiert, muss allerdings mit erheblichen Kapitalverlusten rechnen. Die Fondsgesellschaften spielen die prospektierten Einnahmen nicht ein und die Ausschüttungen bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Die Emissionsprospekte leiden nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen an vielfältigen Fehlern, die zur Rückabwicklung der Beteiligung berechtigen können. Die Boll 7. KG soll zum 30. Juni 2009 liquidiert werden. Bei der Boll 8. KG müssen noch 17 Mio. Euro Lieferantenkredite bedient werden. Im „worst case“ droht daher die Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Bei der Verleihung der „Goldenen Himbeere“ im Jahre 2009, dem Anti-Oscar, erhielt Boll die zweifelhafte Auszeichnung als schlechtester Regisseur! Zudem bekam er eine Sonder-Himbeere für das „Schlechteste bisherige Lebenswerk“. 
Neuerdings sucht der Horror-Filmer knapp 400.000 Anleger, die für 33 Euro Mitproduzenten an seinem neuen Werk „Black-out“ werden können. Aufgrund der bisherigen Leistungsbilanz der Boll-Fonds ist ein Engagement kritisch zu bewerten. Zumal das Projekt nur zustande kommt, wenn mindestens 43 % der angestrebten Summe bis zum 31.03.2009 einbezahlt werden. Wird der budgetierte Betrag innerhalb der genannten Frist nicht erreicht, soll pro Einzahlung nur ein Betrag von mindestens 27 Euro zurücküberwiesen werden. 

Bond & Future

Gegen die Verantwortlichen der Bond & Future wird seitens der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und Verleitung zu Börsengeschäften ermittelt. Die Kundenguthaben wurden systematisch und planmäßig in eigene Einnahmen umgeschichtet, Gewinnaussichten bestanden von vornherein nicht. Die angelegten Kundenguthaben wurden nicht einmal an der Börse platziert. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten liegen der Kanzlei bereits vor.

BVT Gruppe

In einzelnen geschlossenen Immobilienfonds der Münchner BVT-Gruppe sind Anleger derzeit  aufgefordert, auf Gesellschafterversammlungen den Sanierungskonzepten zur Rettung der Fonds zuzustimmen. Es wird mit der Angst der Anleger über die Haftungslage bei Wegfall des einzig persönlich haftenden Gesellschafters gespielt. Eine oHG-Haftung der Anleger bei Wegfall des Komplementärs ist unwahrscheinlich.
Gefahr droht für BVT-Anleger von anderer Seite. Sofern Anleger aufgefordert werden, "Nachschüsse" an die Fondsgesellschaft zu leisten, raten wir dazu, anwaltlichen Rat einzuholen. Nach der Rechtsprechung sind die Anleger nicht dazu verpflichtet Rückzahlungen zu viel erhaltener Ausschüttungen oder Nachschusszahlungen zu leisten, auch wenn die Fondsgesellschaft sich in Insolvenzgefahr befindet. Dies selbst dann nicht, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn ein entsprechender Gesellschafterbeschluss vorliegt. 
Anleger, die aktuell zu Gesellschafterversammlungen ihrer Fondsgesellschaft eingeladen werden, sollen unbedingt Rechtsrat einholen, da zu befürchten ist, dass die Anleger von Banken und dem Fondsinitiator ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden um marode Fondsgesellschaften weiter am Leben zu halten. Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung unterliegen einer sehr kurzen Frist!

CAM/Turmcenter Frankfurt

Ausweislich des Prospekts der Kapitalerhöhung wurde ein Eigenkapital in Höhe von DM 56 Mio. von neuen Gesellschaftern eingeworben. Diese Summe ist überwiegend für zahlreiche Kosten abgeflossen, z. B.

Vermittlung Endfinanzierung (obwohl die Finanzierung bereits stand)

3.500.000,00 DM

Mietgarantie

6.500.000,00 DM

Platzierungsgarantie des Hauptgesellschafters Kreuzer

1.500.000,00 DM

Nebenkosten der Kapitalerhöhung

8.000.000,00 DM

Haftungsvergütung Komplementärin

3.000.000,00 DM

Beratungsgebühr

2.000.000,00 DM

Vorabentnahme Hauptgesellschafter

3.500.000,00 DM

Die Kapitalerhöhung diente offensichtlich allein dem Zweck der Bereicherung des Initiators Kreuzer. Herr Kreuzer ist überraschend Anfang 2006 verstorben. Die Kanzlei prüft, gegen welche Beteiligten und Rechtsnachfolger Schadensersatzansprüche gestellt werden können.

Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG

Be der Betrachtung des Geschäftsberichts 2003 fällt auf, dass die Gesellschaft bei unglaublichen Mittelabflüssen praktisch kein Anlagevermögen aufweist. Einem betrieblichen Ertrag von 1.847.000,00 € stehen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 35.515.000,00 € gegenüber! In den Erläuterungen heißt es dazu knapp, dass diese sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 27.614.000,00 € zu einem Großteil auf Vertriebsübernahmekosten entfallen. Bei einem offenbar eingeworbenen Kapital in Höhe von 42 Mio. € hat die Gesellschaft ein Anlagevermögen von minimalen 2.1000.000,00 €, bei dem es sich um "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" handelt.
Aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2004 ist ersichtlich, dass praktisch kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei einem gezeichneten Kapital von 107 Mio. € findet sich ein Anlagevermögen von nur 2,1 Mio. €! Die Gesellschaft hat also so gut wie keine Investitionen vorgenommen.

CBB Holding AG

Die CBB sieht sich selbst ohne Nachschüsse als zahlungsunfähig an. Die Bankverbindlichkeiten liegen in der Größenordnung von fast 800 Mio. €. Die ausgewählten Objekte waren überteuert sowie schlecht vermietet und verwaltet. Der Vorstand hat Sanierungsvorschläge unterbreitet, deren Durchführbarkeit nicht schlüssig erscheint. Die CBB Holding AG ist im August 2000 aus der Concordia Bau und Boden AG hervorgegangen. Seit 1995 bestehen massive Liquiditätsprobleme. Die Schweizer Erb-Gruppe, die mit 49,8 % an der CBB Holding AG beteiligt ist, hat beträchtliche Beträge in die CBB investiert. Die Geschäftsführung der Gesellschaften Nr. 3 und 4 haben angekündigt, die Rückzahlung der Ausschüttungen zu verlangen, da es sich hierbei um Entnahmen gehandelt habe. Für die Gesellschaften wurde zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt, so dass mit einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter gerechnet werden muss. Die Gesellschafter sollten prüfen lassen, ob sie tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn kein Hinweis erfolgt ist, dass es sich um eine Kapitalrückzahlung mit Wiederaufleben der Haftung handelt und die Gesellschafter deswegen die Ausschüttungen in gutem Glauben erhalten haben.

CFB Medienfonds Nr. 140 (IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG; IWP KG I)

Mit Beschluss vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07, hat der BGH einem Anleger des  CFB Medienfonds 140 (IWP KG I) wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Commerzbank AG Schadensersatz zugesprochen. Der Schadensersatzanspruch des Anlegers liegt darin begründet, dass die Commerzbank AG Rückvergütungen (Kick-backs), die sie vom Fondsinitiator erhalten hat, nicht offengelegt hat. Der BGH hat am 20.01.2009 klargestellt, dass Banken ihren Kunden nicht verschweigen dürfen, wie viel Provision sie selbst für die Vermittlung von geschlossenen Fonds kassieren. Andernfalls machen sie sich schadensersatzpflichtig. Anleger sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: der Commerzbank AG) von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie das Vergleichsangebot der AVANCIA bereits angenommen haben, da sie zumindest in Höhe des Differenzbetrags einen Schaden erlitten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der Falschberatung verjähren. Es kommt damit entscheidend darauf an, wann der einzelne Anleger Kenntnis von den Kick-back-Zahlungen an die Commerzbank AG erhalten hat und ob im Rahmen des Beratungsgesprächs hierüber aufgeklärt wurde. Auch bei anderen geschlossenen Fonds, die über die Commerzbank verkauft wurden, sollten Anleger die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, da die Entscheidung des BGH vom 20.1.09 auch auf alle anderen Beteiligungsmodelle (z. B. Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Windkraftfonds), bei denen versteckte Kick-backs bezahlt wurden, übertragbar ist.

Hier finden Sie Informationen zur aktuellen BGH-Entscheidung zu Provisionszahlungen (kick-back) an Commerzbank.

Cinerenta/Investor Treuhand (Cinerenta Fonds I bis V)

Seit dem 29.05.2008 hat die Kanzlei Mattil & Kollegen etwa 25 (Grundsatz-) Urteile in Sachen Cinerenta vor dem BGH zugunsten von Cinerenta-Anlegern erstritten. Darunter das bahnbrechende Urteil gegen die Treuhänderin Contor GmbH, das für alle Cinerenta-Anleger von maßgeblicher Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 29.05.2010, AZ. III ZR 59/07; abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de):

Der BGH sieht eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Treuhänders, wenn die im Prospekt aufgelisteten Fondsnebenkosten („Weichkosten“) in Wirklichkeit zweckwidrig als Vertriebsprovisionen verwendet werden sollten („Innenprovisionen“). Außerdem müsse ein Prospekt darüber aufklären, wenn verflochtenen Unternehmen, wie die Investor-Treuhand, besondere Konditionen für den Eigenkapitalvertrieb gewährt werden. Mario Ohoven war Mehrheitsgesellschafter der Cinerenta GmbH und zugleich geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der Investor Treuhand GmbH. Diese Verflechtung war im Prospekt nicht offengelegt. Die Entscheidung des BGH lässt sich auf die anderen Cinerenta-Fonds übertragen, da in den Cinerenta-Fonds I-V jeweils 20 % Provisionen an die Investor-Treuhand geflossen sind. Auf die Verflechtungen des Mario Ohoven wurde ebenfalls nicht hingewiesen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte am 06.11.08, 12.02.2009, 23.07.2009, 17.12.2009, 22.04.2010 und am 15.07.2010 vor dem Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Contor GmbH sowie mittlerweile über 100 Urteile vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München gegen die Contor GmbH erstreiten. Am 20.07.2010 ist es uns außerdem gelungen, erstmals vier Urteile vor dem Landgericht München I gegen Mario Ohoven zu erwirken, in denen Ohoven wegen der verschwiegenen Innenprovisionen auch persönlich zum vollen Schadensersatz verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig). Leider haben aber auch am 15.7.2010 zwei Cinerenta-Anleger vor dem BGH gegen Mario Ohoven verloren: Mario Ohoven habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er die rechtliche Erheblichkeit der falschen Prospektangaben nicht habe erkennen können (BGH, Urteil vom 15.07.2010, z.B. AZ. III ZR 321/08, Rz. 35 ff., abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de). Wir halten die rechtliche Argumentation des BGH für unrichtig und werden weiterhin versuchen, in den laufenden Klageverfahren den Vorsatz von Mario Ohoven durch neue Tatsachen und Beweismittel darzulegen.

Am 29.07.2010 hat die Contor GmbH Insolvenz angemeldet und als Begründung angegeben, dass ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung den Deckungsschutz versagt habe. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde ein Münchner Rechtsanwalt bestellt. Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob und wann das Insolvenzverfahren gegen die Contor GmbH eröffnet wird. Wir sind allerdings der Meinung , dass die Versicherung für jeden einzelnen Anleger den vollen Schadensersatz leisten muss.

Ende 2009 wurden bei den Cinerenta-Fonds I bis V die Verlustzuweisungen aberkannt. Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses können auch die Säumniszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr (§ 233a ff AO), die die Anleger wegen der verspäteten Steuerzahlung zusätzlich an das Finanzamt zahlen müssen, geltend gemacht werden. Diese Säumniszinsen konnten wir bereits für Cinerenta-Anleger in zahlreichen Urteilen als Schadensposition erstreiten.

Schadensersatzansprüche von Cinerenta-Anlegern sind heute noch nicht verjährt, soweit nachgewiesen werden kann, dass der Anleger frühestens im Jahr 2007 Kenntnis von den "verdeckten Provisionen" und den Verflechtungen des Mario Ohoven erlangt hat. In solchen Fällen droht aber zum 31.12.2010 Verjährung!!!

Hier finden Sie eine Auflistung unserer bisherigen Urteile zugunsten von Cinerenta-Anlegern.

Vgl. auchJuve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Veröffentlichung zu Cinterenta/Investor Treuhand:

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu "Super-Gau für Cinerenta-Anleger: Fiskus kippt bei allen Cinerenta-Filmfonds Verlustzuweisungen"

Clean Konzept GmbH/Clean Patent GmbH/BDF u. a.

Für Anleger hat die Kanzlei Mattil & Kollegen Arrestbefehle gegen Freiherr von L. und den Geschäftsführer Benno K. erwirkt, mit denen Grundeigentum in Frankreich gepfändet und verwertet wurde.

Clerical Medical 

Viele Anleger haben Lebensversicherungen mit Kreditfinanzierung erworben. Bei der Beratung wurde behauptet, das angesparte Vermögen würde zur Tilgung des Darlehens ausreichen. Die besonderen Risiken wurden verschwiegen, insbesondere eine mögliche Unterdeckung zum Ende der Laufzeit und die Gefahr, dass die finanzierende Bank Nachsicherheiten verlangt. Viele Anleger haben sich an die Kanzlei mit dem Auftrag gewandt, das riskante Anlagemodell rückabzuwickeln und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ansprüche bestehen insbesondere gegenüber den Beratern, die über Risiken nicht aufgeklärt haben, aber auch gegenüber der finanzierende Bank und der Versicherung, die als Mitinitiator des Modells anzusehen sind und denen die fehlerhafte Beratung nach den Prinzipien des verbundenen Geschäftes zuzurechnen ist.

Crescent Hydropolis Resorts Plc.

Zahlreiche Anleger haben sich an dem Projekt „Unterwasserhotel“ beteiligt. Ein Baubeginn ist jedoch nicht festzustellen. Offenbar handelt es sich um ein Phantomobjekt, das still und heimlich untergegangen ist. Die Anleger sollten sich nicht länger vertrösten lassen und ihre geleistete Einlage zurückfordern.

Contracts for Difference (CFDs)

Bei den sog. Contracts for Difference (Abk. CFD) handelt es sich um Wetten auf Kursdifferenzen. Diese Geschäfte sind hochspekulativ und für den durchschnittlichen Privatanleger völlig ungeeignet! Private sollten in CFDs, wenn überhaupt, nur sehr geringe Geldbeträge einsetzen, bei denen ein Totalverlust einfach zu verschmerzen sind. Die enormen Risiken bis hin zu einer unbeschränkten Nachschusspflicht stehen in einem krassen Missverhältnis zu den durchschnittlich erwirtschafteten Renditen.
Erwirbt ein Anleger über eine der einschlägigen Handelsplattformen (z. B. CMC-Markets, FXdirekt Bank, IG Markets, E*Trade o.a.), so schließt er mit dem Anbieter einen Vertrag über die Kursdifferenz bei einem bestimmten Basiswert. Dies können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen oder andere Wertpapiere sein. Es kann dabei auf steigende und fallende Kurse gewettet werden. Bewegt sich der Kurs des Basiswertes in die richtige Richtung, bekommt der Anleger laufend die Differenz zum Einstiegskurs auf seinem Konto gutgeschrieben. Geht der Kurs in die falsche Richtung, wird die Differenz dem Konto belastet. Dies geht so lange, bis die Position mit Gewinn oder Verlust aufgelöst wird.
Der Kapitaleinsatz ist bei dieser Form der Spekulation relativ gering, da nur ein kleiner Geldbetrag als sog. Margin, also als Sicherheit für eventuell zu zahlende Kursdifferenzen, hinterlegt werden muss. Aber genau hierin liegt das Hauptrisiko der CFDs. CFDs haben nämlich einen extrem hohen Hebel. Dies soll an einem Beispiel erläutert werden.
Wettet man über einen CFD bei einem DAX Stand von 5.000 Punkten auf einen steigenden Index, muss man nur 250 Euro als Margin hinterlegen. Steigt der DAX nun auf 6.000 Punkte, erhält man seinem Konto EUR 1.000 gutgeschrieben. Im Verhältnis zum gebundenen Kapital hat man einen Gewinn von 400 % gemacht. Hätte man mit EUR 5.000 direkt die im DAX vertretenen Aktien gekauft, hätte man beim Verkauf EUR 6.000 erhalten. Im Verhältnis zum eingesetzten Kapital in Höhe von EUR 5.000 hätte man nur 20 % erwirtschaftet.
Entwickelt sich der Kurs aber nicht so wie erwartet, so fallen auch die Verluste dementsprechend gravierend aus. Fällt der Index beispielsweise auf 4.750 Punkte, so hätte man bei einer Direktanlage in DAX Aktien einen Verlust von 5 % gemacht. Bei einer Anlage in CFDs würde der Verlust aber bereits EUR 250 und somit 100 % des gebundenen Kapitals ausmachen. Aber es geht noch schlimmer. Fällt der Index nämlich weiter, kann man bei einer Aktienanlage maximal das eingesetzte Kapital verlieren, während es bei CFDs eine Nachschusspflicht gibt. Das heißt, man kann auch Geld verlieren, das man ursprünglich gar nicht in dieser Anlage binden wollte.
Das Ganze geht so weit, bis auf dem Konto nicht mehr genügend Geld vorhanden ist, um die Sicherheit für die vorhandenen Positionen zu stellen. In diesem Fall kommt es zum sog. Margin Call, d. h. die bestehenden Positionen werden mit Verlust aufgelöst. Das Geld ist weg.
Der durchschnittliche private Anleger ist dabei kaum in der Lage, die Auswirkungen extremer Kursveränderungen auf sein Vermögen vorauszusehen oder unterliegt dem Fehler, dass er vermeintliche Gewinnchancen bei seiner Entscheidung stärker gewichtet als die Verlustrisiken im Falle einer Fehlentscheidung. Zudem neigen viele Leute, animiert durch die relativ geringen Margins, dazu, viel zu viele oder zu große Positionen einzugehen, sodass häufig nicht genug Kapital in der Hinterhand ist, um Kurstäler durchzustehen. Es findet dann zwangsläufig eine Zwangsauflösung der Position zu einem geringeren Kurs als dem Einstiegskurs statt.
Neben diesen durch den hohen Hebel bedingten Risiken, ist aber auch zu beachten, dass man bei einem CFD keinen reellen Gegenwert erhält. Es handelt sich, wie gesagt, nur um eine Wette. Wettet man auf einen steigenden Goldpreis, erhält man dadurch kein Gold, sondern lediglich das Versprechen, bei einem steigenden Goldpreis Geld zu bekommen. Man sollte sich daher genau darüber Gedanken machen, mit wem man diese Wette eingeht. Es bringt einem nämlich nichts, wenn man mit der Markteinschätzung richtig lag, der Wettpartner aber am Ende nicht zahlungsfähig ist. Zudem häufen sich bei fast allen Handelsplattformen Beschwerden über die Zuverlässigkeit. Regelmäßig brechen die Systeme zusammen und das natürlich normalerweise in den Momenten, wo es an den Börsen zu großen Ausschlägen kommt und die Handelsvolumina rasant ansteigen. Aber gerade in diesen Momenten kann es extrem kostspielig werden, wenn man eine Position, egal ob mit Gewinn oder mit Verlust, nicht auflösen kann und die extremen Marktschwankungen durch das Konstrukt des CFDs noch potenziert werden.
Alles in allem raten wir dem normalen Kleinanleger davon ab, in CFDs zu investieren. Mit Sorge stellen wir fest, dass in letzter Zeit vermehrt von dubiosen Veranstaltern Konten bei CFD-Anbietern vermittelt werden. Die Anleger werden dabei mit hohen Renditeversprechen geködert und über die wahren Risiken im Dunkeln gelassen. Aus gegebenem Anlass weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass man bei jeder Geldanlage die Fragen zum Risikoprofil und zur Erfahrung in Kapitalanlagen unbedingt richtig beantworten sollte. Wird man von einem Berater dazu gebracht, falsche Angaben zu machen, damit man das Produkt erwerben kann, hat dies damit zu tun, dass das Produkt eigentlich für einen Anleger mit diesem Anlegerprofil nicht geeignet ist. Dem Anlageberater geht es nicht um eine gute Beratung, sondern um seinen Profit um jeden Preis.

Copro Media AG, CP Medien AG, KC Medien AG

Die Hamburger Fondsanalysten Fondscope hatten nach einer Analyse des geschlossenen Medienfonds MBF 02 wegen des außerordentlich negativen Chancen-Risiko-Verhältnisses bereits im Juli 2003 vor einer Beteiligung gewarnt: da Sicherungsinstrumente fehlten, sei das Verlustrisiko für die Zeichner in nur unzureichendem Maße begrenzt. Im ungünstigsten Falle verliere der Anleger bis zu 100 % seiner Einlage. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei neben dem Fehlen einer überzeugenden Investitionsstrategie nicht zuletzt die negative Bewertung des Fondsmanagements: die Leistungsbilanz der CP Medien AG ergebe bei dem Vorgängerfonds des MBF 02 teils erhebliche Unterschreitungen der Planwerte. Daraus resultieren u.U. nicht nur Prospekthaftungsansprüche des Anlegers, sondern auch Ansprüche gegen den Anlagevermittler: Anleger, denen diese Negativbeurteilung von ihrem Vermittler verschwiegen wurde, können ihren Anlagevermittler bzw. -berater daher ggf. auf Schadensersatz verklagen. Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Beitritt, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler verjähren innerhalb von drei Jahren.

DAT Finance AG

Die DAT Finance AG aus Trübbach (CH) vertrieb in Deutschland so genannte "Investment-Anlagen mit Bankgarantie und Gewinnbeteiligung". Die den Kunden versprochenen Inhaberschuldverschreibungen wurden zum Teil gar nicht erst herausgegeben. Oder sie wurden von den Kunden wieder zurückgefordert, wenn diese ihre Investitionen zurückverlangten, ohne dass es dann jedoch zu Kapitalrückzahlungen kam. Der deutsche Hintermann wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen den schweizerischen Verwaltungsrat der DAT Finance AG läuft in der Schweiz ein Strafverfahren.

db Kompass Life Fonds I und II

Die db Kompass Life Fonds I und II  wurden von einer Großbank aufgelegt und v. a. in den Jahren 2004 und 2005 an Anleger verkauft. Diese investierten in die Fonds für den Kauf von US-Lebensversicherungen hunderte Millionen Euro. Nach dem Ableben der ursprünglichen Inhaber der Lebensversicherungspolicen sollte das Geld an den Fonds fließen. Den Anlegern drohen nun aber hohe Verluste, da die Fondskalkulation nicht aufgeht. Die Versicherten sterben nicht so, wie dies seitens der Fondsinitiatoren kalkuliert worden war. Zum einen leben viele Versicherte länger als kalkuliert, zum anderen wurde der Aufkauf der Policen aber auch wegen der hohen Nachfrage immer teurer. Darüber hinaus wurden aufgrund einer gesetzlichen Änderung in Deutschland amerikanische Lebensversicherungsfonds erstmals steuerpflichtig. Da die Fondskonstruktion höchst kompliziert ist, waren viele Anleger mit dem über 100-seitigen Verkaufsprospekt überfordert und vertrauten auf ihren Bankberater. Die Berater hatten offensichtlich vor allem die eigene Provision vor Augen, als sie Anlegern den Fonds als „sichere Anlage“ verkauften. Die Großbank hat eine Vermittlungsprovision in Höhe von 9,5 % erhalten. Anleger, denen das Produkt als risikolos verkauft wurde, sollten dringend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank  überprüfen lassen. Die beratende Bank kann sich auch nicht auf einen etwaigen Verkaufsprospekt hinausreden, wenn dieser erst am Tag der Unterschriftsleistung oder gar erst danach übergeben wurde. Nach Rechtsprechung des BGH ist es erforderlich, dass ein Anleger den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor der Zeichnung erhält, dass er ihn in Ruhe durchsehen kann. Zudem hätten die Anleger von ihrem Anlageberater im Beratungsgespräch über die an die Bank fließenden Vertriebsprovisionen in Höhe von 9,5 % informiert werden müssen (wir haben bereits für zahlreiche Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 Schadensersatz gegen die beratende Bank erstritten, da diese den Anlegern ebenfalls die tatsächliche Provisionshöhe verschwiegen hat). Darüber hinaus prüfen wir Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte, insbesondere z. B. wegen einer möglichen Nichtoffenlegung von Verflechtungen mit beteiligten Vertragspartnern. Da Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung bereits nach drei Jahren ab Kenntnis der Falschberatung verjähren und die prospektierten Ausschüttungen bereits über zwei Jahre ausgeblieben sind, sollten Anleger der Kompass Life Fonds I und II dringend anwaltlichen Rat einholen. Die Deutsche Bank hat jetzt flächendeckend ein Vergleichsangebot von 80 % der Zeichnungssumme unterbreitet. Wir geben Ihnen gerne unverbindlich eine Ersteinschätzung, wenn Sie uns Ihre Beteiligungsunterlagen zusenden. Gerne können Sie auch direkt Kontakt zu Rechtsanwältin Katja Fohrer aufnehmen: fohrer@mattil.de

DB Kompass Life III - Wetten auf den Tod

Unter dem Deckmantel eines Zertifikates hat die Deutsche Bank eine Kapitalanlage „DB Kompass Life III“ vertrieben, die nicht nur rechtlich sondern auch in moralischer Hinsicht fragwürdig ist. Es handelt sich dabei um eine außerordentlich komplizierte Wette auf die Restlebenszeit von 500 zufällig ausgewählten Referenzpersonen. Die Rendite der Anlage hängt vom Grad der Abweichung der durchschnittlichen Lebensdauer der betroffenen Zielgruppen gegenüber der vorher ermittelten Lebenserwartungsprognosen ab. Der Verkauf dieser Kapitalanlage ist unserer Ansicht nach nichtig, da Wetten auf das Ableben von bestimmten Personen oder Personengruppen menschenunwürdig sind und gegen die guten Sitten verstoßen. Die Verträge sind nichtig und deshalb rück abzuwickeln. Zudem enthält der Prospekt Widersprüche und Fehler, zum Beispiel über künftige Ausschüttungen, die Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung und Falschberatung nach sich ziehen können. Auch die medizinischen Gutachten, die für die Berechnung der Lebenserwartung der Referenzpersonen herangezogen wurden, basieren auf veralteten Zahlenwerten. Das Landgericht Frankfurt wird in Kürze erstmals über eine Klage entscheiden, in der ein Anleger Rückabwicklung bzw. Schadenersatz begehrt.

DBVL / DBVI / DFO 1. und 2. KG (Deutsche Beamtenvorsorge, Thannhuber- Firmengruppe)

In den 90er Jahren boten die diversen Fondsgesellschaften der Thannhuber- Gruppe, die alle den bewusst missverständlichen Namensbestandteil „Deutsche Beamtenvorsorge“ führten, atypisch stille Beteiligungen an. Die Beteiligung erfolgte mittelbar, über die Treuhandkommanditistin Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Finanziert werden konnten die Beteiligungen durch die Privatbank Reithinger, die ebenfalls zur Thannhuber- Gruppe gehörte. Die eingesammelten Anlegergelder sollten in Immobilien investiert werden, die über Jahre hinaus bereits an so renommierte Unternehmen wie den WDR bzw. die Adam Opel AG vermietet sein sollten. Verschwiegen wurde den Anlegern, dass die Anlegergelder auch zu einem Großteil in Finanzanlageprodukte der Privatbank Reithinger fließen sollten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befand. Sowohl die Treuhandkommanditistin Procurator als auch die Privatbank Reithinger befinden sich in Insolvenz. Im Insolvenzverfahren der Procurator war ein Angebot der Haftpflichtversicherung für eine Quote von ca. 17% im Raum gestanden, die ein Großteil der Anleger jedoch ablehnte. Wegen Masseunzulänglichkeit wird das Insolvenzverfahren demnächst eingestellt werden. Das Insolvenzverfahren Reithinger wird noch mehrere Jahre andauern. Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters ist hier mit einer Quote zu rechnen. Aktuell haben wir Urteile gegen die Fondsgesellschaft DBVL erstritten. Die DBVL wurde zur vollständigen Rückzahlung der Einlage verurteilt!! Da die Beteiligungen bereits aus den 90er Jahren stammen und demnächst zu verjähren drohen, ist bei allen interessierten Anlegern Eile geboten.

DCM Capital Management Inc./Drittenpreis

Hermann Drittenpreis, der sich derzeit wegen dringenden Verdachtes des gewerbsmäßigen Betrugs in U-Haft in der JVA Augsburg befindet, gründete bereits 1998 die Firma Trust Vermögensverwaltungs-GmbH, die im Jahr 2000 umfirmierte in die Firma DCM Drittenpreis Capital Management GmbH.
Im Jahr 2001 gründete Hermann Drittenpreis die Firma DCM Capital Management Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands. Kunden sollten sich an der Firma DCM Inc. unmittelbar durch Erwerb von Anteilsscheinen, d. h. durch stimmrechtlose Inhaber-Aktien, beteiligen und so am Gesellschaftszweck der Firma DCM, Gesellschaftsgelder "renditeträchtigen Kapitalanlagen zuzuführen", teilhaben.
Derzeit ist noch nicht bekannt, ob bzw. in welcher Größenordnung es der Staatsanwaltschaft Augsburg im Rahmen ihrer Ermittlungen gelang, werthaltige Vermögenswerte zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu sichern.
Wie die StA Augsburg ankündigte, wird Akteneinsicht Mitte/Ende Juli gewährt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Zeitraum etwaige, gesicherte Vermögenswerte bekannt gegeben werden. Den Geschädigten obliegt es, schnellstmöglich auf die Gelder per Arrest Zugriff zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wird keinesfalls eine Verteilung der Gelder an die Geschädigten vornehmen. Dies ist den Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg vorbehalten, wobei im Arrestverfahren, d. h. der Sicherung von vorhandenen Vermögenswerten durch die Geschädigten, das Prioritätsprinzip gilt.

DCSF 64 (DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG

Die Fondsgeschäftsführung teilte den Anlegern im April 2012 mit, dass eine Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft nur noch abgewendet werden kann, wenn die Anleger einer mit den finanzierenden Banken abgeschlossenen „Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung“ zustimmen und außerdem akzeptieren, dass sie 60% der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Eine Anschlussfinanzierung sei nicht möglich. Die Banken befürchten, dass die Mieterin, die Deutsche Bank AG, von ihrem Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 12 Mietjahren mit Wirkung für das Jahr 2015 Gebrauch machen will. In Folge der schwierigen Anschlussvermietung drohen unter Umständen längere Leerstände. Anfang 2012 mussten die Anleger außerdem erfahren, dass die darlehensgebenden Banken die auf dem Konto der Fondsgesellschaft vorhandene und an die Banken verpfändete Liquidität in Höhe von 11 Mio. € vereinnahmt hatte. Die Banken verlangen nun eine weitere Sondertilgung von ca. 20 Mio. €. In Folge der Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung soll nach Ansicht der Fondsgeschäftsführung die Insolvenz der Fondsgesellschaft verhindert werden und sodann die Fondsimmobilie bestmöglich veräußert werden. Der ermittelte Wert der Fondsimmobilie betrage etwa 90 Mio. €. Die Beteiligung war Anlegern überwiegend durch Banken empfohlen worden, z.T. als sichere Anlage. Die meisten Anleger wurden nicht darüber informiert, dass ein Großteil der prognostizierten Ausschüttungen tatsächlich eine Einlagenrückgewähr darstellt und insoweit rückforderbar war. Anleger, die von ihrer Bank nicht über deren Provisionsinteresse und über die Höhe der von der Bank vereinnahmten Vertriebsprovision informiert wurden, sollten durch einen Rechtsanwalt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung überprüfen lassen.

Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat für mehrere Dutzend Anleger Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen die Prospektherausgeberin des Fonds über eine Ölbohrplattform eingereicht: der Prospekt ist nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer in zahlreichen Punkten fehlerhaft. Geschädigte Anleger sollten umgehend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen (Stand: 8.6.2011).

Deep Sea Exploration Plc.

Die Firma Deep Sea Exploration Plc. weckt das Interesse der Anleger mit der Bergung von Schiffswracks und der Unterwasserschatzsuche. Anleger könnten Aktien an der Deep Sea Exploration Plc. erwerben. Laut einem Zeitungsbericht stammen 80 % der etwa 1.800 Aktionäre aus Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betruges einleiten. In den Geschäftsräumen wurden aufgrund des Untersuchungsbeschlusses Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Verdacht, dass die vereinnahmten Anlegergelder nicht für Maßnahmen zur Realisierung des vorgegeben Geschäftszwecks verwendet wurden.

DEGI International und DEGI Europa

Mittlerweile sind diese beiden offenen Immobilienfonds nicht nur geschlossen sondern befinden sich darüber hinaus in Liquidation. Die Kanzlei vertritt hier Anleger, insbesondere im Rahmen von Schadensersatzprozessen gegen die beratenden Banken und die Anlagevermittler. Da hier regelmäßig kurze Verjährungsfristen laufen, raten wir geschädigten Anlegern, sich hier anwaltlich beraten zu lassen.

De Medici Invest Ltd.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der genannten Gesellschaft. Das Polizeipräsidium Düsseldorf führt zur Zeit eine Befragung der Anleger durch. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die Behörden in Luxemburg haben Konten zur Rückgewinnungshilfe beschlagnahmt. Die Anleger müssen ihre Forderungen zivilrechtlich mit einem Rechtsanwalt sichern, da die Staatsanwaltschaft keine Gelder verteilt.

Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)

Die Deutsche Mentor für Finanzen e. K. bot die Zeichnung von Genusskapital an, das die Anleger trotz Kündigung und Fälligkeit nicht zurückerhalten haben. Die DMFF platziert zurzeit eine Anleihe in der Größenordnung von € 100 Mio. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die DMFF zur Auskunft und Offenlegung ihrer Anleger aufgefordert hat, da die DMFF offenbar das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft ohne entsprechende Erlaubnis betreibt.
Die Staatsanwaltschaft Fulda führt Ermittlungen wegen Betrugs. Zwischenzeitlich liegen der Kanzlei bereits zivilrechtliche Schadensersatzurteile gegen den Inhaber der DMFF vor.

Diamantenverkäufe

Diverse Firmen bieten Anlegern wertlose bzw. falsche Diamanten an. Diese werden als lukrative und sichere Anlage angepriesen. Die Firmen gehen dabei immer nach demselben Muster vor: Die Opfer werden unverlangt zu Hause angerufen und von Verkäufern veranlasst, in Diamanten zu investieren. Diese sollen günstig von den Anlegern erworben werden und später an potenzielle Käufer gewinnbringend weiterverkauft werden. Die Verkäufer verpflichten sich sogar zur Vermittlung von potenziellen Käufern und garantieren eine Rückgabe des Kaufpreises. Hohe und sichere Gewinne werden angekündigt.
Doch zum Weiterverkauf der Diamanten kommt es nie, die Diamanten erweisen sich in den meisten Fällen als wertlose Fälschungen.
Folgende Firmen sind im Zusammenhang mit betrügerischem Diamantenverkauf in Erscheinung getreten:

  • DIA Holding AG, Dietlikon (CH)
  • AKV Sachwertvermarktung e. K., Grötzingen (D)
  • DALIA Ltd., Obertshausen (D)
  • DALIA, Frankfurt am Main (D)
  • Deutsche Sachwert GmbH, Offenbach (D)
  • Unternehmensgruppe GPS GmbH, Offenbach (D)
  • Brandt Invest GmbH, Hanau (D)
  • Skyline Invest GmbH, Frankfurt am Main (D)
  • Firma DCC-Dubai Carat Company, Bregenz (A)
  • Dansa Edelsteinhandels GmbH, Staat (CH)

Direktzinsen AG

Die Strafbehörden in Wien führen ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Direktzinsen AG.

DM Beteiligungen AG

Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz (505 IN 159/06). Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Delikte führt. Zwischen der DM Beteiligungen AG und der Leipzig West AG bestehen Verbindungen, da die Gesellschaften von derselben Person kontrolliert wurden. Das Unternehmen verfügt über nur geringe Liquidität, der Insolvenzverwalter wird die festgestellten Vermögenswerte (einige Immobilien) verwerten.

DOBA 17 KG

Die Kanzlei hat für Anleger Klagen auf Rückabwicklung gegen die Fondsinitiatoren eingereicht.

Domes AG

Die Gesellschaft in der Schweiz verspricht - natürlich gegen Vorkasse - die Vermittlung von Bankgarantien einer internationalen Großbank zum Zwecke der Sicherung von Krediten. Ein von der Kanzlei vertretener Kunde zahlte im August 2002 € 50.000,00 für diese Besorgung. Die Bankgarantie sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen vorliegen. Der Kunde wartet bis heute auf die versprochene Bankgarantie. Als er die € 50.000,00 zurückforderte, bestritt die Domes AG, das Geld erhalten zu haben, obwohl eine unterzeichnete Quittung vorliegt. Hier zeigt sich wieder: Keine Vorkasse bei angeblichen Kreditvermittlungen!

Dr. Amann AG/Dr. Amman Fonds

Die in der Schweiz ansässigen Amann-Fonds sind per Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission aufzulösen. Grund hierfür ist das seit 01.01.2007 geltende Kollektivanlagengesetz (KAG), das alle offenen und geschlossenen Fonds der Aufsicht und Bewilligung durch die EBK unterwirft. Viele Anleger der Amann-Fonds haben sich an die Kanzlei gewandt und machen Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte geltend. Aufgrund der angeordneten Liquidation ist davon auszugehen, dass den Anlegern ein Totalverlust ihrer Einlage droht.

Dr. Ulrich AG, Düsseldorf

Ausweislich einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 27.10.2000 wird gegen die Verantwortlichen der Dr. Ulrich AG in Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren geführt. Durch unerbetene Telefonanrufe wurden die Kunden zum Erwerb von Aktien verleitet. Nach dem Stand der Ermittlungen wurden die Anleger über den Wert von geplanten Investitionen in Immobilien, die zu erwartenden Renditen und die Entwicklung der übernommenen Aktienkurse getäuscht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Konten der Dr. Ulrich AG mit erheblichen Guthaben gepfändet. Anleger können daher gegebenenfalls im Wege des Arrestes ihre Schadensersatzforderungen sichern.

Dreiländer-Fonds (DLF), Kapital-Consult (KC), AWD

Von dem Stuttgarter Initiator Walter Fink bzw. der Stuttgarter Gesellschaft Kapital-Consult GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Walter Fink ist, wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Dreiländer-Fonds aufgelegt. Vielen Anlegern wurde versprochen, dass die Anteile nach einigen Jahren wieder veräußerlich seien und mit sicheren Renditen kalkuliert werden könne. Insbesondere beim Fonds 94/17, dem größten der Fonds (im Jahre 1996 Erhöhung des Volumens von 1,6 Mrd. DM auf 2,2 Mrd. DM) haben sich u.a. die Mieteinnahmen seit der Insolvenz des Hauptmieters Stella AG drastisch verschlechtert. Die ursprünglich vereinbarte Fixmiete war für die Musicalbranche nicht üblich und die vereinbarte Jahresmiete zu hoch. Auf diese Tatsachen hätte der Anleger im Emissionsprospekt hingewiesen werden müssen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Walter Fink wegen des Verdachts der Veruntreuung ermittelt und die Geschäftsräume durchsucht wurden. Die AWD in Hannover, die als einer der Hauptvermittler fungierte, ist zwischenzeitlich wegen Falschberatung (Unterlassung einer wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung und unterlassene Inkenntnissetzung des Anlegers von der negativen Berichterstattung in der Wirtschaftspresse) zum Schadensersatz verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover wurde nunmehr vom OLG Celle bestätigt (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2002 des OLG Celle vom 15.08.2002). Sofern der Anleger die Kapitalanlage z.B. über die Berliner Bank fremdfinanziert hat, ist ggf. auch eine Haftung der Bank zu prüfen.

Drexel Management GmbH, Düsseldorf

Bis ca. Herbst 1999 warb die in Düsseldorf ansässige Firma Drexel Management GmbH ahnungslose Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die angebliche Geldanlage sollte über die Drexel Global Inc. mit Sitz in den Niederlanden und Großbritannien erfolgen. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht um an der Börse zugelassene Broker, sondern um Briefkastenfirmen, die keine Geschäftstätigkeit ausübten. Die Kunden erhielten fingierte Phantasiekontoauszüge, ihre Guthaben wurden planmäßig unterschlagen. Die Namen der Hauptverantwortlichen sind bekannt; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betruges dauern noch an.
Das BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hat am 13.04.2000 den Entschädigungsfall hinsichtlich der Fa. Drexel Management GmbH festgestellt. Die Geschädigten können daher eventuell mit einer staatlichen Entschädigung nach dem ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, vgl. kmi-spezial 10/99, 21/00) rechnen! Zu beachten ist hierbei, dass für die Anmeldung der Ansprüche Fristen laufen!

DS-Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG

Die Fondsgesellschaft schreibt die Anleger an und „kündigt die als Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen“. In Wahrheit handelte es sich aber nicht um Darlehen, sondern um vorbehaltlose Ausschüttungen, zu deren Rückzahlung die Anleger nicht verpflichtet sind. Die Behauptung einer Darlehensgewährung und die ausgesprochene Kündigung stellen unserer Ansicht nach eine Einschüchterung und auch Täuschung der Anleger dar.

DSS Vermögensverwaltung AG & Co. KG

Die DSS wirbt als "Garantie-Spezial-Fonds" und behauptet, sie habe einen Gewinn in Höhe von 31,68 % im Durchschnitt der letzten 6 Jahre erwirtschaftet. In einem uns vorliegenden Prospekt behauptet die DSS weiter, die genannte Rendite von 31,68 % sei von einer Depotbank und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bestätigt. Wir haben die DSS aufgefordert, uns diesen angeblichen Gewinn nachzuweisen und die Bestätigungen der Bank und der Wirtschaftsprüfungskanzlei vorzulegen. Eine Antwort der DSS haben wir aber nicht erhalten.

Dubai 1000 HotelFonds

Die eingeworbenen Einlagen der Anleger wurden offenbar von den Initiatoren nicht für die Errichtung eines Hotels in Dubai, wie der Prospekt versprach, verwendet. Baumaßnahmen sind nicht festzustellen, der Initiator Recker ist angeblich untergetaucht. Die Kanzlei wird die in Deutschland ansässigen Vertragspartner in Anspruch nehmen. Entsprechende Verträge zugunsten der Anleger liegen der Kanzlei vor.
Die Geschäftsführung lässt in einem Umlaufverfahren über die Liquidation des Fonds abstimmen. Der Fonds ist, auf gut deutsch, pleite. Anleger sollten der Beschlussvorlage auf keinen Fall zustimmen. Darin heißt es nämlich u. a., dass die Gesellschafter auf Ansprüche gegen die Geschäftsführung, Mittelverwendungskontrolle und Treuhänder verzichten.

Duesenberg Financial Group Inc.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits Anklage gegen die vier Hauptverantwortlichen erhoben, darunter ein Rechtsanwalt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kunden planmäßig über die Verwendung des eingesetzten Kapitals getäuscht. Von Anfang an war vorgesehen, die eingenommenen Kundengelder zu "verwirtschaften" und durch Kommissionen und Gebühren für sich selbst zu vereinnahmen. Das zwischenzeitlich ergangene Urteil haben wir bei der Staatsanwaltschaft angefordert.

EACC

Wir vertreten zahlreiche Anleger und haben rechtskräftige Urteile gegen Arbel und Berkun erwirkt. Wir haben mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass in den USA ein hoher Geldbetrag beschlagnahmt wurde, der den Geschädigten zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Beschlagnahme beruht allerdings nicht auf Taten im Zusammenhang mit EACC, sondern anderen Wertpapierbetrügereien. Dennoch wollen wir versuchen, eine Auszahlung auch an die EACC-Anleger zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben wir entsprechende Anträge gestellt und können die Forderungen mittels der rechtskräftigen Gerichtsurteile belegen. Wir gehen davon aus, dass Anleger, die nicht über einen Titel (Gerichtsurteil) verfügen, wenig bis keine Aussicht auf entsprechende Auszahlungen in den USA haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass von dem beschlagnahmten Geld nur ein kleiner Betrag für die EACC-Anleger zur Verfügung stehen wird.

Ecovest

Nähere Informationen folgen in Kürze.

Econ-Air

Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. Bei Betrachtung des Prospekts fällt auf, dass, obwohl die Gesellschaft erst 1998 gegründet wurde, bereits für das Jahr 2000 Überschüsse in Höhe von ca. 8 Mio. DM bei "realistischer/optimistischer Betrachtung" prospektiert wurden. In dem Prospekt heißt es an anderer Stelle, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft "nicht von Patenten abhänge". Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesellschaft über keinerlei Patente verfügte. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Unternehmenskonzeption je eine realisierbare Geschäftsgrundlage besaß. In erster Linie ging es wohl um die Anwerbung von Anlegerkapital ohne Rücksicht auf die Durchführbarkeit des Geschäftsbetriebs. Wir prüfen daher Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat persönlich wegen falscher Prospektangaben.
Zwischenzeitlich wird eine Nachzahlung für eine Auffanggesellschaft eingeworben. Angeblich sollen die Anleger bei Nichtzustandekommen des Konzepts ihr Geld zurückerhalten. Ähnliche Gestaltungen sind schon aus der Vergangenheit, insbesondere von der WABAG-Gruppe, bekannt. Trotz entsprechender Zusicherung wurden die geleisteten Gelder nicht zurückbezahlt.

EECH-Group AG

Die Stiftung Warentest führt die Gesellschaft schon länger auf ihrer Warnliste. Die Zahlungen für die Anleihen wurden nicht fristgerecht erfüllt. Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Geschäftsräume der EECH-Group durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft der EECH Kapitalanlagebetrug vor. Das Geld der Anleger soll zweckentfremdet worden sein.

Equity Pictures

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Kanzlei Mattil prüft die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Stand: 27.5.2011).

ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset Management

Gegen die Verantwortlichen der Winterthurer Erbgruppe ist eine Strafuntersuchung der Schweizer Behörden eingeleitet worden. Vorabklärungen haben erhebliche Verdachtsmomente ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat Beweismaterial sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung und Vermögensdelikte. Unter anderem geht es um den Verbleib von 400 Millionen Schweizer Franken, die in Beteiligungen wie CBB sowie die Londoner Finanzgesellschaft EBC Asset Management investiert wurden.

ESKY

Mit einem angeblichen Börsengang wurden potenzielle Kunden unverlangt telefonisch geworben. Die Berater mit klingenden Namen wie "von Habsburg" fabulierten dabei über Börsengänge in London und New York. Seit Oktober ist die Homepage der Gesellschaft aus dem Netz verschwunden, in der Gesellschaft ist niemand mehr erreichbar. Geprellte Anleger sollten dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen und Strafanzeige erstatten.

ETF (Exchange Traded Funds)

Die Bank von England hat vor börsengehandelten Indexfonds (ETF) gewarnt. Diese bergen Risiken, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten. Die Produkte zeichnen sich durch zunehmende Komplexität, unklare Konzeption und hohe Risiken aus. ETF arbeiten in der Regel mit Fremdkapital als Renditehebel, wodurch sich weitere Risiken ergeben. Auch die US-amerikanische SEC will prüfen, wie klar die ETF-Prospekte die Risiken darlegen und ob sie sich für Privatanleger eignen. Der in den USA gehandelte größte Goldfonds der Welt, der SPDR Goldtrust, hält inzwischen ca. 1.000 Tonnen Gold. Diese Ankäufe führen wiederum zu steigenden Rohstoffpreisen.

EURO Pacific Securities Service GmbH & Co. KG (EuPac)

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) hat den Entschädigungsfall bei der EuPac festgestellt und im Bundesanzeiger Nr. 176 am 16.09.2000 veröffentlicht. Dies bedeutet, dass nach Feststellung des BaKred die EuPac nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Kunden daher einen Anspruch auf Entschädigung gegen die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen). Eine Klage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

EuropLeasing KG

Initiatoren, Aufsichtsrat und Treuhänder zum Schadensersatz verurteilt!
Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile über 30 Urteile zugunsten einzelner Anleger erlassen, welche durch unsere Kanzlei vertreten werden. Die beklagten Initiatoren, der Treuhänder und der Aufsichtsrat müssen den Anlegern den vollen Schaden ersetzen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat am 29.10.2010 die ersten sechs dieser Urteile vollumfänglich bestätigt, so dass diese rechtskräftig sind (Az. 13 U 221/09 bis 226/09). Den von der Kanzlei Mattil vertretenen Anleger wurde ihr gesamtes eingesetztes Kapital nebst einer Verzinsung von 5 % p. a. seit Einzahlung im Jahr 2004/2005 zugesprochen.

EURO-SUISSE Plus AG

Informationen folgen.

Euroventa AG/Euroventa Ltd.

Das Unternehmen wurde erst im August 2006 gegründet. Die Euroventa versprach den Anlegern volle Sicherheit für das angelegte Kapital und hohe Renditen. Die Gewinne sollten angeblich in Interbankengeschäften über sogenannte Bankgarantien erzielt werden. Anleger sollten sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden, um dieses „Investment“ zu prüfen. Es muss sonst mit einem Totalverlust gerechnet werden.

Excon GmbH/Inc., Dörflinger

Über die Briefkastengesellschaften Excon GmbH, Excon Inc., FFB Dörflinger GmbH und andere Gesellschaften wurden über Jahre Kunden für angebliche Börsengeschäfte zu erheblichen Investitionen verleitet. Eine Geldanlage erfolgte jedoch nicht, der vermeintliche Börsenhandel wurde mit fingierten Kontoauszügen "belegt". Die Verantwortlichen sind namentlich bekannt und seit kurzem liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Die Beschuldigten befinden sich allerdings sämtlich auf freiem Fuß.

Fahlenbach/Procunia

Die Angelegenheit ist zwar abgeschlossen, jedoch wieder aktuell. Wie die Abendzeitung am 23.10.2006 berichtete, steht Herr Fahlenbach schon wieder wegen gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht.
Herr Fahlenbach hatte mit seiner Firmengruppe Procunia Ende der 90er Jahre Millionen von Anlegern eingesammelt und für seinen aufwendigen Lebensstil verbraucht. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hatte damals in der Schweiz Arreste auf Vermögen des Herrn Fahlenbach gelegt und beträchtliche Summen zugunsten der Anleger gepfändet. Die weiteren Recherchen über den Verbleib der Anlegergelder lesen sich wie ein Wirtschaftskrimi: Der damalige Vertriebsbeauftragte Gossner hatte zweistellige Millionenbeträge nach Liechtenstein geschafft, wo sie mithilfe eines dort ansässigen Notars verschwunden sind. Nach Jahren hat die Kanzlei  die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Liechtenstein zur Einsicht erhalten. Daraus ergibt sich, dass die Gelder von einem in Liechtenstein befindlichen Konto von einer unbekannten Person abgehoben wurden und danach verschwunden geblieben sind. Die Kanzlei Mattil gibt sich hiermit jedoch nicht zufrieden und wird in der Angelegenheit weiter ermitteln.

Falk Gruppe

Am 02.03.2005 fand die Gesellschafterversammlung für 25 Falk Immobilienfonds statt. Im Vorfeld der Versammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass sie im Falle der Ablehnung des angeblichen Sanierungskonzeptes für die Schulden persönlich haften würden! Diese Behauptung ist absolut falsch. Die Firma Falk und auch der Treuhänder haben zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine automatische Umwandlung der KG in eine OHG mit der persönlichen Haftung gibt. Die Anleger haben bei der Versammlung nicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Falk, dem Management, dem Treuhänder u. a. Personen verzichtet. 
Insbesondere beim Falk Fonds 80 besteht eine Sondersituation: Dort wurde im Prospekt vom August 2004 eine so genannte Platzierungsgarantie abgegeben. Das bedeutet, dass die Mietgarantin dafür garantiert, das Fondsvolumen (90 Mio. €) einzubezahlen, wenn sich nicht entsprechend viele Anleger beteiligen. Dieser Garantiefall ist eingetreten, da nur 45 Mio. € eingeworben werden konnten. Die Mietgarantin kann nun aber nicht bezahlen. Die offensichtlich bereits bei Fondskonzeption vermögenslose Mietgarantin hat für diese wertlose Garantie eine Gebühr in Höhe von 1 Mio. € erhalten! Die Falk Gruppe hat eine "Komplementärvergütung" in Höhe von ca. 8 Mio. € kassiert, die Steuerberater fast 3 Mio. € (!), obwohl der Fonds nur etwa die Hälfte des konzeptionierten Volumens einwerben konnte.
Die Banken haben das Sanierungskonzept der Sanierungsberater der Falk Gruppe offenbar abgelehnt. Alle vier Gesellschaften der Falk Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Nicht die Immobilienfonds selbst sind deswegen insolvent, sondern nur deren jeweiliger Komplementär. Einige Fonds sind vielleicht zu retten, andere haben eine erhebliche Unterdeckung. Jeder Fonds muss gesondert geprüft und beurteilt werden.

Weitere aktuelle Hinweise siehe unter:

Falk Zinsfonds

Seit Monaten haben wir den Anwalt des Zinsfonds (Dr. Schiessl) aufgefordert, verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegenüber den Prospektverantwortlichen zu ergreifen. Noch vor kurzem lehnte Herr Dr. Schiessl dies ab und behauptete, es bestehe dafür keine Notwendigkeit, außerdem sehe er keine Prospektfehler. Ganz kurz vor Eintritt der Verjährung hat Herr Schiessl nun doch die Anleger angeschrieben und zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen geraten. Auch? dies haben wir für unsere Mandanten schon vor etlichen Wochen getan. Die Aufforderung des Herrn Schiessl dürfte viel zu spät kommen, in der Kürze der Zeit sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen kaum noch durchführbar. Herr Schiessl hätte die Zinsfonds-Gesellschafter allerspätestens Anfang August entsprechend informieren müssen, da eine entsprechende Vorlaufzeit erforderlich ist (Anfrage Rechtsschutzversicherung, Mandatsverhältnis mit dem Anwalt usw.). Herr Schiessl hatte am 23.06. in unserer Kanzlei nachgefragt, gegen wen wir verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifen! 

Weitere Informationen zur Falk Gruppe:

BHW Bank und andere Kreditinstitute: Falls der Anteilserwerb finanziert wurde, besteht für die Anleger vielleicht die Möglichkeit, die Rückzahlung des Kredits zu verweigern, die bisher geleisteten Zahlungen zurückzuverlangen und den Fondsanteil auf die Bank zu übertragen. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2004 entschieden, dass ein Anleger, der bei Fondsbeitritt getäuscht wurde, seine Beteiligung über einen Treuhänder erwarb oder in einer Haustürsituation abschloss, die vorgenannten Rechte geltend machen kann.

Erstes Urteil in Sachen Falk Fonds

Falk Zinsfonds GbR zur Rückzahlung der vollen Einlage an den Anleger verurteilt
(Az. 10 O 2211/05 des LG München I, Urt. v. 17.08.2005)
Hintergrund

Der Kläger hatte seine Beteiligung an der Falk Zinsfonds GbR im letzten Jahr zum 31.12.2004 gekündigt. Diese Kündigung wurde ihm von Falk mit den Worten bestätigt: "Ihr Kündigungsschreiben vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung zum 31.12.2004. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto überweisen. (...)"
Die von der Kanzlei Schiessl & Partner vertretene Falk Zinsfonds GbR hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Kläger hätte nur einen Anspruch auf das Abfindungsguthaben, das nahe Null ist. Das Gericht sah in der Kündigungs- und Rückzahlungsbestätigung ein Schuldversprechen und gab dem durch die Kanzlei Mattil & Kollegen vertretenen Anleger Recht. Die Kanzlei wird heute für weitere von ihr vertretene Anleger vergleichbare Urkundenklagen bei Gericht einreichen.
Anleger, die Ihre Beteiligung am Zinsfonds im Jahr 2004 kündigten, wurde die Kündigung regelmäßig mit dem genannten Wortlaut (Kündigungstermine zum 30.9.04/31.12.04/31.3.05/30.6.05) bestätigt. Die heutige Entscheidung des Gerichts gibt jenen Anlegern Hoffnung, ihre volle Beteiligung zuzüglich Zinsen zurückzuerhalten.

FEBA Bau AG/FEBA Gruppe

Die FEBA Gruppe mit Sitz zunächst in der Schweiz und dann in Liechtenstein bot Anlegern Beteiligungen in verschiedenen Projekten an, meistens Ferienimmobilien in Spanien und Portugal. Über Jahre wurden die Anleger damit vertröstet, dass angeblich Baugenehmigungen nicht vorliegen würden. Auffällig ist, dass alle Projekte nicht zur Durchführung gelangten und die Anlegergelder verschwunden sind. Die angeblichen Aktivitäten der FEBA Gruppe sind völlig intransparent, die Geschäftsleitung hatte weder Bilanzen noch sonstige nachvollziehbare Geschäftsunterlagen vorgelegt. Aus Sicht der Kanzlei können betroffene Anleger nicht nur Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der FEBA Gruppe geltend machen, sondern auch gegen deren Vermittler, da die Beteiligungen nicht empfehlenswert waren.

Ferienpark an der Westernstadt KG/Pullmann City II

Bei der Kommanditbeteiligung an der HHB GmbH & Co. Ferienpark an der Westernstadt KG handelt es sich entgegen den Versprechungen der Vermittler um eine riskante unternehmerische Beteiligung. Diese Beteiligung wurde zum großen Teil von einem Herrn P. vermittelt, der auch Geschäftsführer der Ferienpark Westernstadt KG ist. Die Anlage wurde als zur Altersvorsorge geeignet und sicher verkauft. Vermittler warben mit Zuschüssen und Fördermitteln der Länder für die Sicherheit und Rentabilität dieser Anlage. Die Fördermittel wurden tatsächlich nie realisiert; der Ferienpark sowie die Westernstadt haben nur Verluste eingefahren. Die versprochenen Ausschüttungen an die Anleger sind nicht erfolgt. Pullmann City II musste mittlerweile Insolvenz anmelden. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen Aufklärungspflichtverletzung geltend machen. Für eine "Altersvorsorge" waren diese Beteiligungen völlig ungeeignet.

Filmfonds/Medienfonds

Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger verschiedener Fonds und hat bereits erfolgreich Urteile erstritten. Rechtsanwältin Fohrer wird als die Expertin für die Vertretung geschädigter Anleger gesehen (siehe z. B. JUVE Anwaltsranking 2005/2006: „wohl führend im Bereich Medienfonds“). Siehe auch Leistungsbilanz, Filmfonds

FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz

Die Staatsanwaltschaft Basel ermittelt gegen die Verantwortlichen o.g. Firmen wegen des Verdachts des Betruges. Die Hauptverantwortlichen wurden in Untersuchungshaft genommen. Bislang besteht kein Nachweis, dass die Kundengelder in Südamerika oder in sonstiger Weise tatsächlich investiert wurden. Den gutgläubigen Kunden gegenüber behaupten die Vermittler, das Geld sei in einen südamerikanischen Flughafen investiert worden.

FlexA-Fonds

Die BaFin hat der FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & C. und deren Komplementärin C. S. Management GmbH untersagt, Bankgeschäfte zu betreiben. Die BaFin hat einen Rechtsanwalt eingesetzt, der die Geschäfte der Gesellschaft rückabwickeln soll. Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass auch die Aurelium Treuhandgesellschaft mbH, die das Anlegergeld aus den FlexA-Fonds-Geschäften entgegengenommen hat, ihre Geschäfte abwickeln muss.
Die Flexa Fonds KG hat ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben. Aus diesem Grund mussten die Anlegergelder zurückbezahlt werden, die jedoch nicht mehr vorhanden sind. Die Anleger können daher gegen die Initiatoren und Geschäftsführer der Flexa Fonds KG persönlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Flugzeugfonds

Auch in vielen der als sichere Kapitalanlage angebotenen Flugzeugfonds treten nunmehr Schwierigkeiten in steuerlicher Hinsicht auf, die in den Prospekten bzw. der Anlageberatung nicht berücksichtigt wurden. Wenn die Anleger der Fonds nicht den Schaden allein tragen wollen, müssen sie prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektherausgebern und Beratern geltend gemacht werden können. Die geänderte steuerliche Beurteilung kann z.B. zu Gewerbesteuernachzahlungen führen, die die Fondsgesellschaft nicht aufbringen kann. Dies kann zur Insolvenz und entsprechenden Nachforderungen gegenüber den Anlegern führen. Die Kanzlei verfügt über die entsprechenden Unterlagen und Erfahrungen, um Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Fondshaus Hamburg (FHH)

Die Pleitewelle deutscher Schifffondsbeteiligungen zieht immer größere Kreise. Nach mehreren Presseberichten benötigt das Fondshaus Hamburg voraussichtlich für acht seiner Schiffsfonds zusätzliches Geld der Anleger und das, obwohl die Anleger teilweise noch keine Ausschüttungen erhalten haben.
Bevor Anleger einen möglichen Nachschuss leisten, raten wir dringend dazu, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlusts vorgestellt wurde, steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Wegen drohender Verjährung raten wir zu einer Prüfung noch im laufenden Jahr.

Forum/CHD/Fin Select

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt gegen die Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Urkundenfälschung, des versuchten Scheckbetrugs und anderer Delikte. Nach den ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurden die Gelder der Anleger nicht angelegt und die ausgezahlten Renditen von Neuanlagen vorgenommen.

F & P Aktiengesellschaft & Co. KG Fonds 5

Die BaFin hat die Rückabwicklung wegen Betreibens unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Von eingesammelten ca. 50 Mio. € sind nur noch 20 Mio. € vorhanden. Der Verbleib der Differenz ist nicht geklärt. Bei der Staatsanwaltschaft wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Vermögensdelikten geführt (Betrug, Untreue).
Die Fachzeitschrift Kapital Markt Intern warnte bereits frühzeitig vor einer Anlage in diesen Fonds mit dem Fazit: "Wir raten zur Vorsicht".
Anlegern wird geraten, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

FPS Ltd. (Financial Planning Systems Ltd.)

Die Gesellschaft mit Sitz in London und Zweigstelle in Kehl bietet stille Beteiligungen bei einer angeblichen monatlichen Rendite von garantierten 2 % an. Die Anlage ist angeblich risikolos und abgesichert. Aus den Vertragsunterlagen ist nicht im Entferntesten ersichtlich, wie die Anlegergelder investiert werden und woraus sich eine Absicherung ergeben soll. Eine Beteiligung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung eingegangen werden.

Frankonia (Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG

Die Frankonia AG hebt in den Prospekten die Sicherheit ihrer Beteiligungsmodelle heraus. Ohne Zweifel handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Bereiche Immobilien, Venture Capital, Wertpapiere u.a. Gegenstand der Investitionen sein sollen. Bei einer unternehmerischen Beteiligung ist grundsätzlich der Begriff "Sicherheit" fehl am Platz. Dies gibt Anlass für weitere Recherchen.
Über den Finanzvetrieb Futura werden nicht nur Kunden zur Anlage, sondern gleichzeitig als Berater angeworben. In der Beratung wird die Frankonia Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlusts handelt. Nach einem Bericht der Finanztest werden von den Vermittlern die Risiken bewusst verschwiegen. Anstatt des Emissionsprospekts werden nur einfache Werbeprospekte ausgehändigt. Nach der Beurteilung der Finanztest muss sich ein Anleger Sorgen um seine "Vorsorge" machen.
(siehe auch Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG)

Fundus Fonds

Viele Anleger traten der Fundus Fonds 27 KG in den Jahren 1998 bis 2000 bei, da die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH eine Ausschüttungsgarantie abgegeben hatte. Obwohl der Garantiefall eingetreten ist, weigert sich die Fundus GmbH, die Garantie zu erfüllen. Zahlreiche Anleger haben Klagen eingereicht. Die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH wehrt sich gegen eine Zahlungsverpflichtung, wurde aber zur Zahlung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat diese Verurteilung in letzter Instanz bestätigt. Er hat in den Urteilsgründen außerdem darauf hingewiesen, dass die Anleger seitens der Fundus Fonds Verwaltungen GmbH hinsichtlich der Garantie sogar getäuscht wurden. Der Anleger hat also einen Anspruch sowohl aufgrund der Garantie als auch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung. Nach Ansicht der Kanzlei sind Ansprüche nicht verjährt, da die Anleger bislang keine Kenntnis von der Täuschung hatten.

Fundus Fonds 17:

Die Gesellschaft kann bestehende Auseinandersetzungsguthaben nicht ausbezahlen. Die Geschäftsführung vertröstet die Anleger auf den Verkauf der Immobilie. Die Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen und ihre Ansprüche geltend machen.

Fundus Fonds 34 (Heiligendamm):

In Rostock läuft ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der ECH (Entwicklungscompany Heiligendamm). Die Akteneinsicht wird den Anwälten aus unerfindlichen Gründen verweigert. Es geht um den Vorwurf, dass ein zweistelliger Millionenbetrag veruntreut wurde. Wir wollten in Erfahrung bringen, ob diese ca. 20 Millionen zu Lasten der Fondsgesellschaft, also der Anleger, gingen. Nach der Insolvenz des Fonds prüfen wir Schadensersatzansprüche in jeder Richtung.

Wir haben nun in Erfahrung gebracht, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen den Initiator J. führt. Nach unseren Informationen geht es um Untreue zu Lasten der Anleger, u. a. wegen der Verflechtung mit von J. beherrschten Unternehmen, wie etwa das Bauunternehmen Bredero.

Die Kanzlei vertritt auch Anleger anderer Fundus Fonds.

Futura Finanz AG

Der Finanzvertrieb Futura Finanz in Hof wurde Anfang Juli von der Staatsanwaltschaft Hof zusammen mit der Steuerfahndung durchsucht. Der vielfach gelobte Finanzvertrieb steht wegen seiner dubiosen Beratungspraxis bei der Stiftung Warentest auf der Liste der zweifelhaften Angebote des grauen Kapitalmarkts. Für die neu gegründete Deutsche Anlagen AG (DA) hat der Firmenchef und Gründer der Firma Futura Finanz vor kurzem den Vertrieb für geschlossene Fonds übernommen. Zu den von der Firma Futura Finanz vermittelten Produkten gehören auch die Beteiligungsmodelle der Frankonia AG (vgl. Frankonia).

GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG

Der Beirat hat empfohlen, den geschäftsführenden Kommanditisten keine Entlastung zu erteilen und den Jahresabschluss nicht festzustellen. Der Beirat hat berichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft Coventry First LLC erhebliche Provisionszahlungen je Police erhalten hat und weitere sechsstellige Servicegebühren erhält. Die Fondsgesellschaft hat zur Sicherung der Liquidität des Fonds fast 70 Millionen Dollar (!) Kredit in Anspruch genommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der bisher abgeflossenen Gebühren ist kaum damit zu rechnen, dass die Anleger in absehbarer Zeit Ausschüttungen erhalten.
Die Kanzlei vertritt Anleger, die Schadensersatzansprüche aus Berater- und Prospekthaftung geltend machen. Da Ansprüche einer Verjährung unterliegen, sollten Anleger baldmöglichst eine Beratung und Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten in Anspruch nehmen.

German Asset Managers AG (GAMAG)

Die BaFin hat einen Abwickler für das unerlaubte Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (GAMAG) bestellt. Die GAMAG hatte laut BaFin so genannte Master- und Minizertifikate ausgegeben, die für Rechnung der Investoren in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds angelegt werden sollten. Dabei handelt es sich um das Finanzkommissionsgeschäft, für das die GAMAG keine Erlaubnis hatte. Die BaFin hatte zunächst verfügt, dass die GAMAG keine Gelder mehr für die betreffenden Zertifikate entgegennehmen dürfe, die Investitionen aufzulösen und das Geld an die Anleger zurückzuzahlen habe. Die GAMAG ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern hat die Anlegergelder auf ein Unternehmen mit Sitz auf den Bahamas übertragen. Die BaFin hat deshalb einen Abwickler bestellt. Die GAMAG hat dagegen einstweiligen Rechtsschutz beantragt, allerdings erfolglos. Laut BaFin geht es um zweistellige Millionenbeträge, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.05.2004 berichtete.

German European VCP II GmbH & Co. KG

Ein Gesellschafter hat von der Geschäftsführung die Nennung der Mitgesellschafter verlangt, um sich mit ihnen auszutauschen. In dem über die Treuhandgesellschaft abgeschlossenen Vertrag wurde die Möglichkeit der Einsicht in das Treuhandregister ausdrücklich vereinbart. Die Geschäftsführung verweigert die Bekanntgabe der Mitgesellschafter, was im Hinblick auf den unbefriedigenden Verlauf höchst befremdlich ist. Anleger sollten sich einen solchen Umgang nicht gefallen lassen und die Geschäftsführung der letzten Jahre sorgfältig überprüfen.

German Filmproductions – GFP I, GFP II und GFP III

Die Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. KG (GFP II) sowie die Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG (GFP III) haben im Jahr 2005 zahlreiche Anleger mit hohen Renditeversprechen geworben und ihnen unrealistische Erlöse bei der Produktion und Vermarktung deutscher Fernseh- und Kinoprojekte in Aussicht gestellt.
Tatsächlich haben jedoch diejenigen Anleger, die Beteiligungen an den GFP II und GFP III gezeichnet haben, nur einen Bruchteil ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Anleger lediglich 70 % des gezeichneten Kapitals einzahlen mussten und die restlichen 30 % des Kommanditkapitals durch eine Innenfinanzierung aufgebracht wurde, ist zu befürchten, dass die Kommanditisten neben ausbleibender Ausschüttungen mit erheblichen Nachzahlungsforderungen konfrontiert werden.
Hinzu kommt, dass die Fonds GFP II und GFP III entgegen ihrer prospektierten Beteiligungsstrategie (Produktion und Vermarktung deutscher Fernseh- und Kinoprojekte) mittlerweile nahezu das gesamte Kommanditkapital zum mehrheitlichen Erwerb der Odeon Film AG genutzt haben. Angesichts eines zwischenzeitlich abgestürzten Aktienkurses der Odeon Film AG und des nunmehr beabsichtigten bzw. notwendigen Verkaufs dieses Aktienpakets wurde hier eine ganz erhebliche Kapitalvernichtung zulasten der Anleger betrieben. 
Die Emissionsprospekte der GFP II- und GFP III-Fonds leiden nach unserer Ansicht an vielfältigen Fehlern, die zum Schadensersatz berechtigen können.

Süddeutsche Zeitung vom 16.2.2012: "Gebt uns das Geld zurück!"

Geschlossene Fonds und Wertpapiere

Der Deutsche Gesetzgeber plant angeblich, bei der Umsetzung der MiFID (Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumente), den Wertpapierbegriff auf "Anteile an Personengesellschaften" auszudehnen. Dies würde bedeuten, dass Beteiligungen an Fondsgesellschaften in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG unter den Wertpapierbegriff fallen würden. Rechtsgrundlage hierfür soll Artikel 4 Nr. 18 der MiFID sein, wo der Begriff Personengesellschaften ausdrücklich erwähnt ist. Dort ist allerdings die Einschränkung enthalten, dass Wertpapiere an einem Kapitalmarkt gehandelt werden können. Dies ist nach Auffassung der Kanzlei bei Anteilen an Personengesellschaften nicht der Fall, da dort ein Gesellschafter persönlich haftet (bei der KG in Höhe der Einlage) und die Gesellschaftsverträge meistens ein Zustimmungserfordernis bei der Abtretung vorsehen. Bei der Anwendung der Wertpapierregeln (WpHG, Teile des KWG) würden die strengen Aufsichtsvorschriften zur Anwendung gelangen. Dies wäre allerdings wünschenswert.

GFE Gesellschaft für erneuerbare Energien

Die Kanzlei vertritt Anleger. Informationen folgen in Kürze.

GHF (Gesellschaft für Handel und Finanz GmbH)

Detailinformationen erfolgen in Kürze an dieser Stelle.

Global Capital Management AG

Die Gesellschaft bot Anlegern Genussscheine an. Ein von der Kanzlei vertretener Anleger beteiligte sich im Jahr 2000 und erhielt seit dem weder Bilanzen noch sonstige nachvollziehbare Geschäftsunterlagen. Bei Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gesellschaft aufgelöst ist. Die Kanzlei prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Erstattung einer Strafanzeige. Offensichtlich wurde außer der Einwerbung von Anlegerkapital keine Geschäftstätigkeit ausgeübt.

Global Swiss Capital AG

Die Gesellschaft, die vorwiegend an deutsche Anleger Inhaberschuldverschreibungen veräußerte, hat Insolvenz angemeldet. Als sogenannte Zahlstelle trat eine Firma namens Alfa Vermögensplanung GmbH in Hannover auf. 
Die Kanzlei Mattil, die ein Büro in der Schweiz unterhält, prüft Ansprüche in jede Richtung.

Göttinger Gruppe/Securenta

Die Göttinger Gruppe vertrieb über die Securenta Vertriebs GmbH u. a. atypische stille Beteiligungen. Den Anlegern wurde diese Investition als eine Art "Altersvorsorge" präsentiert. Über 127.000 Anleger investierten insgesamt über 1 Mrd. € in die Göttinger Gruppe. Die eingezahlten Gelder sollten in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen angelegt werden. Die Anleger waren am Gewinn, aber auch am Verlust beteiligt. Am Ende der Laufzeit sollten die dann vorhandenen Guthaben nach Wahl der Anleger nicht in einer Summe, sondern als monatliche Rente ("SecuRente") ausgezahlt werden. Der stehen bleibende Restbetrag sollte jeweils mit 7 % pro Jahr verzinst werden. Die versprochenen Ausschüttungen erfolgten jedoch nicht, ordnungsgemäß gekündigte Gesellschaftsverträge wurden nicht bedient. Das Bankhaus Partin und die dazugehörige Securenta Bank AG wurden durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen geschlossen.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass die Anleger ihre Beteiligung mit sofortiger Wirkung kündigen können. Der Kündigungsgrund liegt in der Ankündigung der Göttinger Gruppe, die Guthaben künftig nur noch in einer Summe auszuzahlen. Da damit die versprochene Verzinsung wegfällt, ist den Anlegern die Fortsetzung der Verträge nicht zumutbar. Sie haben aufgrund der Kündigung einen Anspruch auf sofortige Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, also des Wertes, den ihre Beteiligung zur Zeit hat. Unabhängig von dem gegenwärtig noch bestehenden Wert ihrer Beteiligung können die Anleger ihre gezahlten Einlagen in voller Höhe zurückverlangen. Maßgeblich ist nach den Urteilen des Senats, ob der einzelne Anleger bei dem Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken der Anlage aufgeklärt worden ist. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind, hat der Senat einen solchen Aufklärungsmangel bereits darin gesehen, dass den Anlegern die Rentenzahlung am Ende der Vertragslaufzeit als sicher dargestellt worden ist. Die Anleger hätten über die Unsicherheit der Rechtslage durch die Änderung des Kreditwesengesetzes informiert werden müssen.
Bei den Vertragsschlüssen aus der Zeit vor 1998 bestand diese Aufklärungspflicht noch nicht, weil nach der alten Fassung des Kreditwesengesetzes die Rentenzahlung zweifelsfrei zulässig war. Bei diesen Verträgen kommt es deshalb für den Erfolg der Klagen darauf an, ob die Anleger in Bezug auf andere Umstände nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind. Der Anleger muss in diesem Fall beweisen, etwa durch Vernehmung von Zeugen, dass der Vermittler der Göttinger Gruppe dem Anleger die Risiken der Anlage verschwiegen oder dazu falsche Angaben gemacht haben. Der Anleger kann auch vorbringen, dass nach dem Anlagekonzept nur ein ganz geringer Teil der Anlegergelder für die Investitionstätigkeit bestimmt war und der weit überwiegende Teil die sog. weichen Kosten, wie etwa die Provisionen für die Vermittler und die allgemeinen Verwaltungskosten, abdecken sollte. Über die Verwendung der weichen Kosten hätte der Anleger aufgeklärt werden müssen.
Die Kanzlei hat bereits einige zivilrechtliche Klagen gegen die Göttinger Gruppe sowie deren Initiatoren eingereicht und gerichtliche Vergleiche mit der Göttinger Gruppe geschlossen. Die Göttinger Gruppe zahlt auf die geschlossenen Vergleiche jedoch nicht freiwillig, sodass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Göttinger Gruppe eingeleitet werden müssen.
Einige Geschädigte der Göttinger Gruppe werden zudem seit kurzem von ihrem Finanzamt in Anspruch genommen auf Rückzahlung der geltend gemachten Verlustzuweisungen/Steuervorteile.
Gegen die Securenta AG, Herzstück der umstrittenen Göttinger Gruppe, wurde inzwischen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Dies erfolgte auf Antrag eines Anlegers, dessen gerichtlich erstrittener Vergleichsbetrag in Höhe von € 17.000 nicht beglichen wurde.
Die Göttinger Vermögensverwaltung KG a. A. und die Securenta AG haben die Insolvenz angemeldet. Neben dem Verlust der Einlagen drohen nun auch Forderungen des Insolvenzverwalters gegenüber Ratensparern sowie evtl. Nachschussforderungen. Anleger sollten sich dagegen mit allen Mitteln wehren. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die steuerlichen Verluste aberkannt werden..

Göttler Finanz AG

Gegen die Verantwortlichen der Göttler Finanz AG ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kleve anhängig. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Kunden von vornherein keine Chancen hatten, Gewinne zu erzielen, da die Firma Göttler Finanz AG exzessiv hohe Kommissionen berechnete. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten vor, das den Vorwurf des "churning" (Kontenplünderung durch Gebühren) belegt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen Betrugs geltend machen.

Griechenland Anleihen

Hier sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden - erfolgte der Kauf vor Erkennbarkeit der Griechenland-Krise (vor Oktober 2009) oder danach, ging dem Erwerb eine Anlageberatung voraus oder erfolgte der Kauf aus Eigeninitiative des Anlegers; es kommen verschiedene Anspruchsgegner und diverse Anspruchsgrundlagen in Betracht.

So dürfte der Zwangsumtausch rechtlich nicht haltbar sein; die den Anleihen in rechtlicher Hinsicht zugrundeliegenden Anleihebedingungen stellen private vertragliche Vereinbarungen dar, die nicht per Gesetz zu Lasten der einen Partei geändert werden können. Zudem dürfte das "Schuldenschnittgesetz" Griechenlands nicht mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein. Für all dies ist der griechische Staat haftbar zu machen. Auch die Europäische Zentralbank steht in der Verantwortung, da sie sich einen gravierenden Vorteil vor den privaten Investoren verschafft hat. Daneben stehen Ansprüche aus Schadensersatz wegen Falschberatung im Rahmen von Anlageberatung und -vermittlung im Raum.

Es lohnt sich für jeden Anleger, seine Ansprüche durch eine Fachkanzlei für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Grundbesitz-Invest

Nach der Schließung des Fonds stellen viele Anleger die Frage, ob ein Handlungsbedarf besteht, um keine Rechte zu verlieren. Hierzu ist Folgendes zu beachten:
Anleger, die erst kurz vor Aussetzung der Rücknahme Anteilsscheine erworben haben, müssen prüfen, ob Ihnen ein Recht auf Anfechtung wegen Täuschung und Irrtums zusteht. Anleger, die anlässlich der Vermittlung falsch beraten wurden, können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen. Eine fehlerhafte Beratung liegt dann vor, wenn nicht deutlich auf die Möglichkeit der Abwertung und Aussetzung des Handels hingewiesen wurde. Außerdem kommt die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen in Betracht. Der lapidare Hinweis in den Prospekten auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Rücknahme in einem Nebensatz ist nach der Rechtsprechung unzureichend für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung.
Bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung ist zu beachten, dass eine gesetzliche Sonderregelung für den Eintritt einer Verjährung gilt. Auch bei der Prospekthaftung laufen besondere Verjährungsfristen.

Hannover Leasing

Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG hat zahlreiche Filmfonds aufgelegt, die von der Entscheidung der bayerischen Finanzverwaltung betroffen sind, die steuerliche Konzeption rückwirkend abzuerkennen. Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die im letzten Jahr der Fondslaufzeit zu zahlenden Garantien als Vermögenswert zu aktivieren sind. Zahlreiche Anleger haben sich an die Kanzlei mit dem Auftrag gewandt, Schadensersatzansprüche gegen Berater, Banken und Prospektherausgeber zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
Die Fondsgesellschaften führen eine Abstimmung durch, wonach auf Kosten der Fondsgesellschaft Einsprüche gegen die zu erwartenden Steuerbescheide eingelegt und Klagen zum Finanzgericht erhoben werden sollen. Viele Anleger stellen sich die Frage, ob diese Klagen von denselben Kanzleien geführt werden, die die Fehler bei der Gestaltung der Prospekte gemacht haben.

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Hanseatische AG (HAG)

Die Hanseatische Elektrizitätswerk und Umwelttechnik AG (HAG) hat von 1990 bis 1996 mehrere zehntausend Anleger für stille Beteiligungen angeworben. Am 16.05.1997 wurde seitens des Vorstands Konkursantrag gestellt. Aus dem ersten Bericht des Konkursverwalters vom 03.12.1997 ergeben sich Tatsachen, wonach die HAG und die damit verbundenen Unternehmen von dem Hintermann Prof. Dr. W. und dessen Familie ausgeplündert wurden. Die Vorstände und Aufsichtsräte haben dem tatenlos zugesehen. Nach Einschätzung des Konkursverwalters wurden Anlagegelder in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM vernichtet. Bislang sind mehrere oberlandesgerichtliche Urteile ergangen, die eine Haftung der Verantwortlichen bestätigen. Die Geschädigten müssen darauf achten, dass die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrugs möglicherweise schon zu laufen begonnen hat. Zivilrechtliche Klagen wurden auch gegen die Wirtschaftsprüfer der HAG erhoben, die die Bilanzen der HAG testierten.
Für einen der Geschädigten der Hanseatischen AG hat unsere Kanzlei in die Eigentumswohnung des Prof. Wagner in Davos (offizieller Eigentümer: Ehefrau Rita Wagner) vollstreckt. Die dagegen gerichtete Klage der Frau Wagner wurde abgewiesen. Die von uns vertretenen Geschädigten können sich daher auf die Verwertung der ca. SFR 1.000.000,00 werten Luxuswohnung freuen. Die Eigentumswohnung wurde zwischenzeitlich versteigert und der Erlös an uns überwiesen, sodass wir ihn an die Mandanten auszahlen konnten.

HCI Shipping Select XV

Die Fondsgesellschaft hat die Insolvenz angemeldet. Ob nur die Darlehen in Japanischen Yen und die hohen laufenden Kosten die Ursache hierfür sind, bleibt noch aufzuklären. Die Banken haben die Darlehen fällig gestellt. Die Anleger werden voraussichtlich einen Totalverlust erleiden. Da für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Verjährungsfristen laufen, sollten sich die Anleger bald bei uns melden.

HCI/MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat für mehrere Dutzend Anleger Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen die Prospektherausgeberin des Fonds über eine Ölbohrplattform eingereicht: der Prospekt ist nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer in zahlreichen Punkten fehlerhaft. Geschädigte Anleger sollten umgehend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen (Stand: 8.6.2011).

Helvag/GfB

Karl-Heinz K. und dessen Bruder Peter K. errichteten ab dem Jahre 1998 als Initiatoren und Hauptverantwortliche eine Firmengruppe der Helvag AG, die sie in ein völlig verschachteltes und unübersichtliches Firmengeflecht von mehr als 50 Firmen "einbetteten", um Anleger zur Hingabe von Anlagekapital zu veranlassen. Im Wesentlichen handelte es sich um zwei Anlageformen: Zum einen wurden ab dem Jahre 1998 vorbörsliche Aktien der Firma Helvag AG in Zug veräußert, zum anderen wurde eine Beteiligung an der seitens K.-H. K. initiierten Gesellschaft GfB Gesellschaft für Beteiligung an Immobilien und Unternehmen mbH & Co. KG angeboten, deren Gesellschaftszweck es angeblich war, eine Restaurantkette in Deutschland zu errichten, insbesondere jedoch Immobilien für die Restaurants zu erwerben und durch eine Betreibergesellschaft die Restaurants zu führen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Helvag-Gruppe ein. Die Anklagen sind bereits erhoben. Die meisten der Verantwortlichen der Helvag-Firmengruppe befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren wird geführt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von Straftaten des besonders schweren Falls des Betrugs sowie der Untreue, des Kapitalanlagebetrugs u. a. 
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat vorhandene Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Kanzlei Kärner, Mattil & Kollegen konnte bereits einen dinglichen Arrest in das beschlagnahmte Vermögen erwirken. Vorsicht: Die Vermögenswerte werden nicht von der Staatsanwaltschaft an die Gläubiger der Helvag-Gruppe verteilt, sondern sind von diesen im Wege des dinglichen Arrests auf dem Zivilrechtsweg zu sichern.

Helvetia Internationale Treuhand AG
Die Gesellschaft mit Sitz in Zug bietet Anlegern eine Beteiligung an einer Gesellschaft namens "MAGOI Beteiligungen AG" an. Die MAGOI AG existiert jedoch nicht. Die Beteiligungsangebote der Helvetia sind derart wirr und dubios, dass Anleger dringend Rechtsrat einholen sollten. Wir haben für einen Anleger Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Hirundo KG
Einige Anleger haben sich an uns gewandt , die mit der Entwicklung der Fondsgesellschaft unzufrieden sind. Zu beachten ist , dass Schadenseratzansprüche wegen der damaligen Vermittlung am 31.12.2011 verjähren können.

Hölter-Gruppe
Die verschiedenen Unternehmungen der Hölter-Gruppe boten auch Anlegern Beteiligungen an. Anleger, die einen Verlust ihrer Einlage erlitten haben, sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Beispielsweise die FEP Hölter Finanzvermittlung GmbH & Co. KG zahlt Einlagen an Gesellschafter trotz ordentlicher Kündigung nicht zurück. Die Ausreden des Herrn Hölter - die Abwicklung von Großaufträgen verzögert sich u. ä. - sprechen für sich. Teilweise hat Herr Hölter die Rückzahlungsverpflichtung persönlich übernommen, hält sich jedoch nicht daran.
Bei der Staatsanwaltschaft in Bochum wird ein Ermittlungsverfahren gegen Professor Hölter geführt. Die Kanzlei hat die Ermittlungsakten zur Einsicht beantragt.

HUP Treuhand/BUV GmbH, Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH u. a.

Die Gesellschaften behaupten die Anlage der Kundengelder in verschiedenen Projekten, darunter eine Goldförderung in Ghana, eine Vermögensverwaltung über eine amerikanische Gesellschaft namens Dorsey, Wright & Ass. Inc. sowie eine Vermögensverwaltung über einen Paladium Fund, verwaltet von der englischen Gesellschaft Guinness Flight. Über die angeblichen Investitionen liegt kein Nachweis vor. Eine entsprechende Rechnungslegung wird von den Gesellschaften HUP/BUV verweigert. Ein Anleger erfuhr von der Firma Guinness Flight, dass ihr der Paladium Fund völlig unbekannt sei. Der Vermögensverwalter Dorsey Wright bestätigte, dass er keine Kundengelder der Firma HUP verwalte. Anlegern wird dringend geraten, diese Beteiligungen zu überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt Ermittlungen wegen Betruges und anderer Delikte gegen die Verantwortlichen der HUP-Gruppe. Der Hauptverantwortliche wurde in Untersuchungshaft genommen. Die von uns beantragten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen noch nicht vor.
Das Strafurteil des Landgerichts Hannover liegt der Kanzlei zwischenzeitlich vor. Bernd Horst wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Hybrid Technology Ltd.

Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen.

Hypo Real Estate/IKB Bank

Gibt es eine allgemeine Staatsgarantie für Banken?
Nach der IKB Bank soll nun auch die Hypo Real Estate AG mit öffentlichen Mitteln „gerettet“ werden. Viele Bürger fragen sich nach der Rechtfertigung. In den vergangen Jahrzehnten sind unzählige deutsche Unternehmen pleite gegangen. Die wirtschaftlichen Verflechtungen durch den Verlust von Arbeitsplätzen, unter anderem bei Zulieferbetrieben, waren in vielen Fällen ungleich höher als bei der Hypo Real Estate oder bei der IKB Bank. Dort gab es aber keine Rettungspakete. Die IKB und die Hypo Real Estate sind doch nur zwei von knapp 3.000 Banken und verdienen keine Sonderbehandlung. Bei der zutrage getretenen Misswirtschaft müssen die Konsequenzen getragen werden.
Die Bundesregierung ist aufzufordern, ihre Rettungspolitik grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Die insolventen Banken werden mit Milliardenbeträgen der Bundesregierung unterstützt. Viele Bürger stellen die berechtigte Frage, wie leichtfertig mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. In den vergangenen Jahrzehnten sind unzählige deutsche Unternehmen pleite gegangen, die mit anderen Wirtschaftsteilnehmern eng verflochten waren. Dort gab es kein „Rettungspaket“, obwohl die wirtschaftlichen Folgen mindestens so gravierend waren. Die Hypo Real Estate ist doch nur eine von mehreren tausend Banken in Deutschland. Es darf keine allgemeine Staatsgarantie für private Banken geben. Bei Misswirtschaft müssen die entsprechenden Konsequenzen getragen werden.

IBB GmbH/Trade Direct GmbH

Die Hauptverantwortlichen der IBB/Trade Direct wurden im Februar 2000 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass allein im Zeitraum von April 1997 bis 1998 mehr als 17 Mio. Mark nicht an der Börse platziert, sondern unterschlagen wurden.
Anleger sollten darauf achten, ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen geltend zu machen, da die Ansprüche einer Verjährung unterliegen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bezüglich der IBB GmbH den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hält Formulare bereit, um die Ansprüche anzumelden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn der IBB GmbH bzw. deren Verantwortlichen die Veruntreuung der Kundengelder nachgewiesen werden kann. Im Falle der Nichtplatzierung an der Börse steht dies außer Frage, im Falle der Ausplünderung des Kontos mittels exzessiver Kommissionen (Churning) muss argumentiert werden, dass es sich ebenfalls um einen Fall der Untreue handelt (kmi spezial Nr. 21/00).

IFB I. Fonds - Beteiligungs GmbH & Co. KG

Der Prospekt des sogenannten Zweitmarktfonds versprach eine jährliche Rendite von 10,6 % und behauptete einen Vermietungsstand der Objekte mit 98 %. Die Konzeption sah vor, dass die Fondsgesellschaft über die zwischengeschaltete IFB Beteiligungen AG Fondsanteile am Zweitmarkt erwirbt. Nach den Prospektangaben stand die Börseneinführung der IFB Beteiligungen AG bevor. Die Anleger haben seit der Beteiligung nur eine minimale Ausschüttung erhalten, die IFB Beteiligungen AG ist im Handelsregister gelöscht! Bei Einsicht in das Handelsregister haben wir festgestellt, dass die IFB Beteiligungen AG jährliche Gewinne zwischen 4 und 5 Millionen Euro erzielte. Wo ist dieses Geld geblieben? Anleger haben uns mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragt.

IIBI Inc./IBI Capital AG

Angeblicher Geschäftsgegenstand der Gesellschaften war die Inbetriebnahme einer Mine in Kasachstan. In den Prospektunterlagen wurden die Anleger mit Wertangaben über die Mine geblendet und sogar ein Testat einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt. Nach einigen nichtssagenden Rundschreiben erfuhren die Anleger im Jahr 2004, dass die Gesellschaft gelöscht ist und keinerlei Vermögenswerte vorhanden sind. Einige Anleger bezweifeln, ob die Gesellschaften jemals eine Geschäftstätigkeit ausgeübt oder nur Anlegergelder eingeworben haben, wofür besonders die Tatsache spricht, dass die Gesellschaft vermögenslos liquidiert wurde und keinerlei Nachweis über aktive Tätigkeiten vorliegen. Anleger sollten anwaltlichen Rat aufsuchen, da Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und Gründer der Gesellschaft Ende 2007 verjähren können.

Immofinanz

Nicht nur die Aktien, auch Anleihen der Immofinanz sind von dem Pleiteskandal betroffen. Die Anleger, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erwägen, können sich an die Kanzlei wenden.

Immorenta-GmbH

Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer Delikte geführt. Der Geschäftsführer, der inzwischen in Untersuchungshaft genommen wurde, soll Scheinrechnungen in Millionenhöhe ausgestellt haben. Sobald die Ermittlungsakte zur Einsicht vorliegt, werden genauere Details in Erfahrung zu bringen sein.

Infraplan München Fonds III KG

Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger und bereitet vermögenssichernde Maßnahmen vor.

Infratec III Umwelttechnologie GmbH & Co. Heizkraftwerk Betriebs KG

Bereits seit 2006 informierte die Geschäftsführung ihre Anleger, dass die wirtschaftliche Situation angespannt ist und die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Beteiligungen an der Fondsgesellschaft wurden in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage verkauft. In Wahrheit handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlustes. Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.

Inncona

Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger und hat bereits erfolgreiche Urteile für Anleger gegen beratende Banken und Anlageberater erstritten.

Das LG Stuttgart und das LG Köln haben mit Urteilen vom 29.01.2010 und vom 18.12.2009 Inncona-Vermittler zum vollen Schadensersatz und zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligung verurteilt. Pflichtwidrig unterließen die Inncona-Vermittler eine Überprüfung des Inncona-Anlagekonzepts auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und auf Bonität der wichtigen Inncona-Vertragspartner wie der Selltec Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH und der poster.tv GmbH. Insbesondere wiesen die Inncona-Vermittler ihre Kunden in keiner Weise darauf hin, dass die mit einem Stammkapital von DM 100.000,00 bzw. € 100.000,00 ausgestatteten Selltec Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH und poster.tv GmbH in keiner Weise in der Lage waren, für ca. 450 gegründete Inncona-Gesellschaften Wirtschaftsgüter mit einem Warenwert von insgesamt ca. € 90 Mio. anzuschaffen. Bestätigt wurden die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 29.01.2010 und des Landgerichts Köln vom 18.12.2009 durch das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 09.06.2010.

(München, den 06. Juli 2010, 2171/09AR/eh)

Integral Finanz AG, Enettbaden, Schweiz

Seit einigen Jahren wirbt die Firma Integral Finanz AG in der Schweiz Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die uns bekannten Anleger erlitten erhebliche Verluste durch Kommissionen und weit überhöhte Gebühren. Wie sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausstellte, arbeitete die Firma Integral Finanz AG bzw. dessen Begründer mit einem Finanzdienstleister zusammen, an den das gesamte erhobene Disagio abgeführt und mit dem Kick-backs geteilt wurden. Falls überhaupt eine Platzierung der Kundengelder an der Börse stattfindet, werden die Kundenguthaben auf sog. Omnibus-Konten geführt. Für einige von uns vertretene Geschädigte haben wir Arrestbeschlüsse des Landgerichts München erwirkt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Integral Finanz AG mit einem Geflecht undurchsichtiger Gesellschaften arbeitet, die offensichtlich nicht existieren und sich mit Scheinadressen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen entziehen. Die Integral Finanz AG ist nach wie vor tätig.

Integro Capital Partners

Die Gesellschaft mit Sitz in London versprach eine Rendite von 1 % pro Monat. Ende 2008 erfuhren die Anleger, dass die Auszahlung der angeblichen Erträge ausgesetzt werden muss. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen. Anleger sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um Ansprüche auf Schadensersatz zu sichern. Da Gelder beschlagnahmt wurden, ist insofern auch Eile geboten.

Inter Capital Bank

Gegen die Verantwortlichen der Inter Capital Bank wird sowohl von der Staatsanwaltschaft Bochum als auch von der Staatsanwaltschaft in Basel wegen Betruges ermittelt. Es wird inzwischen von einem Mindestschaden in Höhe von ca. DM 100 Millionen ausgegangen. Die StA Bochum konnte im Zusammenwirken mit der StA Basel erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen. Diese Vermögenswerte werden nicht etwa von der StA automatisch an die Geschädigten verteilt, sondern die Geschädigten müssen vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen vorlegen. Den Geschädigten wird daher dringend angeraten, über einen RA vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen zu erwirken, um die beschlagnahmten Vermögenswerte pfänden zu können. Auch gegen die Vermittler können Ansprüche wegen der Verletzung von Informationspflichten bestehen.

Intercontinental Brokerage Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe

1990 wurde bekannt, dass gegen den Verantwortlichen der ICB, Herrn Lutz Pilling, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die Kundengelder wurden nicht angelegt, sondern im Wesentlichen veruntreut. Die Vermittler hatten den Anlegern vorgetäuscht, dass ein Rücknahmekurs pro Anteil und eine Versicherung gegen Veruntreuung in den USA bestehe, dass die Geldanlage sicher sei u. Ä. Aufgrund dieser völlig unhaltbaren Behauptungen können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Solche Ansprüche sind nicht verjährt, da bei Falschberatung eine Verjährungszeit von 30 Jahren bestand, die erst mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 01.01.2002 in eine dreijährige Verjährung verkürzt wurde. Die Anleger können daher im Prinzip noch bis 31.12.2004 ihre Schadensersatzansprüche gegen die OMG Gruppe und andere Vermittler geltend machen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein ehemaliger Vermittler vor dem Landgericht Karlsruhe erfolgreich verklagt.

ISS AG

Die Kanzlei hat schon vor Jahren Bedenken geäußert. Anleger sollten schnell handeln, bevor die Gesellschaft in die Insolvenz fällt und die Ansprüche nur noch zur Insolvenzforderung werden.

ITL-Enterprises Inc.

Die Gesellschaft kündigte in den Prospekten großspurig den Aufbau eines Internetnetzes und den bevorstehenden Börsengang an der US-Technologiebörse Nasdaq an. Prüfungen haben ergeben, dass die ITL ein winziges Büro ohne Personal unterhält und weder über die technischen noch personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Geschäftskonzeptes verfügt. Die Tätigkeit der Firma ITL beschränkt sich offenbar auf die Einwerbung von Anlegergeldern. Betrogene Kunden haben bereits Strafanzeigen erstattet.

Johnsons Banking Group

Die angebliche Bank mit Sitz in USA und Paraguay bietet Interessierten Kredite ohne entsprechende Sicherheiten an. Die Anleger müssen eine "Gebühr" an einen angeblichen Notar in Paraguay überweisen. Danach warten sie vergeblich auf ihr Darlehen. Den Anlegern wird empfohlen, unverzüglich Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Geschädigte gibt es im gesamten Bundesgebiet.

Juragent Prozesskostenfonds

Im Februar 2009 wurde Anklage gegen verschiedene Verantwortliche erhoben. In der Anklageschrift wird den Angeklagten zur Last gelegt, Gelder und andere Vermögenswerte aus der Gesellschaft abgezogen und hierdurch einen luxuriösen Lebensunterhalt bestritten zu haben. Ein Großteil des Vermögens wurde in die Schweiz transferiert. Dort wurden behördliche Beschlagnahmungen vorgenommen. Anleger haben die Kanzlei mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Sicherung von Vermögenswerten beauftragt.

Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat der Geschäftsführer Maximilian H. über Fondsgelder unrechtmäßig verfügt und sie damit veruntreut. Die Staatsanwaltschaft führt mehrere Ermittlungsverfahren. Die Akten der Staatsanwaltschaft hat die Kanzlei zur Einsichtnahme angefordert. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder gegen die finanzierende Bank bestehen. Viele der Gesellschafter wurden z.B. durch ihren Vermittler nicht darauf hingewiesen, dass die Rechtsform der OHG eine persönliche und unbeschränkte Haftung bedeutet und eine solche Beteiligung stets als unternehmerisch und damit riskant anzusehen ist. Bezüglich der finanzierenden Bank und zur Beurteilung derer Verantwortlichkeit müssen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Einige Anleger haben sich auch erkundigt, ob die Beteiligungen widerrufen werden können. Hierzu ist allerdings Voraussetzung, dass bei Abschluss der Beteiligung eine so genannte Haustürsituation vorlag und zudem die Beteiligung an der Gesellschaft und der Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Problematisch ist zudem, dass die Anleger die Steuervorteile in Anspruch genommen haben, was einer Rückabwicklung im Wege stehen könnte. Falls seitens des Vermittlers eine unzureichende Aufklärung über die Risiken erfolgte, kann dieses Verschulden der Bank entgegengehalten werden, wenn der Vertrieb auch bei der Anbahnung des Darlehensvertrags Erfüllungsgehilfe der Bank war.
Die "Handel in Teltow OHG" hat ein Sanierungskonzept erstellt, verbunden mit einer Enthaftung gegenüber der Berlin Hyp im Falle freiwilliger Nachschusszahlungen. Die Zahlung von Nachschüssen und der Beitritt zur Sanierungs KG bedeutet allerdings keine Enthaftung gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreffend die Luckenwalde OHG. Ratsam ist auf jeden Fall, der Anrechnung der Nachschusszahlung auf ein Auseinandersetzungsguthaben im Falle einer Kündigung zuzustimmen.

Kaupthing Edge Bank

In der Presse war zu erfarhen, dass die Isländische Entschädigungsbehörde eine maximale Entschädigungshöhe von 20.887,00 Euro leistet. Nach den Bedingungen des Entschädigungsfonds werden jedoch mindestens 20.887,00 Euro gezahlt (nicht maximal). Darüber hinausgehende Forderungen werden bedient, wenn ausreichende Mittel im Fonds vorhanden sind. Das vorhandene Geld wird sodann gleichmäßig an die Anspruchsteller verteilt.

K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter Kroner, Ulm

Die Firma K. B. P. Vermögensverwaltung Kroner warb zahlreiche Kunden für Kapitalanlagen an. Die Anleger sollten nach 6 Monaten das bis zu zehnfache des einbezahlten Kapitals zurückerhalten. Die Gelder wurden aber nicht angelegt, sondern von Kroner veruntreut. Die Staatsanwaltschaft Ulm führt Ermittlungen und hat Kroner in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Rückgewinnungshilfe der Geschädigten beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits für einen Geschädigten einen zivilrechtlichen Arrest erhalten.

KGAL (Filmfonds)

Die Kanzlei hat für Anleger bereits Ansprüche gestellt und Anträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht. Dieses Vorgehen dient zunächst der Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen.

Kiener/K1/X1

Die Kanzlei Mattil hat zunächst Ende 2010 Arrestbeschlüsse gegen Kiener erwirkt. Kurz danach wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Helmut Kiener eröffnet. Ansprüche können aktuell nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Im Herbst 2011 entdeckte RAin Nicola, dass die Staatsanwaltschaft einen zweistelligen ( ! ) Millionenbetrag bei einem Gehilfen des Helmut Kiener beschlagnahmt hat. Die Kanzlei Mattil hat gegen den Gehilfen insolvenzfeste Arrestbeschlüsse erwirkt , mit denen die Millionen gepfändet wurden. Die Mandanten der Kanzlei werden daher ihren kompletten Schaden ersetzt erhalten. Es handelt sich um Kontoguthaben iHv ca. 3 Mio € und mehrere Grundstücke.

Andere Kanzleien, die keine Arrestpfändungen für ihre Mandanten eingeleitet haben, haben nun Insolvenzantrag gegen den Mittäter eingereicht. Das Insolvenzverfahren betrifft nur diejenigen Restvermögenswerte, die von der Kanzlei Mattil nicht gepfändet wurden. Dieses Insolvenzverfahren halten wir für sinnlos und nicht im Interesse der Mandanten, weil bei etwa 5000 Geschädigten für niemannden etwas übrig bleiben wird.

Klinik Sellin GmbH & Co. KG

Die Beteiligung an der Mutter- und Kind Klinik Sellin GmbH & Co. KG wurde unter anderem von der Prosag GmbH & Co. KG vertrieben. Der Geschäftsführer Herr P. der Prosag GmbH & Co. KG war auch im Beirat der Klinik Sellin GmbH & Co. KG tätig. Die Vermittlungsfirma warb mit einer staatlichen Förderung der Klinik sowie mit einer Absicherung durch EU-Gelder. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Beteiligung jedoch um eine riskante unternehmerische Beteiligung, die staatlichen Fördergelder wurden nicht vollständig realisiert. Die Klinik Sellin befindet sich in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten, so dass die Anleger sogar aufgefordert wurden, der Gesellschaft ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zu gewähren. Es ist damit zu rechnen, dass die Anlagegelder verloren sind. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsfirma wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.

Klinik Sylt GmbH & Co. KG

Die Mutter- und Kind Klinik Sylt wurde hauptsächlich von der Prosag GmbH & Co. KG vermittelt. Die Vermittler warben mit staatlichen Förderungen dieser Beteiligung. Den Anlegern wurde zudem versichert, dass zusätzlich neben der Klinik die Beteiligung durch wertvolle Grundstücke und Kurhotels abgesichert sei. Die Anleger mussten leider feststellen, dass ab 2004 die Ausschüttungen ausblieben. Die Gesellschaft befindet sich mittlerweile kurz vor der Insolvenz. Den Anlegern, denen die Beteiligung als sicher verkauft wurde, stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler zu.

LAM AG

Die Staatsanwaltschaft führt gegen die LAM AG Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und anderer Delikte. Der Vorstand befindet sich auf der Flucht und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Anlegergelder sollen in Millionenhöhe veruntreut worden sein.
Auffällig ist die Verbindung zur Colonia Real Estate AG. Den Anlegern der LAM AG war angeboten worden, die Aktien in Optionen der Colonia Real Estate AG zu tauschen. In der Colonia Real Estate AG waren bzw. sind Personen als Vorstand und Aufsichtsrat tätig, die bereits in der Aufina Holding AG Positionen bekleidet hatten.

Langbar Action Group

Die "Langbar Action Group" veröffentlicht Aufrufe an alle Langbar-Aktionäre, sich der Action Group (einer Art Sammelklage) anzuschließen. In England wird ein entsprechendes Entschädigungsverfahren vorbereitet.
Bei der Firma Langbar handelt es sich um ein auf den Bermudas registriertes und bis Oktober 2005 in Großbritannien und Deutschland an der Börse gehandeltes Unternehmen bzw. Wertpapier. Langbar behauptete, einen Net-Asset-Value von 365 Mio. Britischen Pfund zu besitzen, die in Bankgarantien, Zertifikaten und festverzinslichen Wertpapieren angelegt sein sollten. Langbar war damit die größte so genannte Cashshell an der Londener AIM (Alternative Investment Market). Bis Herbst letzten Jahres stiegen die Umsätze an der Londoner Börse auf über 20 Mio. Aktien pro Tag. Im Oktober wurde dann bekannt, dass der Vorstand einen Großteil seiner Aktien verkauft hatte und die behaupteten Vermögenswerte nicht vorhanden waren. Gegen die Vorstände sowie weitere Personen wurde ein Verfahren wegen Betrugs und anderer Delikte eingeleitet. Die geschädigten Aktionäre sollen entschädigt werden. Für die deutschen Anleger ergibt sich das Problem, dass die in Deutschland gehandelten Aktien nicht im Aktionärsregister verzeichnet sind. Möglicherweise haben deutsche Anleger nur Derivate oder Zertifikate. Für die Beteiligung an dieser Sammelklage ist der Nachweis des Aktienerwerbs erforderlich. Ob und welche Möglichkeiten deutsche Anleger, die keine registrierten Aktien besitzen, zur Rechtsverfolgung haben, prüft die Kanzlei mit ihren Kollegen in London.
Aufgrund der Ansprüche gegen die Gesellschaft wird ein Insolvenzverfahren unvermeidlich sein, es sei denn, die betroffenen Aktionäre stimmen einem "Scheme of Arrangement" zu. Die Firma Langbar hat bereits eine "Freezing Order" - eine Art einstweilige Verfügung - in das Vermögen des früheren Direktors Rybak erwirkt. Nach Section 425 des Company's Act können die Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit die Gesellschaft ermächtigen, die Ansprüche für alle Aktionäre geltend zu machen.

Langenbahn KG und Werner Langenbahn

Anfang April 2000 wurde von Werner Langenbahn für die Langenbahn KG Insolvenzantrag gestellt, Anfang Mai 2000 wurde Werner Langenbahn aufgrund zahlreicher Anzeigen von Anlegern wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue in Untersuchungshaft genommen. Eine erste Sichtung des sichergestellten Materials durch die Staatsanwaltschaft München I ergab, dass Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe nicht investiert worden waren und scheinbar verschwunden sind (vgl. Bericht in der SZ vom 26.05.00, S. 27).
Bereits seit längerer Zeit hatte die Gesellschaft Liquiditätsprobleme: Im Jahre 1997 war die Anwerbung neuer Kunden eingestellt worden, und die Anleger erhielten seitdem auch keine Ausschüttungen mehr. Dennoch konnte die Fortführung des Bauträgerbereiches seitdem keine Gewinne mehr erwirtschaften. Insbesondere Probleme mit einem Projekt in Ungarn führten nun zur Zahlungsunfähigkeit.
Werner Langenbahn hat das persönliche Insolvenzverfahren beantragt, obwohl sich aus dem Strafurteil des Landgerichts München ergibt, dass sich Herr Langenbahn noch in den Jahren 1996 und 1997 fast DM 12 Mio. entnommen hat. Aus einem Bericht des Konkursverwalters geht hervor, dass er erhebliche Vermögenswerte auf seine Tochter und seinen Sohn übertragen hat.

LBB/IBV Fonds

Die Fonds der Landesbank Berlin waren mit Garantien versehen, die den Anlegern vermeintlich Sicherheit Ihrer Kapitalanlage boten. Die Entwicklung der jüngeren Zeit ergaben jedoch, dass die Garantien nicht vertrags- und prospektgemäß erfüllt worden sind. Den Anlegern wird erst jetzt bewusst, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, die zu einem Totalverlust führen können. 
Anleger sollten eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da gewisse Ansprüche am 31.12.2004 verjähren können. Für die Fonds wurden allerdings Sonderprüfungen vorgenommen, mit deren Erhalt gegebenenfalls erst die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis vorliegt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger, die anlässlich des Fondsbeitritts getäuscht wurden, die Schadensersatzansprüche der finanzierenden Bank entgegenhalten und die Rückzahlung des Kredits verweigern.
Die Kanzlei empfiehlt jedem Anleger, sich gegebenenfalls individuell beraten zu lassen, da wegen der Verlustzuweisungen und Ausschüttungen eine persönliche Schadensberechnung erfolgen sollte. Die pauschale Behauptung einer Verjährung aller Ansprüche zum 31.12.2004 ist nicht richtig.
Der Kanzlei liegen nun die Sonderprüfungsberichte der verschiedenen LBB- und IBV-Fonds vor. Die Kanzlei verfügt damit über ausreichend Material, um die Klagen gegen die diversen Beteiligten begründen zu können.

Lebensversicherungen

Vorsicht ist bei vielen Ankauf- Angeboten veranlasst , die mit hohen Renditen locken oder den Kaufpreis in Raten zahlen wollen..Meist kommen die Angebote per email , unverlangtem Telefonanruf oder in ähnlicher Weise.

Vor einem Verkauf am sog. Zweitmarkt sollte unbedingt eine unabhängige Bewertung eingeholt werden. Falls Sie bereits geschädigt wurden , sollten Sie eine Strafanzeige erstatten und eine Meldung an die BAFin vornehmen.

Lebensversicherung mit Darlehen

Tausenden von Anlegern wurden Lebensversicherungen – meist der Clerical Medical oder der Scottish Mutual – verbunden mit einer Darlehensaufnahme angeboten. Die Initiatoren solcher sogenannter Kapitalanlagen verschwiegen aber die damit verbundenen Risiken. Die finanzierende Bank behielt sich nämlich die Bewertung der Lebensversicherungspolice vor und forderte bei einer Unterdeckung zusätzliche Sicherheiten, die meist nicht beigebracht werden können. In einem aktuellen Fall hatte der Anleger eine Lebensversicherung bei der Clerical Medical erworben und dafür ein Darlehen in Höhe von 738.000,00 Euro aufgenommen. Der Anleger musste dann feststellen, dass der Wert der Police nur 350.000,00 Euro beträgt. Die Rentenzahlungen aus der zugleich abgeschlossenen Lebensversicherung bei der Alten Leipziger wurden reduziert, sodass die Zinsen der darlehensgebenden Bank nicht mehr bedient werden können. Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler solcher Modelle geltend machen, da in den der Kanzlei bekannten Fällen auf die erheblichen Risiken nicht deutlich hingewiesen wurde. Ansprüche können zudem gegen die Lebensversicherung sowie die finanzierende Bank geltend gemacht werden, da die fehlerhafte Beratung auf die Beteiligten des Anlagemodells durchschlägt.

Lebensversicherung mit Fremdfinanzierung
Viele Anleger haben in den vergangenen Jahren Lebensversicherungen verschiedener Gesellschaften erworben, darunter der CMI, SMI, Vienna Life und anderer Versicherungsgesellschaften, bei gleichzeitiger Aufnahme eines Darlehens. Oft wurden Anleger anlässlich der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die entsprechenden Risiken aufgeklärt. Der Darlehensgeber kann die Police während der Laufzeit bewerten und Nachsicherheiten verlangen. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass die finanzierende Bank den Kredit gekündigt und fällig gestellt hat. Anleger sollten ihre Verträge prüfen (lassen), ob eine ordnungsgemäße Beratung über die Risiken stattgefunden hat. Die Kanzlei prüft und verfolgt Ansprüche gegenüber den Lebensversicherungen und finanzierenden Banken sowie den Vermittlern, die keine ordnungsgemäße Beratung geleistet haben. Die Kanzlei Mattil & Kollegen arbeitet ständig auch mit Kollegen in England, der Schweiz und anderen Ländern zusammen, da die Verträge teilweise nach dortigem Recht zu beurteilen sind.

Lebensversicherungsfonds
Viele LV-Fonds befinden sich in wirtschaftlichen Problemen. Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger verschiedener solcher Fonds und steht für eine Prüfung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Lehman Brothers
Fast ein Jahr nach dem spektakulären Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankenhauses Lehman Brothers liegen die ersten obsiegenden, aber auch klageabweisende Urteile gegen die Berater/Vermittler vor; die anlageberatenden Banken bieten teilweise Kulanzlösungen und Vergleiche an; Fristen für die Anmeldung der Anlegerforderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren sind gesetzt.
Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des rechtlichen Vorgehens kommt es aber immer auf die im Einzelfall erfolgte individuelle Beratung an, sodass diese für jeden Anleger gesondert überprüft werden sollte. 
Die Kanzlei Mattil & Kollegen nimmt diese Prüfung gerne vor, hat bereits Klagen für geschädigte Anleger bei Gericht eingereicht und unterstützt bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

Leipzig-West AG
Etwa 30.000 Anleger haben in Anleihen der Gesellschaft investiert. Die fälligen Anleihen werden jedoch nicht bedient. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt wegen Insolvenzverschleppung. Die Kanzlei prüft, ob Ansprüche gegen die Gesellschaft und/oder die Verantwortlichen persönlich geltend gemacht werden können.
Die Gesellschaft hat am 20.06.2006 Insolvenz angemeldet.
Die Gesellschaft gab Inhaber-Schuldverschreibungen an bis zu 30.000 Anleger aus.
Die Leipzig-West AG hatte seit 1999 Sparer mit hohen Zinsversprechen angeworben. Die Gesellschaft stand seit längerem auf den Warnlisten der Stiftung Warentest/Finanztest. Die Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen belaufen sich auf über 250 Mio. Euro. Offensichtlich bestand ein Schneeballsystem, das jetzt zusammengebrochen ist. Anleger können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, das allerdings nur die Leipzig-West AG betrifft. Nicht berührt sind Ansprüche gegen die Geschäftsleitung und die Initiatoren der Gesellschaft, die außerhalb des Insolvenzverfahrens auf deliktischer Grundlage (Betrug, Insolvenzverschleppung) geltend gemacht werden können.
Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters können die geschädigten Anlegergläubiger allenfalls auf eine geringe Rückzahlung hoffen. die Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen 311 Mio. Euro, denen Vermögenswerte in Höhe von 48 Mio. Euro gegenüberstehen. Enge Verbindungen bestehen zur Düsseldorfer DM Beteiligungen AG. Zahlungsflüsse soll es auch in die Schweiz geben.

Madrixx AG
Die Madrixx AG gab an Anleger Genussrechte aus. Die Gesellschaft befindet sich seit Dezember 2006 in der Insolvenz. Nach einer Darstellung des Marktes für REITS versprach der Prospekt festgelegte Zinsausschüttungen und ein Kapitalabsicherungsangebot. Im Prospekt war die Rede von Immobilienkäufen und -verkäufen unter Angabe präziser Zahlen. Die Gesellschaft hat aber wohl keinerlei Geschäftstätigkeit ausgeübt. Im Prospekt befanden sich Bilanzen mit "Kontennachweisen für die Jahre 2007 und 2008"! Nach Ansicht der Kanzlei besteht der dringende Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, sodass Anleger rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

MAXIMA Holding AG - Köln
In Köln hat der Strafprozess gegen die Initiatoren der MAXIMA-Holding AG, die Herren Simon, Hieb und Dickhäuser, begonnen. Der Vorwurf lautet insbesondere auf Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Die Anleger hatten sich unter anderem an der American International Pension Planers Inc. beteiligt, bei der es sich jedoch nur um eine amerikanische Briefkastenfirma handelte, als auch an einem Immobilienfonds in Utrecht/Holland (MIC-MAXIMA Immobilienmanagement Consulting GmbH & Co.KG Holland-Rendite-Fonds Utrecht-Nieuwegein).

MBP I, MBP II, MBP NY 121
Auch der Münchner Medienfondsanbieter MBP war ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: Gegen den Initiator R. M., der mit seinen Filmfonds MBP I, MBP II und MBP NY 121 in den letzten Jahren insgesamt etwa 109 Mio. € von knapp 2000 Anlegern eingeworben hatte, und gegen zwei Mitarbeiter des Mittelverwendungskontrolleurs, einem renommierten, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, wurde wegen des Verdachts der Untreue u. a. ermittelt. Herr M. wurde 17.07.2009 wegen Untreue zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das Strafverfahren gegen die Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens wurde nur nach Auflagenzahlung im Jahr 2010 eingestellt. Durch Akteneinsichten bei der Geschäftsführung der Fonds und der Staatsanwaltschaft München I konnte unsere Kanzlei in Erfahrung bringen, dass die als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spätestens ab Oktober 2000 Anlegergelder regelmäßig freigegeben hat, obwohl die Geschäftsführung nicht die vertraglich vorgesehenen vertraglichen Sicherheiten vollständig vorlegen konnte. Wir sehen ausreichende Ansatzpunkte, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur geltend zu machen und haben bereits für eine Vielzahl unserer Mandanten Klage gegen dieses Unternehmen eingereicht. Da bezüglich der Schadenersatzansprüche Verjährung droht, sollten sich betroffene Anleger umgehend anwaltlich beraten lassen.

Über das Vermögen des Fonds MBP II wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet, auch bei den beiden anderen Fonds können die Anleger keine erheblichen Rückflüsse mehr erwarten.

Vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 19./20.11.2005, S. 36, sowie "Der Spiegel" 43/2005, S. 66 ff. 

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..."

Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG
Die Anleger des Düsseldorfer Medienfonds Mediastream IV  GmbH & Co. KG (Initiator: Ideenkapital) müssen damit rechnen, dass sie die steuerlichen Verluste des Fonds nicht in voller Höhe anerkannt bekommen. Statt der prospektierten Verlustzuweisung von ca. 130 % sollen die Anleger lediglich eine Verlustzuweisung in Höhe von 10 % erhalten, da nach Ansicht des Finanzamtes München III die von der Fondsgesellschaft finanzierten Herausbringungskosten für die Filme nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind. Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung jedoch als schlagendes Verkaufsargument benutzt. Den Kapitalanlegern wurde von ihren Vermittlern außerdem die kritische Berichterstattung in den Brancheninformationsdiensten verschwiegen. Deshalb prüft die Kanzlei derzeit Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken aus fehlerhafter Anlageberatung sowie Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren aus Prospekthaftung. 
Die Kanzlei verfügt über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und alle relevanten Unterlagen. Anleger können sich an den sachbearbeitenden Rechtsanwalt A. Rathgeber wenden.

Mediastream/Ideenkapital
Auch die Anleger der Mediastream Fonds I bis III des Düsseldorfer Anbieters Ideenkapital haben nun mit einer Aberkennung ihrer Verlustzuweisungen zu rechnen, da auch sie nach Ansicht der Betriebsprüfer unter die geänderte steuerrechtliche Einschätzung der Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur fallen. Deswegen sei die Betriebsprüfung bei den Fonds Mediastream I bis III wieder aufgenommen worden. Die Anleger dieser Fonds müssen daher mit erheblichen Steuernachzahlungen zzgl. Verzinsung (6 % p. a.) rechnen. Sie sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen. Nach Ansicht von Mattil & Kollegen haben die beratenden Banken den Anlegern das Verlustrisiko und die steuerlichen Risiken unzureichend dargestellt und die obligatorische Fremdfinanzierung und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend erläutert. Daher empfiehlt es sich dringend, Schadensersatzansprüche aus Falschberatung und anderweitige Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Außerdem ist nach Ansicht von Mattil & Kollegen die Widerrufsbelehrung in den mit der Sparkasse geschlossenen Darlehens-/Begebungsverträgen unzureichend, sodass diese widerrufen werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass die Sparkasse die gesamte Fondsbeteiligung rückabzuwickeln hätte, also auch das eingesetzte Eigenkapital an den Anleger zurückbezahlt werden müsste. Das OLG Koblenz hat die Sparkasse, die einem Anleger die Beteiligung an der Mediastream IV empfohlen hatte, bereits zum Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung verurteilt. Das Gericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es sich bei Mediastream IV – entgegen üblicher Medienfondskonzepte – nicht um einen Produktions-, sondern um einen Vertriebsfonds handelt. Insoweit hätten die Initiatoren von Mediastream IV hinsichtlich der zu erzielenden Verlustzuweisungen steuerliches Neuland betreten. Auf die Neuartigkeit des Konzepts und die hiermit einhergehende Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung – mangels Anwendungspraxis – hätte seitens der vermittelnden Sparkasse hingewiesen werden müssen. Anfragen hierzu bitte an RA'in Fohrer: fohrer@mattil.de 

Medico Fonds
Anleger mehrerer Fonds haben uns mit der Wahrnehmung ihrer Ansprüche beauftragt. Aktuelle Informationen folgen in Kürze

Melzer Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Anlegergelder sollen nicht vertragsgemäß angelegt worden sein. Die Gesellschaft selbst befindet sich in der Insolvenz. Schadensersatzansprüche können gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich geltend gemacht werden.

Mercer Capital-Partners GmbH
Die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH in Düsseldorf stellt sich als professionelles Aktienresearch-Unternehmen vor, das den Aktienmarkt beobachte und nach jungen wirtschaftlich aufstrebenden Unternehmen suche. Laut Beratungsvertrag mit der Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll vom Kunden eine 20%-ige Gewinnbeteiligung abgeführt werden. Gegen die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH wurden bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen. Geschäftsführer der Fa. Mercer Capital-Partners GmbH ist ein Herr Sven Sch. Offensichtlich hat die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH nicht, wie sie es vorgibt, unabhängig auf dem Aktienmarkt breit recherchiert, sondern nur Aktien einer Fa. Cool Can, deren alleiniger Inhaber ebenfalls Herr Sch. ist, empfohlen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Sch. dafür verdeckte Provisionen erhalten hat, was eine Interessenkollision darstellt und damit einen Verstoß gegen das KWG. Die Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll eine reine Briefkastenfirma gewesen sein. Das Unternehmen Cool Can ist mittlerweile in eine Fa. namens Balsam Ventures aufgegangen, deren Aktien nahezu wertlos sind.

MOMENT Invest AG, Zug/Schweiz
Wieder sind deutsche Anleger von einem Anlagebetrug in der Schweiz betroffen. 
Die MOMENT Invest AG in Zug bot deutschen Anlegern eine Vermögensverwaltung an. Als ein Anleger am 26.10.2007 sein Konto Online einsehen wollte, erschien ein Text der Staatsanwaltschaft Zürich, dass die MOMENT Invest AG die Geschäftstätigkeit eingestellt und wegen gewerbsmäßigen Anlagebetruges ermittelt wird. 
Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft die Hintergründe der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die rechtlichen Möglichkeiten für Anleger. Die Kanzlei unterhält seid vielen Jahren ein Büro in St. Gallen/Schweiz und hat zahllose Anleger Arreste und Klageverfahren in der Schweiz durchgeführt.  

Morgan Stanley P2 Value und andere offene Immobilienfonds
Die Kanzlei vertritt Anleger, die gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. In Betracht kommen Ansprüche gegen den Berater/Vermittler, der die Anteilsscheine angeboten hat, gegen die Prospektherausgeber sowie die Kapitalanlagegesellschaft selbst.
Ein Berater ist verpflichtet, den Kunden über alle Risiken zu informieren, die mit der Anlage verbunden sein können. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilsscheinen und die Abwertung des Immobiliensportfolios und die damit verbundene Verminderung des Rücknahmepreises.
Auch der Prospekt muss auf die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme und der Abschläge nach Neubewertung deutlich hinweisen. Wenn diese Informationen fehlen, kommen Prospekthaftungsansprüche in Betracht.
Zu beachten ist, dass sowohl die Ansprüche gegen Vermittler als auch aus der Prospekthaftung einer Verjährung unterliegen.

MPC Global Equity
Die Kanzlei ist der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhafte Aussagen enthält. Darin wurde behauptet, dass das Management erst verdient, wenn die Anleger ihr vollständiges Kapital nebst Verzinsung zurückerhalten haben. In Wahrheit hat sich das Management eine „Vergütung“ entnommen, die aus dem Kommanditkapital und nicht etwa ergebnisabhängig berechnet wurde. Die Kanzlei hat Klagen gegen u. a. die Global Vision AG bei dem Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat die Klagen als unbegründet abgewiesen. Die Berufungen bei dem OLG Hamburg waren nicht erfolgreich.

Die Anleger wurden nicht hinreichend über die Provisionen der Vermittler/Berater aufgeklärt. Gegenüber beratenden Banken haben wir Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über die Provisionen (sogenannte Kickbacks) eingereicht. Unsere Kanzlei konnte insofern schon mehrfach Vergleiche mit beratenden Banken erzielen.

MS Charline (Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG)
Näheres hierzu folgt in Kürze.

MSF (Master Star Fund) Deutsche Vermögensfonds I KG
Die BaFin hat am 15.06.2005 der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG die Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Nach Auffassung der BaFin betrieben Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft. Diese Rechtslage besteht seit Jahren unverändert, sodass die Initiatoren des Fonds genau wussten, welches Risiko über der Fondsgesellschaft schwebt. Seit langem ist auch die diesbezügliche rigorose Haltung der BaFin bekannt, sodass ein solcher Fonds nicht mehr hätte aufgelegt werden dürfen, ohne den Anlegern ihre Abwicklungsproblematik deutlich vor Augen zu führen. Zumindest hätte das Anlegergeld auf Treuhandkonten verwahrt werden müssen. Stattdessen fanden Gebührenabflüsse in Millionenhöhe statt, die nun für die Anleger verloren sind. Die Verantwortlichen des Fonds haben die Anlegergelder in dem klaren Bewusstsein angenommen, dass eine hohe Gefahr der Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin besteht. Anleger sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, um den Schaden zu kompensieren. Die Geschäftsführung der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG will die Anleger nun nochmals täuschen, indem sie die Verantwortung auf die BaFin schiebt, die aber nur ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Anleger sollten auf dieses Manöver nicht hereinfallen.

München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II

Der Prospekt versprach die Rückzahlung des Kapitals der Anleger nach spätestens 42 Monaten. Obwohl die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber allen Kommanditisten fällig ist, wurden keine Zahlungen geleistet. Der Geschäftsführer hat einerseits die Rückzahlungsverpflichtung bestritten, andererseits aber immer wieder Zahlungen angekündigt. Das widersprüchliche und intransparente Verhalten setzte sich damit fort, dass eine auf den 30.03.2010 anberaumte Gesellschafterversammlung am Tag zuvor abgesagt wurde. In dieser Gesellschafterversammlung wollte der Geschäftsführer Auskunft und Rechenschaft über die finanziellen Verhältnisse ablegen. Viele Anleger haben sich bereits an die Kanzlei Mattil zur Durchsetzung ihrer fälligen Forderungen gewandt.

Die Kanzlei hat Klagen eingereicht, im Herbst 2010 hat die Infraplan auf diesen Druck hin die meisten Anleger ausbezahlt.

Der Notgeschäftsführer Schmerz berichtete am 11.05.2011 in einem persönlichen Termin über die Lage der Fondsgesellschaften München Fonds II und München Fonds III KG. Die Kanzlei Mattil hat insofern einen Bericht verfasst, der an die Mandanten versendet wurde. Der Notgeschäftsführer Schmerz hat nunmehr die Insolvenz für die beiden Fonds angemeldet. Die Aktenzeichen liegen der Kanzlei vor. Die Anleger können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren als Forderung geltend machen. Die Kanzlei Mattil wird auch diese Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für ihre Mandanten übernehmen.

am 27.09.2011 fand die Gläubigerversammlung der Insolvenz der Firma Infraplan Infrastrukturplanung
und Gewerbebau KG statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Gerloff berichtete u. a.:
Die Firma Infraplan KG war die zentrale Gesellschaft der Infraplan-Gruppe, die alleine von
Herrn Schumacher geleitet und kontrolliert wurde. Keine andere Person hatte Leitungs- oder
Mitsprachebefugnis. Es handelt sich um ein Geflecht von 97 Unternehmen, die bislang entdeckt
werden konnten. Nicht nur Anleger der Fonds München II KG und München III KG haben
Forderungen in der Insolvenz angemeldet, sondern auch Wohnungseigentümer von Infraplan-
Projekten, Banken, u. a. . In verschiedenen Grundbüchern konnten bislang etwa 200
sogenannte Restanten (Keller, Garagen, Zufahrten, u.Ä.) aufgefunden werden, die aber nicht
oder kaum verkäuflich sind. In dem Konzern befinden sich zahlreiche Verrechnungskonten,
aus denen möglicherweise noch Zahlungen zu Gunsten der Insolvenzmasse eingezogen
werden können. Bis zum 27.09.2011 konnte der Insolvenzverwalter den Sachverhalt noch
nicht vollständig und abschließend aufklären.
Die Infraplan KG bzw. Herr Schumacher hatte die Kaufverträge des München Fonds II aus
Geld bedient, die er der Grundinvest GmbH (ein Bauprojekt in der Leopoldstraße) entzogen
hatte. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die entsprechenden Auszahlungen an die München
Fonds II Gesellschafter anfechtbar und damit rückforderbar sind. Was die Ansprüche der Anleger
des München Fonds III KG betrifft, so wird er prüfen, ob tatsächlich ein Garantievertrag
mit der Infraplan KG besteht, weil der Prospekt unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen
trifft. Außerdem müsse er prüfen, ob Prospekthaftungsansprüche verjährt sind. Er habe
dies noch nicht abschließend geklärt, möglicherweise könnte ein Musterverfahren geführt
werden.
Die Gläubigerversammlung hat Herrn Mattil in den Gläubigerausschuss gewählt.

München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III

Die Gesellschaft bzw die Garantin befindet sich in Verzug mit der Rückzahlung der Einlagen. Nach dem Ableben des Geschäftsführers S. sind zunächst Recherchen über die Vermögensverhältnisse anzustellen. Die Kanzlei hat bereits viele Anfragen geschädigter Anleger, die sich in einer Aktionsgemeinschaft zusammenschließen möchten. Der Vertrieb hat unsere Kanzlei empfohlen, da wir bereits für Anleger des Vorgängerfonds München II erfolgreich tätig waren.

Die Kanzlei Mattil hat am 11.03.2011 bei dem Amtsgericht München Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers gestellt.

Die Infraplan Wohn und Geschäftsbau Betriebs KG hat Insolvenz angemeldet. An dieser Gesellschaft ist der München Fonds III nicht beteiligt. Die Infraplan hat jedoch die Garantie für die Rückzahlung der Einlagen übernommen. Die Anleger haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der KG, falls die Komplementärin (München Fonds Projekt GmbH) in die Insolvenz fällt.

Der Geschäftsführer hatte einen Termin in der Woche nach Ostern angeküngigt, sich aber dann nicht mehr gemeldet. Wir werden die Informationsrechte deshalb gerichtlich geltend machen. Die Anleger haben ein Recht auf Auskunft, wie der Fonds wirtschaftlich dasteht.

Der Notgeschäftsführer Schmerz berichtete am 11.05.2011 in einem persönlichen Termin über die Lage der Fondsgesellschaften München Fonds II und München Fonds III KG. Die Kanzlei Mattil hat insofern einen Bericht verfasst, der an die Mandanten versendet wurde. Der Notgeschäftsführer Schmerz hat nunmehr die Insolvenz für die beiden Fonds angemeldet. Die Aktenzeichen liegen der Kanzlei vor. Die Anleger können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren als Forderung geltend machen. Die Kanzlei Mattil wird auch diese Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für ihre Mandanten übernehmen.

am 27.09.2011 fand die Gläubigerversammlung der Insolvenz der Firma Infraplan Infrastrukturplanung
und Gewerbebau KG statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Gerloff berichtete u. a.:
Die Firma Infraplan KG war die zentrale Gesellschaft der Infraplan-Gruppe, die alleine von
Herrn Schumacher geleitet und kontrolliert wurde. Keine andere Person hatte Leitungs- oder
Mitsprachebefugnis. Es handelt sich um ein Geflecht von 97 Unternehmen, die bislang entdeckt
werden konnten. Nicht nur Anleger der Fonds München II KG und München III KG haben
Forderungen in der Insolvenz angemeldet, sondern auch Wohnungseigentümer von Infraplan-
Projekten, Banken, u. a. . In verschiedenen Grundbüchern konnten bislang etwa 200
sogenannte Restanten (Keller, Garagen, Zufahrten, u.Ä.) aufgefunden werden, die aber nicht
oder kaum verkäuflich sind. In dem Konzern befinden sich zahlreiche Verrechnungskonten,
aus denen möglicherweise noch Zahlungen zu Gunsten der Insolvenzmasse eingezogen
werden können. Bis zum 27.09.2011 konnte der Insolvenzverwalter den Sachverhalt noch
nicht vollständig und abschließend aufklären.
Die Infraplan KG bzw. Herr Schumacher hatte die Kaufverträge des München Fonds II aus
Geld bedient, die er der Grundinvest GmbH (ein Bauprojekt in der Leopoldstraße) entzogen
hatte. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die entsprechenden Auszahlungen an die München
Fonds II Gesellschafter anfechtbar und damit rückforderbar sind. Was die Ansprüche der Anleger
des München Fonds III KG betrifft, so wird er prüfen, ob tatsächlich ein Garantievertrag
mit der Infraplan KG besteht, weil der Prospekt unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen
trifft. Außerdem müsse er prüfen, ob Prospekthaftungsansprüche verjährt sind. Er habe
dies noch nicht abschließend geklärt, möglicherweise könnte ein Musterverfahren geführt
werden.
Die Gläubigerversammlung hat Herrn Mattil in den Gläubigerausschuss gewählt.

MWB AG
Die Fa. MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand verspricht ihren Kunden eine unabhängige Vermögensverwaltung mit Sicherheit, Liquidität und Rentabilität der Anlage in einem so genannten "Schweizer Sicherheitspaket". In dem Schweizer Vermögensaufbauplan verpflichten sich die Kunden zu einer sehr hohen Zeichnungssumme (etwa CHF 200.000,00) für eine Laufzeit von z. B. 20 Jahren. Von dem einbezahlten Erstbetrag (um die CHF 30.000,00) werden Gebühren in Höhe von 5 % der gesamten Zeichnungssumme abgezogen. Durch diese Vorgehensweise bleibt von dem einbezahlten Erstbetrag nahezu kein Kontoguthaben übrig. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil, Kärner & Kollegen besteht eine reelle Chance auf Anfechtung der Verträge wegen Täuschung.

NATIONWIDE FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
Die Firma Nationwide Finance & Investment Ltd. wurde im Jahre 1999 in London von Frau Gertraud Schweigert initiiert. Anleger sollten über die Repäsentanz der Frau Schweigert in Taufkirchen zu einer Anlage in Form eines "Nationwide-Profit-Programmes" veranlasst werden. Das Investitionsmodell wurde angepriesen als völlig unspekulative Anlage mit einer Renditeerwartung von bis zu 48 % p. a. Mit Verfügung vom 26.02.2004 erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abwicklungsanordnung, da Frau Schweigert das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis des BaFin betrieb. Frau Schweigert ist nach der Abwicklungsanordnung verpflichtet, sämtliche Anlageverträge rückabzuwickeln bzw. sämtliche Anlagegelder zurückzubezahlen.

New Basis AG
Gegen die Gesellschaft bzw. deren Verantwortlichen wird in der Schweiz ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Gesellschaft befindet sich in Konkurs, der Konkursverwalter erwartet Forderungserhebungen in der Größenordnung von 100 Mio. Sfr. Die Gesellschaft bzw. der Konkursverwalter verfügt über Vermögenswerte, so dass mit einer gewissen Quote gerechnet werden kann.

NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
Ab 1991 warben die vorgenannten Gesellschaften und einige weitere damit zusammenhängende Firmen ahnungslose Anleger zur Geldanlage in Börsengeschäften. Die Kundengelder wurden weder an der Börse noch woanders angelegt, sondern planmäßig unterschlagen. Der Sitz der Gesellschaften war meist in Panama oder an anderen exotischen Orten, um den Anlegern die Rechtsverfolgung zu erschweren bzw. sie zu vereiteln. Das Konzept wurde geplant und gestaltet von vier Hauptverantwortlichen, darunter ein Rechtsanwalt. Gegen die "Viererbande" ergingen im November 1999 strafrechtliche Urteile, mit denen Freiheitsstrafen zwischen 4 1/2 und 6 Jahren verhängt wurden. Einer der Verantwortlichen ist flüchtig, ein weiterer bereits wieder auf freiem Fuß. Trotz eindeutiger Sachlage wehren sich die Verurteilten gegen die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Es ist zu befürchten, dass diese Personen wieder im Kapitalanlagebereich tätig sein werden.

Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG
Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 müssen um ihr Geld bangen: aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Charterers Korea Line Corporation haben sich erhebliche Engpässe bei den einzelnen Schiffsgesellschaften ergeben. Anleger sollen daher auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über ein Liquiditätssicherungskonzept abstimmen und neues Kapital einzahlen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt Anlegern, Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen, z.B. solche aus Falschberatung: wenn die Bank den Anlegern die Vertriebsprovisionen nicht offengelegt hat, können Anleger aufgrund der kick-back-Rechtsprechung des BGH Schadensersatzansprüche geltend machen.

vgl. hierzu auch Artikel "Frachterkrise bringt Schiffsfonds in schweer See", FTD vom 27.1.2011

Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel
Peter Max Freiherr von Lepel wurde vom Bonner Landgericht zu 8 1/2 Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt. In die Strafe wurde die bereits vom Landgericht Augsburg verhängte Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit den Clean Concept Gesellschaften miteinbezogen. Von Lepel und seine Ehefrau haben etwa 4.000 Anleger um rund 50 Mio. € betrogen.

OSTWEST Leasing
Details folgen in Kürze.

OwnerShip V GmbH & Co. KG
Im Dachschiffsfonds OwnerShip V GmbH & Co. KG befinden sich zwei der drei Schiffsfondsgesellschaften in starken wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung stimmten über 70 % der Gesellschafter einem Maßnahmepaket zu, nach welchem bis zu 5 Mio. € nachzuschießen seien. Die Rettung aller Schifffondsgesellschaften des OwnerShip V dürfte zudem von der Unterstützungsbereitschaft der darlehensgebenden HSH Nordbank abhängen.
Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlustes vorgestellt wurde, sollten ihre Anlage dringend rechtlich überprüfen lassen. 
Bezüglich des Schiffsfonds MS „K-BREEZE“ aus dem Emissionshaus OwnerShip liegen uns schriftliche Mitteilungen eines beratenden Bankinstituts  vor, nach welcher das Emissionshaus im Rahmen des Vertriebs eine Gesamtprovision von 23,2 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals vereinnahmte. Alleine die mitteilende Bank erhielt nach ihren Angaben eine Provision von 13 %, über welche unsere Mandanten von dem beratenden Institut nicht aufgeklärt wurde. Diesbezüglich sehen wir gute Chancen auf Rückabwicklung der Beteiligungen aufgrund der aktuellen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen der von der Bank vereinnahmten Provisionen, aber auch aufgrund unzureichender Information über die Gesamtprovisionshöhe des Emissionshauses. Derzeit werden die ersten diesbezüglichen Klagen vorbereitet. Bei Beteiligungsabschluss im Jahr 2007 droht zum 31.12.2010 diesbezüglich erstmals Verjährung.  Es liegt nahe, dass Weichkosten in vergleichbarerer Größenordnung auch bei weiteren Fonds dieses Emissionshauses von diesem vereinnahmt wurden.

Oxybiotica plc
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach führt ein Ermittlungsverfahren und hat Geschäfts- und Privatkonten der Verantwortlichen beschlagnahmt. Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, um möglicherweise ihre Ansprüche zu sichern.

PASF (Phillip Alexander Securities Futures Ltd)
Bis Ende 1997 warb die in London ansässige PASF durch zahlreiche deutsche Agenturen um Kunden für Börsengeschäfte. Die Schätzungen liegen bei etwa 20.000 Kunden mit einem Schaden über einer halben Milliarde Mark. Die PASF war zwar ein an der Börse zugelassenes, also lizenziertes Brokerhaus, die Kundenguthaben wurden jedoch massiv "geschröpft" (Churning). Durch die Berechnung exzessiver Kommissionen bei der Durchführung eines Handels ohne Sinn und Verstand wurden die Kundenguthaben der Anleger systematisch in eigene Einnahmen der PASF umgewandelt. Die Kunden hatten praktisch keine Gewinnchance. Uns ist auch kein Kunde bekannt, der sein Geld zurückerhalten, geschweige denn einen Gewinn erzielt hätte. In London ist ein Konkursverfahren über das Vermögen der PASF anhängig. Der staatliche Entschädigungsfonds in London (ICS, in den Prospekten der PASF fälschlich als "Versicherung" bezeichnet) hat die Ansprüche der Anleger auf Entschädigung zurückgewiesen. Nun wurde bekannt, dass der hauptverantwortliche Inhaber der Firma PASF Anfang Dezember 2000 vom Landgericht Mönchengladbach zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Die Konkursverwalter in London beschränken ihre Tätigkeit offenbar darauf, das vorhandene Vermögen in Gebühren umzuwandeln. Seitens der Konkursverwalter ist keinerlei sinnvolle Tätigkeit erkennbar. Anstatt das vorhandene Vermögen an die Geschädigten auszubezahlen, wird das Konkursverfahren ständig verlängert, was wieder enorme Gebühren für die Konkursverwalter zur Folge hat. Derzeit erhalten die Anleger nochmals Formulare zur Anmeldung der Konkursforderung, obwohl die Forderungen schon lange angemeldet wurden.

Petroplus
Seit Jahren schreibt der Rohölverarbeiter rote Zahlen, jetzt wurde der finanzielle Druck zu groß. Der Konzern geht in die Insolvenz. Nachdem die Kreditverhandlungen mit den Banken gescheitert sind, wird der Konzern nach Angaben in der Schweiz so schnell wie möglich Antrag auf Nachlassstundung stellen. Die Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern würden vergleichbare Schritte einleiten, berichtete das Unternehmen. Damit kommt ein Insolvenzverfahren in Gang. Wie hoch die Schulden des Unternehmens sind, war nicht klar. Der Konzern hat Anleihen und Wandelanleihen im Nominalwert von mehr als 2 Milliarden Dollar ausstehen, von denen nach Firmenangaben 1,75 Milliarden Dollar als Folge des Scheiterns der Kreditverhandlungen fällig gestellt wurden. Der Konzern, der mit Übernahmen stark gewachsen ist und seit Jahren rote Zahlen schrieb, besitzt 5 Raffinerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Belgien und Großbritannien. Am Tag nach Weihnachten hatten die Banken Kredite von rund 776 Millionen Euro gesperrt, die Petroplus für den Ölkauf benötigte.

Mit dem Konkurs ist das schlimmste Szenario für das Unternehmen eingetroffen, erklärte ein Analyst. Was die Aktionäre aus der Konkursmasse noch erhalten können, sei aufgrund der undurchsichtigen Lage bei Petroplus derzeit kaum abschätzbar. Alle Anleger sollten prüfen lassen, ob und gegebenenfalls gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen könnten. Die Kanzlei Mattil verfügt seit 15 Jahren über ein Korrespondenzbüro in St. Gallen, Schweiz, mit dem bereits viele Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Phalanx AG
Die Phalanx AG aus Waiblingen bot öffentlich Beteiligungen an ihrer Gesellschaft an. Die Anleger sollten der Phalanx Immobilien AG einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen. Es handelte sich daher um eine Art Anleihe. Das Wertpapierprospektgesetz verlangt die Einreichung und Bewilligung eines Prospekts, bevor die Beteiligungen öffentlich angeboten werden. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der BaFin jedoch nicht hinterlegt. Die Anleger können daher die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand der Phalanx AG geltend machen.

Phoenix Kapitaldienst GmbH
Die BaFin hat den Vertrieb des Produktes Phoenix Management Account untersagt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH kann weder Ein- noch Auszahlungen vornehmen. Kontounterlagen wurden offenbar gefälscht, um die tatsächliche Situation im Management Account zu vertuschen. Der zuständige Produktmanager steht unter Verdacht, über Jahre hinweg Unterlagen gefälscht zu haben. Von dem auf rund 800 Millionen Euro geschätzten Volumen könnten nach Angaben etwa 600 Millionen Euro verloren sein. Bemerkenswert ist, dass ein Wirtschaftsprüfer die ordnungsgemäße Abwicklung über Jahre hinweg testiert hatte. Inwieweit der englische Broker Man Financial Ltd. in den Skandal mit verwickelt ist, wird noch recherchiert.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW): In der Presse wird die EdW zitiert, dass "im Fall von Untreue ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben ist". Nach Ansicht der Kanzlei muss die EdW aber auch im Fall von Untreue entschädigen. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz (ESAEG) des Bundestags, aus der entsprechenden Entschädigungsrichtlinie der EU und aus einem Leitfaden der BaFin, wonach im Falle von Veruntreuungen Entschädigungsleistungen zu erbringen sind. Diese schriftlichen Unterlagen liegen der Kanzlei vor.

Playa Canaria Inter Touristik S. L.
Dr. Amann bietet den Anlegern an, die Beteiligungen in solche an dem Schweizer Hof zu tauschen. Obwohl das Hotel in Playa Canaria eine gute Auslastung hat, erfolgt keine Ausschüttung an die Anleger. 
Die Beteiligung White Plaza (VI. Sachwertbeteiligung Dr. Amann) steht kurz vor der Insolvenz. Nachdem die Versicherung Swiss Life den Kreditvertrag Ende 2005 kündigte und das Darlehen fällig stellte, droht die Zwangsversteigerung des White Plaza.

Plenum Life AG
Viele Anleger haben sich an die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die Verträge rückabgewickelt werden können. Die den Verträgen zugrunde liegenden Prospekte dürften nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil inhaltlich fehlerhaft sein. Außerdem besteht die Möglichkeit des Widerrufs der Policen. Die Widerrufsbelehrungen auf den Verträgen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, die nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil nicht erfüllt sind.

PP Finanz Service/Word Financial Services/Paulangelo Salvatore
Die Anleger der PP Finanz GmbH und der Word Financial Services müssen mit dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Der Geschäftsführer Salvatore Paulangelo hat sich abgesetzt. Die Kundengelder sind offenbar nicht mehr vorhanden. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ermittelt. Die Anleger können sich an die Kanzlei, die auch ein Büro in der Schweiz unterhält, wenden.

Private Commercial Office Inc./Ulrich Engler
Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger und hat einen Kollegen in den USA mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt. Die Anleger haben die Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet und den Antrag gestellt, Ulrich Engler die sogenannte Restschuldbefreiung zu versagen. Dies bedeutet, dass unsere Mandanten auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Zugriff auf Herrn Engler nehmen können, wenn später Vermögen auftaucht.
Viele Anleger und Vermittler werden derzeit von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Ausschüttungen und Provisionen verklagt. Wir haben diesbezüglich die ersten Erfolge verbucht! Das Gericht hat den Kläger (Insolvenzverwalter) aufgefordert, die Klage zurückzunehmen. Anleger und Vermittler, die eine solche Klage erhalten, sollten unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es genügt nicht, einen Brief an das Insolvenzgericht bzw. den Insolvenzverwalter in den USA zu schreiben. Vielmehr ist bei dem deutschen Gericht eine Klageerwiderung einzureichen.

Primes Life One Portfolio
Die Lebensversicherung Vienna Life Lebensversicherung AG aus Liechtenstein bot vielen Anlegern über die European Primes AG die Anlage in eine Lebensversicherung an. Die Prämie konnte einmalig oder in Raten erbracht werden. In dem Prospekt ist sowohl bei der Variante Portfolio 124 als auch Dynamic die Rede von garantierten Notes einer Französischen Bank. Weiter heißt es in dem Prospekt, dass die Rückzahlung der Einlage nach zehn Jahren mit mindestens 124 % garantiert sei.
Die Anleger müssen aber nach Kündigung feststellen, dass sie nur einen Bruchteil ihres einbezahlten Geldes zurückerhalten. Die Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ohne jegliche Berechnung, Erläuterung oder Dokumentation. Anleger haben sich deswegen an die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekt- und Beraterhaftung gewandt.

Prokon
Die BaFin vertrtitt die Auffassung, dass Prokon New Energy Sieben KG und die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben haben. Ein Einlagengeschäft liegt dann vor, wenn die Rückzahlung der eingezahlten Gelder unbedingt erfolgen soll, Anleger also nicht an einem Verlust teilnehmen. Die rechtliche Folge wäre, dass die Einlagen zurückzuzahlen sind. Aus der Erfahrung mit anderen Unternehmen muss jedoch befürchtet werden, dass die Einlagen nicht mehr vorhanden sind.
Im Falle des unerlaubten Betreibens des Einlagengeschäfts können Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Verantwortlichen persönlich geltend machen.

Prokon regenerative Energien GmbH & Co. KG
Die Prokon ist nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich geschlossener Energiefonds. Die versprochenen Ausschüttungen des New Energiefonds V stehen aus, die Anleger warten auf die im Prospekt dargestellten Ausschüttungen. Dennoch wirbt die Prokon weiterhin Anleger mit angeblich überdurchschnittlich hoher Verzinsung ein.

RA-Fonds
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den geschlossenen Immobilienfonds der RA-Fonds 01, RA-Fonds 02 und RA-Fonds 03. Der Kanzlei liegen nähere Informationen vor.

RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
Von 1989 bis 1995 trieb Herr Peter S. mit seinen diversen Gesellschaften in Essen und Berlin sein Unwesen. Mit dem Versprechen hoher Gewinne bei Börsengeschäften wurden zahllose Kunden über Telefonverkäuferstrukturen geworben. Die angeblichen Börsengeschäfte sollten über Gesellschaften wie die Mecantile AG und die Contest Trading AG in der Schweiz stattfinden. Diese legten die Kundengelder jedoch nur in geringstem Maße an der Börse an, der überwiegende Teil wurde für private Zwecke veruntreut. Im Jahre 1996 wurde Peter S. zu einer Freiheitsstrafe vom neun Jahren verurteilt. Auch zahlreiche Telefonverkäufer der diversen Gesellschaften erlitten empfindliche Haftstrafen. Der Haupttäter Peter S. wurde Anfang 2001 aus der Haft entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß. In den Ermittlungsakten fanden sich Hinweise auf weitere Tatbeteiligte, die an der Verschleierung des Verbleibs der Kundenmillionen beteiligt waren. Auch gegen diese Personen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich.
Für unsere Mandanten konnten wir in England und Liechtenstein beträchtliche Vermögenswerte sicherstellen und verteilen. Es handelte sich dabei um bereits seit 1995 beschlagnahmte Anlegergelder. Neben dem Hauptverantwortlichen Peter Sch. und weiteren Beteiligten führen wir auch Klagen gegen die damalige Geschäftsführerin, die ebenfalls wegen Betruges verurteilt worden ist. Obwohl sie angeblich vermögenslos ist, wehrt sich die ehemalige Geschäftsführerin vehement durch die Instanzen gegen eine Inanspruchnahme in den zivilrechtlichen Verfahren. Daraus ziehen wir unsere Schlüsse. Zwischenzeitlich wurden die in England und Liechtenstein befindlichen Vermögenswerte in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro, die wir im Arrestwege gepfändet haben, an uns ausbezahlt und an die Mandanten verteilt.

Recursa Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger des CFB 130-Immobilienfonds. Geschädigte Anleger sollten wegen der zum 31.12.2011 drohenden Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche dringend Rechtsrat einholen.
(vgl. auch www.recursa-anleger.de)

REFCO
Durch die Vermittlung einer Firma in Düsseldorf hat ein Anleger 1.300.000,00 Euro für den Börsenhandel in Derivaten angelegt. Das Konto wurde bei dem US-Broker REFCO geführt. Bereits nach etwa vier Monaten war ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu verzeichnen. Ein Großteil des eingesetzten Geldes wurde durch einen Kredit aufgebracht, wozu der Vermittler den Anleger überredet hatte. Bei Überprüfung der Kontoauszüge wurde festgestellt, dass über 900.000,00 Euro für Kommissionen und Gebühren (!) von der Firma REFCO berechnet worden waren. Hiervon wurde ein großer Teil an den Vermittler zurückvergütet. Der Anleger hatte also von Anfang an überhaupt keine Chance, Gewinne zu erzielen oder sein Kapital zu erhalten. 
Die Firma REFCO hat in den USA bereits Schlagzeilen gemacht, da aufgrund von Bilanzbetrug ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden musste.

Reithinger Bank/DBVI
Die BaFin hat der Privatbank Reithinger bis auf weiteres verboten, an Unternehmen und Personen, die der Thannhuber Gruppe angehören oder dieser nahe stehen, Kredite zu gewähren oder Sicherheiten freizugeben. Nach Ansicht der BaFin bestehen gravierende Mängel in der Geschäftsführung und der Organisation des Kreditinstituts.
Die DBVI AG hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von fast 30 Mio. Euro ausgegeben. Mehr als die Hälfte des Eigenkapitals der DBVI AG sind verloren, das Unternehmen hat einen Bilanzverlust in Höhe von 68 Mio. Euro zu verzeichnen.
Das System Reithinger Bank/DBVI AG erinnert an die in der Insolvenz befindliche BFI AG in Dresden. Auch deren Gründer hatte über 60.000 Sparer angelockt und von der BFI Bank AG finanzierte Immobilienfonds aufgelegt. Außerdem konnten die Bankkunden Aktien an der BFI Bank AG erwerben. Der Kanzlei Mattil & Kollegen ist es in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Kleuser gelungen, das Immobilienvermögen des BFI-Bank-Gründers ausfindig zu machen und mit Arresten zu pfänden.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Privatbank Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung. Das Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit einer Wohnungsbaugenossenschaft, die, um die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, "trickste". Laut einem Bericht des Handelsblatts sollen Konten für die Anleger eingerichtet und diese mit Geld der Genossenschaft aufgestockt worden sein, damit die Anleger die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllen. Die Eigenheimzulage sei aber der Genossenschaft zugeflossen, die sich die staatliche Förderung von Ihren Kunden hat abtreten lassen.

Results Securities
Die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft bot Anlegern Aktien einer Fa. US-Funds.com an, die nun in Aktien einer Fa. Soft Lead Inc. getauscht werden sollen. Aufgrund von Strafanzeigen führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetruges. Die "Anleger" sollten rechtliche Beratung einholen.

RIG REAL/Financial Notes Dynamic 4, Ltd.
Die Vermittlungsgesellschaft RIG REAL GmbH bot in den 90er Jahren Beteiligungen an der sog. Financial Notes Dynamic 4, Ltd. an. Die der Kanzlei bekannten Anleger haben weder Renditeauszahlungen noch eine Rückzahlung ihres Kapitals erhalten. Das Geld ist schlichtweg spurlos verschwunden. Die Kriminalpolizei in Erding bei München leitete im Jahr 1996 ein Ermittlungsverfahren ein. Die Anleger sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Rig Real bzw. Financial Notes hat es fertig gebracht, die Anleger mit leeren Versprechungen bis zum heutigen Tage hinzuhalten. Die Anleger sollten auch Strafanzeige wegen Betrugs erstatten.  

Rip Deal
Die Kanzlei vertritt bereits seit 2002 Betroffene. Geschädigte sollten ihre Ansprüche verfolgen, da die Ermittlungsbehörden entsprechende Unterstützung benötigen.

Röbke & Partner GmbH/Schnee GmbH u. a.
Lebensversicherungen mit Finanzierung – Eine mehr als dubiose Kapitalanlage
Seit Jahren verkaufen verschiedene Anbieter an tausende deutsche Anleger ein angeblich sicheres Kapitalanlagemodell: Der Anleger erwirbt eine Lebensversicherung – meistens der englischen Clerical Medical – wobei die Einmalprämie durch ein Darlehen finanziert wird. Das Darlehen wird von dem Vermittler mitgeliefert. Zugleich zahlt der Anleger in einen Investmentfonds ein. Das dort angesparte Guthaben soll zur Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit dienen. Nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit soll eine hohe Ausschüttung aus der Lebensversicherung erfolgen.
Das Modell birgt jedoch mehrere, ganz erhebliche Risiken, die den Anlegern verschwiegen werden: Die Bank ist nach den Darlehensverträgen berechtigt, jederzeit willkürlich von dem Darlehensnehmer (Anleger) Nachsicherheiten zu verlangen, wenn sich die "Risikoeinschätzung ändert". So ist dies in der Vergangenheit oft geschehen: Die Bank verlangt Nachsicherheiten von dem Kunden mit der Begründung, der aktuelle Wert der Lebensversicherung decke nicht mehr die Höhe des Darlehens. Zu solchen Nachsicherheiten sind die Betroffenen meist nicht in der Lage, sodass die Kreditkündigung folgt. Die Kapitalanlage bricht in sich zusammen. 
Der zweite Haken: Das angesparte Investmentvermögen reicht bei Weitem nicht aus, um das Darlehen zu tilgen. Die Differenz muss der Kunde selbst tragen, was in den Vertragsunterlagen bzw. bei der Beratung ebenfalls untergeht.
Mit einer sicheren Kapitalanlage haben diese Angebote nichts zu tun. Etliche Anbieter quer durch die Republik haben diese, in Varianten auftretenden Angebote verkauft. Die unerfahrenen Kleinanleger werden mit der Einzahlung in eine Lebensversicherung geblendet, wobei sie übersehen, dass sie in der Haftung aus dem Darlehen stehen, wenn der wirtschaftliche Verlauf ungünstig ist. Lebensversicherung und Bank tragen kein Risiko. Anleger sollten ihre Verträge überprüfen und 
gegebenenfalls Ansprüche sichern, bevor das böse Erwachen kommt. Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche unterliegen einer Verjährung, nach deren Eintritt der Anleger rechtlos ist.

Siehe auch Schnee-Gruppe.

Rottmann/Pro Futura Investment AG
Die Eidgenössische Bankenkommission hat Konkursantrag über die Gesellschaft gestellt. Die Pro Futura AG war überschuldet und verfügte über keine Banklizenz. Herr Rottmann befindet sich in Untersuchungshaft. Nach bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsgerichts ist das Geld der Kunden nicht angelegt worden. Die Kanzlei vertritt geschädigte Anleger.

Rottmann, Dr., Janko/Alpha International
Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte beschlagnahmt.Anleger müssen ihre Ansprüche im Wege eines zivilrechtlichen Arrestverfahrens sichern.

R+W Care concept.
Informationen folgen in Kürze.

R+W Vermögensmanagement AG
Die Staatsanwaltschaft München hat gegen die Ex-Vorstände Anklage erhoben. Gegen ein Gründungsmitglied wird noch ermittelt. Die AG ist insolvent (AZ: 501 IN 3504/06).

Safera

Die Versicherungsgesellschaft Plenum Life AG bot Anlegern die sogenannte Safera Genium Police als Kapitalanlage an. In dem von der Safera erstellten Prospekt ist die Rede von Garantieinvestments, Sicherheit und Vorsorge. In Wahrheit handelt es sich um eine wertgebundene Lebensversicherung. Die Anleger haben nun eine Wertstandsmitteilung erhalten, wonach bereits ein Verlust von mehr als 85 % eingetreten ist. Die Kanzlei macht Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und anderen Anspruchsgrundlagen geltend.

SAM AG

Die SAM AG kauft bestehende Lebensversicherungen auf und verspricht einen ca. doppelt so hohen Kaufpreis als der jeweilige Rückkaufswert der Lebensversicherungen. Der Kaufpreis soll in 6 Jahren, je nach Modellvariante, in monatliche Raten oder am Ende der Laufzeit durch Einmalzahlung beglichen werden.

Die SAM AG verwendet die aufgekauften Lebensversicherungen, um angeblich in Geothermie zu investieren. Durch die daraus enstehenden Erlöse will die SAM AG den Kaufpreis der Lebensversicherungen erwirtschaften. Bei der SAM AG handelt es sich um ein Schweizer Unternehmen. Die Geothermiekraftwerke sollen sich überwiegend in Süddeutschland befinden. Nachdem es wohl eine anonyme Anzeige gab, hat die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) die Ermittlungen aufgenommen. Seitdem bleiben die monatlichen Zahlungen der SAM AG aus. Anleger sollten ihre Beteiligungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen.

Schiffsfonds
Auch die Zeichner von Schiffsfonds müssen nun um ihr Geld bangen: Bereits einige Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden, da die Fracht- und Charterraten erheblich gesunken sind. Weitere Insolvenzen drohen. Die Anleger haben daher mit einem Totalverlust zu rechnen. Anleger, denen die Schiffsfondsbeteiligung als sichere Anlage verkauft und dabei ein Totalverlustrisiko verschwiegen wurde, sollten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen anwaltlich prüfen lassen. Das Verschweigen außergewöhnlich langer Laufzeiten, einer negativen Leistungsbilanz der Initiatoren oder einer hohen Fremdkapitalquote stellt einen Beratungsfehler dar, der den Anleger zum Schadensersatz berechtigt. Auch über die Risiken, die daraus erwachsen, dass nur ein Schiff finanziert werden soll, muss ein Anleger vorher aufgeklärt werden. Andernfalls stellt auch dies einen Beratungsfehler dar.
Auf dem Hansaforum am 12.11.2009 kamen interessante Zahlen zutage: von 1.371 Schiffsfonds leisten 935 keine Auszahlungen. Rechtsanwalt Mattil referierte auf der Veranstaltung zu zwei aktuellen Urteilen, die gegen Treuhandgesellschaften im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ergangen sind.

Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 126 KG
Den Garant-Anlegern wurde in dem Prospekt im Falle eines Verkaufs der Schiffe die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals versprochen. Aus dem Geschäftsbericht und dem Protokoll der Versammlung vom April 2010 ergibt sich jedoch, dass dies offensichtlich nicht mehr gelten soll. Anleger haben die Kanzlei daher mit entsprechenden Klagen beauftragt. Diese sollen erreichen, dass die Garant-Anleger im Falle eines Verkaufs, wie versprochen, eine vorrangige Auszahlung in Höhe ihres Beteiligungskapitals erhalten. Die Garant-Anleger wurden mit diesem Zahlungsversprechen ("Anlegersicherheit") zu der Fondsgesellschaft geworben und fühlen sich nun hintergangen.

Schnee-Gruppe
Viele Anleger erwarben fremdfinanzierte Lebensversicherungen, insbesorndere bei der Clerical Medical International (CMI). Eine ordnungsgemäße Aufklärung verlangt, dass auf die damit verbundenen Risiken ausreichend hingewiesen wird. Eine fehlerhafte Beratung ist der Lebensversicherung und auch der finanzierenden Bank zuzurechnen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Schadensersatzansprüche richten sich in erster Linie gegen die Schnee GmbH und andere Vermittler als auch gegen die finanzierende Bank und die CMI. Viele Anleger haben sich bereits an die Kanzlei mit dem Auftrag der Geltendmachung von Ansprüchen gewandt.

Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co. KG
Die Gesellschaft teilte den Anlegern im September 2008 mit, dass die Verluste nicht mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können. Dies ist Folge des § 2a EStG, der bei Herausgabe des Prospekts bereits bestand. Die Anleger sind daher der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich auch gegen die Treuhänderin, die nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, die Anleger über Unstimmigkeiten und nicht genannte Risiken aufzuklären.

SEB AG
Die SEB AG leistet keine Zahlungen aus den Homm Zertifikaten, obwohl diese seit Dezember 2007 fällig sind. Eine Marktstörung liegt nach Ansicht der Kanzlei nicht vor, vorsorglich werden aber Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht, da der Prospekt hinsichtlich der Abrechnung unklar und willkürlich ist. Im Falle der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen ist der Anleger so zu stellen, als wenn er das Zertifikat nicht erworben hätte (Zahlung des Kaufpreises). Achtung: Die Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung.

SEB Immoinvest
Auch dieser offene Immobilienfonds befindet sich in der Krise und mußte geschlossen werden. Oft bestehen aber Schadensersatzansprüche der Anleger, insbesondere gegen die Anlageberater und -vermittler, die die Investition als sichere Anlage empfohlen haben und/oder nicht auf die Provisionen hingewiesen haben. Da hier regelmäßig kurze Verjährungsfristen laufen, raten wir geschädigten Anlegern, sich hier anwaltlich beraten zu lassen.

Securenta AG
Gegen die Securenta AG, Herzstück der umstrittenen Göttinger Gruppe, wurde inzwischen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Dies erfolgte auf Antrag eines Anlegers, dessen gerichtlich erstrittener Vergleichsbetrag in Höhe von € 17.000 nicht beglichen wurde.
Ob die Insolvenz durch die Securenta AG - durch Zahlung - noch abgewendet oder ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist bislang noch nicht bekannt. Da das Amtsgericht Göttingen aber bereits eine Vielzahl von sogenannten Vollstreckungshaftbefehlen erlassen hat, erscheint eine Abwendung durch Zahlung eher unwahrscheinlich. Ebenso ist es möglich, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird.
Inzwischen wurde durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs/Anlagebetrugs eingeleitet. Ermittlungen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung laufen seit geraumer Zeit.

SHB Capital Inc.
China Voice Holding Corp.
Integrated Biodiesel Industries Ltd.
Biomoda Inc.
Pharma Holdings Inc.
World Energy Solutions Inc.
Revolutions Medical Corp.
Earthsearch Communications Inc.
Essential Innovations Technology Corp.

Am 03.02.2009 hat die SEC vor dem Bundesbezirksgericht Chicago Klage gegen Stefan Benger und weitere Personen erhoben. Die Beklagten hatten seit März 2007 sogenannte Penny Stocks, die an keinem geregelten Markt gehandelt werden und deren Wert nur wenige Cent betragen, an mehr als 1.400 europäische Privatanleger verkauft und hierfür Provisionen von bis zu 66 % erhalten. Den Anlegern wurden die Provisionsanteile, die in den Aktienpreis eingerechnet waren, nicht offengelegt, so dass die Anleger über den tatsächlichen Wert der erworbenen Wertpapiere in betrügerischer Weise getäuscht wurden. Auch wurde den Anlegern verschwiegen, dass die erworbenen Aktien nicht verkehrsfähig und damit wertlos sind. Die Beklagten haben auf diese Weise rund 44 Mio. Dollar aus den vermeintlichen Anlegergeldern erhalten.
Die SEC hat beantragt, dass alle aus den Verkäufen stammenden Gelder an geschädigte Anleger herauszugeben sind.

Singapore Flyer GmbH & Co. KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger des Riesenradfonds. Geschädigte Anleger sollten wegen der drohenden Verjährung dringend Rechtsrat einholen.
(vgl. auch www.singapore-flyer.de)

SMC-TRUST Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Beteiligungen an der Firma SMC-TRUST wurden insbesondere von einem Herrn P. vermittelt, der auch geschäftsführender Kommandistist der Gesellschaft war. Bei der SMC-TRUST soll es sich um ein Trustunternehmen handeln, das Gesamtkonzepte für personalisierte Chipkarten mit multifunktionalem Mehrwert entwickeln sollte. Den Anlagern wurde von Herrn P. zugesichert, dass die Investition durch staatliche Gelder gefördert werde und durch EU-Gelder abgesichert sei. In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Anlage um eine riskante unternehmerische Beteiligung. Die SMC-TRUST musste mittlerweile Insolvenz anmelden. Die SMC-TRUST sieht sich ausserstande, sogar die gekündigten Beteiligungen zurückzuzahlen. Die Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Beratung, gegebenenfalls sogar wegen arglistiger Täuschung, geltend machen.

SMP AG
Gegen die Verantwortlichen der SMP AG aus Gumpertsreuth wird wegen Betrugverdachts ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft hat Verhaftungen und Durchsuchungen vorgenommen. Tausende von Anlegern erwarben Genussrechte, die nun wohl völlig wertlos sind. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.
Zwischenzeitlich liegen Unterlagen vor, insbesondere ein fundiertes Gutachten, wonach die Wirtschaftsprüfer der SMP AG tatkräftig Unterstützung bei der Täuschung der Anleger leisteten. Die in der Kanzlei vertretenen Anleger beabsichtigen daher, eine entsprechende Klage gegen die Wirtschaftsprüfer einzureichen.

Solar Millennium
Die Anleger stehen vor einem Totalverlust ihres Investments. Die Kanzlei vertritt Geschädigte und prüft Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen

Steward & Spencer AG
Die Steward & Spencer AG teilte ihren Kunden kürzlich mit, dass "der Hauptinvestor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht" habe. Ein Nachweis, dass es einen solchen Investor gab, hat die Steward & Spencer AG nicht vorgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Steward & Spencer International Ltd. wegen unerlaubter Bankgeschäfte (Finanzkommissionsgeschäfte) zur Rückabwicklung aufgefordert. Steward & Spencer zeichnet ein Szenario der weiteren Entwicklung, wobei Zweifel angebracht sind, da alle Emissionen der Gesellschaft gescheitert sind. Die Schuld sucht Steward & Spencer nur bei anderen, nicht bei sich selbst. Anleger sollen ihre Beteiligungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen.

Surge Trading S. A.
Der Kanzlei ist es gelungen, Vermögenswerte in der Schweiz ausfindig zu machen. Die Kanzlei hat für ihre Anleger so genannte Adhäsionsverfahren in der Schweiz eingeleitet und sich kürzlich mit den Verantwortlichen der Fa. Surge Trading auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von ca. SFR 1.000.000,00 geeinigt. Die Zahlung ist zwischenzeitlich erfolgt, das Geld konnte auf die Mandanten verteilt werden.

SWAPS
Strukturierte Zinssatz- und Währungsswaps
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 22.03.2011 (Az: XI ZR 33/10) haben verschiedene Instanzgerichte die Schadensersatzforderungen der Anleger gegen die beratenden Banken zugesprochen. Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urt. v.12.09.2011, Az: 34 O 26336/10) ist auch die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG im Rahmen von Cross-Currency-Swapgeschäften nicht anwendbar. Geschädigte Anleger sollten mithin in jedem Fall ihre Ansprüche prüfen lassen.

Swiss Financial Partners AG, Zug
Die Swiss Financial Partners AG (SFP) bot u. a. deutschen Kunden eine Vermögensverwaltung in der Schweiz an. Im Januar 2007 erfuhren die Kunden, dass sich die SFP in Konkurs befindet. Bei Betrachtung der Kontoauszüge eines Anlegers musste festgestellt werden, dass das eingezahlte Kapital vollständig aufgebraucht ist. Die SFP hat die Guthaben durch die Belastung mit Gebühren aufgebraucht. Das eingezahlte Geld wurde weder angelegt noch verwaltet, sondern nach Ansicht der Kanzlei veruntreut. Geschädigte Kunden der SFP können daher Schadensersatzansprüche geltend machen.

Swiss Hawk AG
Auf der Homepage behauptet die Gesellschaft, die Aktien seien an der BX Bern eXchange gelistet. Dies ist aber nach einer Mitteilung der Berner Börse nicht der Fall.

Swiss Select
Die Firma Swiss Select Asset Management AG bot Anlegern ein Anlageprodukt über verschiedene Liechtensteiner Lebensversicherungen an. Zusätzlich zu dem zu leistenden Eigenkapital wurde eine Finanzierung einer Liechtensteiner Bank gewährt, um den Anlagebetrag zu erhöhen. Die Prämie sollte in das X1 Zertifikat der Barclays Bank fließen. Der Prospekt versprach eine Kapitalgarantie in Höhe von 105 %. Die Lebensversicherung wurde zur „Altersvorsorge“ angeboten.
Das Ergebnis: Die Anleger stehen vor einem Totalverlust, die Liechtensteiner Banken klagen die gekündigten Kredite in Deutschland ein. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil bestehen gegen die Lebensversicherung, die finanzierende Bank, die Swiss Select und weitere Beteiligte Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung. Die wertpapiergebundene Lebensversicherung war zur Anlage als Altersversorgung nicht geeignet. Vielmehr handelt es sich um ein hochspekulatives Anlagemodell. Die Kanzlei Mattil vertritt bereits Anleger vor deutschen Gerichten und bestreitet die Anwendung Liechtensteiner Rechts. Zugunsten der Anleger muss deutsches Verbraucherschutzrecht zur Anwendung kommen.

The Armstrong Group (TAG)
Gegen die Verantwortlichen wird ein Ermittlungsverfahren der spanischen Strafverfolgungsbehörden geführt. Es besteht der Verdacht, dass durch den Verkauf wertloser Aktien weltweit Anleger geschädigt wurden. Betroffen sind auch zahlreiche deutsche Anleger.

The Wall AG
Die BaFin hat am 23.07.2009 das öffentliche Angebot von Namensaktien der The Wall AG wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Gesellschaft hat keinen Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung Nr. 809/2004 veröffentlicht.

TSI Consulting
Die Gesellschaft verspricht die Vermittlung von Krediten, wobei der Kunde ein "Eigenkapital" im Voraus an die TSI bezahlen muss. Einem von der Kanzlei vertretenen Kunden wurde die Auszahlung des Darlehens bis spätestens Januar 2006 versprochen, ansonsten sollte das "Eigenkapital" zurückbezahlt werden. Der Kunde wartet bis heute vergeblich auf seinen Kredit und die Rückzahlung des vorausgezahlten "Eigenkapitals". Die TSI Consulting reagiert nicht einmal auf entsprechende Anschreiben. Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen, sondern unverzüglich rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Treuhand Galtera AG
Die Treuhand Galtera AG in Alterswil warb durch einen deutschen Vermittler namens Herrn St. gezielt deutsche Anleger mit einer Anlagesumme von gesamt 3 Mio. CHF. Der Initiator der Treuhand Galtera AG, ein Herr W., versprach den Anlegern feste Zinsen in Höhe von 10% bei einer Laufzeit von 4 Jahren. In Wirklichkeit wurden die Gelder jedoch überhaupt nicht angelegt, sondern für Rückzahlungen und eigene Zwecke verwendet. Die Staatsanwaltschaft Bern ermittelt bereits gegen Herrn W. wegen Veruntreuung, Betruges und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Fa. Treuhand Galtera ist mittlerweile in Konkurs. Die Anleger können aber Schadensersatzansprüche gegen den Initiator persönlich, sowie u.U. gegen den deutschen Vermittler, geltend machen.

Usecom Software AG
Über das Vermögen der im Juli 1999 gegründeten Firma Usecom Software AG wurde am 01.12.2001 vom AG Landshut das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit 2000 ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut gegen den Usecom-Vorstand Schellscheidt wegen des Verdachtes der Geldwäsche. Möglicherweise soll ein Zusammenhang mit der Anlagebetrugsgesellschaft WABAG bestehen. Hauptvertrieb der Usecom war die Firma Promotum Finance Consult GmbH in Berlin, die ebenfalls im Zusammenhang mit der WABAG vertriebsaktiv war.

Value Secur Vermögensfonds I
Die Gesellschaft investierte das Geld ihrer Anleger angeblich in Geldmarkt-, Renten- und Aktienfonds sowie Private Equity Gesellschaften. Im März 2006 informierte die BaFin, dass die Value Secur das Finanzkommissionsgeschäft betreibe und dass die Gesellschaft mitgeteilt habe, sie werde die Beteiligungen rückabwickeln. Ein von der Kanzlei vertretener Anleger hat seit zwei Jahren keinerlei Nachricht von der Gesellschaft mehr erhalten, weder erfolgte eine Abrechnung noch Auszahlung des angeblich vorhandenen Vermögens. Anleger sollten dringend rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und auf Auskunft und Auszahlung bestehen. Falls das vorhandene Vermögen veruntreut wurde, sollten Anleger Strafanzeige erstatten.

Vario-Renta
Die BaFin hat der Vario-Renta Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wegen des Betreibens unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte den Weiterbetrieb des Unternehmens untersagt und die Abwicklung angeordnet. Den Anlegern wird voraussichtlich ein beträchtlicher Schaden entstehen, da die so genannten weichen Kosten (Provisionen, Konzeptionsgebühren etc.) bereits abgeflossen sind.

"Vatikan-Darlehen", Exklusiv Cars GmbH
Ca. 80 Anlegern wurde von den Herren Oliver B. und Dirk D. folgendes Anlagemodell angeboten: Die Anleger sollten gegen Einzahlung eines "Eigenkapitalanteils" in Höhe von 4 % ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von einer Firma B + D Exklusiv Cars GmbH erhalten. Bei einem Einzahlungsbetrag von 40.000,00 € sollte der Anleger beispielsweise ein zins- und tilgungsfreies (!) Darlehen in Höhe von etwa 490.000,00 € (sogenanntes "Nettodarlehen") erhalten. Dieser Auszahlungsbetrag könne bis zu zwei weitere Male auf oben beschriebene Weise "vermehrt" werden. Der "Eigenkapitalanteil" solle derart zinsgünstig angelegt sein, dass das Darlehen zins- und tilgungsfrei ausgereicht werden könne. Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anfang September die drei hauptverantwortlichen Personen, die Herren Sven-Oliver B., Herrn Dirk D. aus Hambühren und die Treuhänderanwältin Anja Andrea H. aus Celle, über deren Kanzleikonto die Einzahlungen abgewickelt wurden, wegen des Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft genommen. Vermittler bzw. geschädigte Kapitalanleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

V.CTB Vermögen.Trust Capital Berlin GmbH & Co. KG und F.CT Fonds.Trust Capital GmbH & Co. KG
Ausführungen zu dieser Gesellschaft erfolgen in Kürze.

Venturion AG
Wie Kapital Markt Intern (KMI) berichtet, bestehen bei der Venturion einige schwerwiegende Aufklärungsdefizite hinsichtlich der angeblichen Venturion Stiftung, die Bestandteil des Vergütungssystems der Venturion AG ist. Die Venturion Stiftung ist nach Recherchen der KMI bislang nicht einmal gegründet worden. Die Venturion AG und die Venturion Versicherungsmakler GmbH haben beim Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt. 

Victory
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im März 2008 Anklage gegen den Fondsinitiator und ehemaligen Vorstand der Victory Media  AG erhoben. Ihm wird Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hatte bereits im Oktober 2005 Strafanzeige wegen der offenkundigen Unregelmäßigkeiten erstattet. Im Sommer 2007 saß der Initiator über mehrere Monate in Untersuchungshaft. Über das Vermögen der Victory Media AG als Dachgesellschaft der insgesamt 24 Victory-Media Fonds war im Januar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Gesellschaften wegen der Turbulenzen in dem Unternehmens-Verbund ihre Posten niedergelegt, die daraufhin mit Familienmitgliedern des Initiators besetzt wurden. Ebenso gerieten  weitere Victory-Firmen in die Insolvenz. In den Prospekten der Fondsgesellschaften war massiv mit Sicherheiten in Form von Vorabverträgen und/oder Distributionsgarantien geworben worden. Diese waren insgesamt nie in der prospektierten Höhe werthaltig vorhanden. Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millennium I + II zeigte sich seit Längerem, dass der Fondsinitiator mit ausländischen Partnern ein Firmengeflecht aufgebaut hatte, in dem man sich anscheinend großzügig Vertriebsprovisionen zuschanzte. Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzerin" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen (mittlerweile Kanalinseln) ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden. Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der Victory-Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche Victory-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Die Betriebsprüfung bei den Fonds dauert schon seit Jahren an. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft sollen die eingesammelten Anlegergelder nicht in vollem Umfang in die Produktionen geflossen und falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht worden sein. Steuernachzahlungen für die Anleger wegen unberechtigt erhaltener Verlustzuweisungen sind zu befürchten. Für die Fonds 2-6 hatte das Betriebsstättenfinanzamt Kaufbeuren schon vor einiger Zeit die steuerlichen Vorteile aberkannt, nachdem im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt wurde, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht voll erfüllt worden waren. Im Februar 2008 wurden auch die Anleger der Fonds 5, 6, 8 und 9 von der Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert, die mangels entsprechender tatsächlicher Einnahmen unberechtigterweise ausgezahlt worden waren. Auch die Ausschüttungen des Fonds 21 sollen größtenteils aus Einnahmen anderer Fonds stammen, so dass hier mit einer Rückerstattung gerechnet werden muss. Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig. In die insgesamt 24 Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von ca. 350 Millionen EURO haben  etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. (Vgl. zum Erfolg der Kanzlei Mattil & Kollegen auch vor dem BGH zum Filmfonds Vif 3. KG: „Hoffnung für geschädigte Filmfondsanleger - Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet BGH-Urteil: BGH hebt Münchner Rechtsprechung auf und sieht Verkaufsprospekt als falsch an“.)

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der Vif Dritten KG sowie des "Schwesterfonds" bzw. Private Placement VIP KG (Potsdam-Babelsberg), bei denen derzeit erhebliche Probleme bestehen: Im Prospekt der Vif Dritten KG war den Anlegern, versprochen worden, dass produktionsbezogene Erlösausfallversicherungen bestünden und ein Verlustrisiko auf max. 21,6 % begrenzt sei, bei der VIP KG sollte das Verlustrisiko hierdurch sogar auf maximal ca. 9 % beschränkt sein. Offensichtlich wurden jedoch solche produktionsbezogenen Erlösausfallversicherungen gar nie abgeschlossen, es bestand allenfalls für einzelne Filme der VIP KG eine bloße Rahmenvereinbarung ("cover note"). Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat daher die Tochtergesellschaft einer niederländischen Großbank als Initiatorin auf Schadensersatz verklagt, ebenso eine international agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Prospekt geprüft und keinerlei Beanstandungen festgestellt hatte. Auch die beratenden Banken wurden wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat hierzu etwa 150 Klageverfahren vor den Münchner Land- und Oberlandesgerichten betrieben. Lediglich die Klagen gegen die Banken aus fehlerhafter Anlageberatung waren größtenteils erfolgreich, die Klagen gegen die Initiatorin und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scheiterten zunächst daran, dass in mehr als 80 Klageverfahren vor dem Landgericht München I und von mehr als 12 Senaten vor dem Oberlandesgericht München einheitlich die Auffassung vertreten wurde, der Prospekt sei nicht zu beanstanden: Für einen Anleger, der den Prospekt ordnungsgemäß lese, würde sich das Totalverlustrisiko hinreichend ergeben. Mit dem klägerischen Argument, dass das Kapitel „Risiken der Beteiligung“ keinerlei Hinweis auf ein etwaiges Totalverlustrisiko enthielt, stattdessen ein sog. orst-case Szenario abgedruckt war, wonach man lediglich 21,6 % verlieren könnte, ließen die Münchner Richter (Ausnahme: 22. Zivilkammer) nicht gelten. Die Hartnäckigkeit der Kanzlei Mattil & Kollegen, wonach in jedem Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichthof eingelegt wurde, hat sich für die Anleger der Vif Dritten KG nun ausgezahlt: Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2007 in drei Musterverfahren der dort anhängigen etwa 30 Nichtzulassungsbeschwerden entschieden, dass der Prospekt der Vif Dritten KG fehlerhaft ist (Az: III ZR 125/06, III ZR 300/05, III ZR 185/05; vgl. hierzu auch: " Hoffnung für geschädigte Filmfondsanleger: Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet BGH-Urteil"). Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass in dem Prospekt nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wird. Aus diesem Grunde wurden mittlerweile über ein Dutzend Urteile des OLG München aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen, was die Haftung der als Initiatorin in Anspruch genommenen Tochtergesellschaft einer niederländischen Großbank anbelangt. Hier käme neben der Prospekthaftung möglicherweise auch eine Haftung aus Delikt in Frage. Hierzu müsse das Oberlandesgericht München jedoch noch weitere Feststellungen treffen. Eine Haftung der Prospektprüferin komme jedenfalls dann in Betracht, wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten selbst kannte oder wenn er das Gutachten innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erhalten habe und aufgrund des Prospektgutachtens von einem Widerruf der Beteiligung absieht. Wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten nicht kannte und der Anlageberater in dem Beratungsgespräch auch hierüber nicht gesprochen habe, scheide eine Haftung der Prospektprüferin gegenüber dem Anleger jedoch aus. Außerdem hat der BGH am 6.3.08 entschieden, dass auch Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, die eine „chancenorientierte“ Anlagestrategie verfolgen, über die Risiken einer ihnen bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend informiert werden müssen (III ZR 298/05) und damit dem Anleger gegenüber der beratenden C-Bank Recht gegeben.

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Veröffentlichungen zu Vif:

Die von der Kanzlei erstrittenen Urteile BGH III ZR 125/06 und BGH III ZR 300/05 sind in der Zeitschrift "Wertpapiermitteilungen Nr. 32/2007" abgedruckt.

VIP 2
Die Beteiligung am VIP Medienfonds 2 wurde im Allgemeinen mit falschen Argumenten an die Anleger verkauft: das Verlustrisiko wurde verharmlost, insbesondere wurden die meisten Anleger nicht darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass es nicht gelingt, die prospektierten Erlöseinnahmen zu erzielen, der Anleger möglicherweise noch die weiteren 45 % auf seine Zeichnungssumme nachzahlen muss. Es wurde einigen Anlegern sogar empfohlen, einen höheren Betrag zu zeichnen, da ja lediglich 55 % einbezahlt werden müssten. Den Anlegern drohen außerdem erhebliche Steuernachzahlungen. VIP 2-Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Wir konnten bereits zahlreiche Urteile gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit den Medienfonds VIP 3 und 4 erstreiten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die beratende Bank auf Schadensersatz zu verklagen, weil sie den Anleger nicht darüber informiert hat, dass und in welcher Höhe sie Vermittlungsprovisionen vom Initiator für den Verkauf der Fondsbeteiligung erhält (Kick-back-Rechtsprechung des BGH). Bereits dieses Argument für sich genommen berechtigt den Anleger, vollen Schadensersatz von der beratenden Bank zu fordern. Da die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung drei Jahre nach Bekanntwerden der Falschberatung eintritt, empfehlen wir dringend, möglichst zeitnah die Verjährung individuell prüfen zu lassen und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen für Sie ergreifen zu lassen.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat bereits zahlreiche Klagen aus Falschberatung für VIP 2-Anleger eingereicht.

VIP Medienfonds

Aktuell: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20.01.09 bei einem anderen Medienfonds ausdrücklich klargestellt, dass ein Anleger von der beratenden Bank über Rückvergütungen (kick-backs) aufzuklären ist. Die Commerzbank hat bei den VIP-Fonds 3 und 4 derartige Rückvergütungen erhalten. Mit diesem BGH-Beschluss wird daher die bereits seit Langem von der Kanzlei Mattil & Kollegen in den laufenden Klageverfahren vertretene Auffassung zu einer Schadensersatzverpflichtung der Commerzbank bestätigt. Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien werden nun in diesem BGH-Beschluss wieder einen Vorwand finden, Anleger unaufgefordert anzuschreiben. Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich ihren Rechtsanwalt selbst auszusuchen und hierbei insbesondere auf die „Leistungsbilanz“ zu achten. Da die Anleger der VIP Medienfonds vor dem Jahre 2006 noch keine Kenntnis von diesen Rückvergütungen gehabt haben dürften, sind Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank auch noch nicht verjährt. Hier empfiehlt es sich, von einem Rechtsanwalt die Verjährung individuell überprüfen zu lassen.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat schon zahlreiche Urteile gegen die Commerzbank erstritten: unter anderem wegen fehlerhafter Aufklärung und Verharmlosung der Verlustrisiken der Anlage und weil die Anleger nicht über die Provision von über 8 % aufgeklärt wurden, die die Commerzbank für die Einwerbung der Anleger erhalten hat. Mittlerweile hat sogar bereits das Oberlandesgericht München die Commerzbank mehrfach verurteilt, die Commerzbank hat sogar die Ansprüche eines von der Kanzlei Mattil & Kollegen vertretenen Anlegers vor dem OLG München bereits anerkannt. Das ursprüngliche Verkaufsargument, der Anleger würde am Ende der Laufzeit seine Einlage wieder zurückerhalten, ist schlichtweg falsch. Die Garantiezahlung fließt nicht an den Anleger, sondern an den Fonds. Außerdem haben z. B. VIP-4-Anleger die gesamte Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Hypovereinsbank (Zins und Tilgung) zurückzubezahlen, sodass der Anleger bezogen auf sein eingesetztes Eigenkapital auf jeden Fall mindestens (!) ca. 40 % verliert. Rechtsschutzversicherungen sind hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig. Die Deckungsanfrage sollte einem versierten Rechtsanwalt überlassen werden. Bereits im Oktober 2006 hat die Kanzlei Mattil & Kollegen Anträge auf Durchführung eines Musterverfahrens (KapMuG) eingereicht, in dem einheitlich die Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospekts VIP 4 und die Prospektverantwortlichkeit der schuldübernehmenden Bank sowie des Initiators festgestellt werden soll. Zwar muss dennoch jeder Anleger selbst dafür sorgen, dass seine Ansprüche nicht verjähren, durch ein derartiges Musterverfahren kann aber erreicht werden, dass nicht alle Anleger vor den BGH ziehen müssen, sondern dass dies einheitlich in einem Musterverfahren geschieht und bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen BGH-Entscheidung die anderen Verfahren in erster Instanz ruhen, ohne weitere Kosten zu verursachen. Wir informieren Sie gerne unverbindlich.

Übrigens: Oberlandesgericht München bestimmt Kanzlei Mattil & Kollegen als Musterklägervertreter VIP 4 – Ausgang des Musterverfahrens für rund 100.000 Anleger bedeutsam

Vgl. auchJuve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Veröffentlichungen zu VIP:

Vgl. auch "Die Kanzlei in den Medien"

Hier finden Sie Informationen zur aktuellen BGH-Entscheidung zu Provisionszahlungen (kick-back) an Commerzbank.

WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG
Die Hauptveranwortlichen der Firma WABAG und deren Projektgesellschaften (Trentec AG, Trentec II AG, BIO-Kraftwerk Zittau AG, Kompact AG u. a.) wurden in 2001 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs verhaftet und sind mittlerweile wegen Betrugs zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich ergeben, dass die Gesellschaften mit übelsten Machenschaften ausgeplündert wurden und nur ein geringer Teil der eingeworbenen Kundengelder prospektgemäß investiert wurde. Auch die Vorstände der Projektgesellschaften sind zum größten Teil vom Landgericht München I wegen Betrugs verurteilt. Der prominente Rechtsberater der WABAG-Gruppe wurde im April 2004 wegen Beihilfe zum Betrug strafrechtlich verurteilt. Die Anleger können daher nach Auffassung der Kanzlei Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen.

Weitere Informationen zur WABAG:

WBB International Ltd. und Agenten der WBB
Ab Ende der 80er Jahre bis Ende 1998 fiel die WBB aus Düsseldorf mit ihren "selbstständigen Agenten" über ahnungslose Kunden her. Mit den üblichen Märchen vom schnellen Profit und der Verleugnung der damit verbundenen Verlustrisiken ließ sich eine bislang ungeschätzte Zahl von Anlegern zu Zahlungen an die WBB verleiten, in dem Glauben, ihr Geld "Börsenprofis" zu überlassen. Diesseits ist kein Kunde bekannt, der einen Gewinn erzielt oder auch nur sein Geld zurückerhalten hätte. Die Überprüfung von Kontounterlagen ergab, dass kein Börsenhandel im Sinne des Kunden stattfand und die WBB zu keinem Zeitpunkt an irgendeiner Börse zugelassen war. Es besteht mit anderen Worten keinerlei Nachweis dafür, dass je eine Mark der Kundengelder an einer Börse investiert wurde. Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ist zu ersehen, dass die Telefonverkäufer völlig ahnungslose Anfänger waren, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit noch als Kfz-Mechaniker oder Ähnliches tätig waren und in 2-Tages-Schulungen erlernt hatten, die Kunden zu belügen. Die hauptverantwortlichen Hintermänner der WBB sind namentlich bekannt. Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Ermittlungen nicht weiterführte und zum Abschluss brachte, wird die Kanzlei für geschädigte Anleger Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen geltend machen (s. a. Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 06./07.11.2004).

Hier finden Sie den Beitrag in französischer Sprache (en Francais).

Westminster Financial Management Ltd.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat jetzt für einen geschädigten Anleger der Fa. Westminster ein Urteil vor dem BGH erstritten, wonach der Hauptvertriebsverantwortliche (Leiter des Informationsbüros) und der Treuhänderanwalt zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Verantwortlichen der Firma Westminster Financial Management Ltd. (Informationsbüro in Hamburg-Marxen) wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Insgesamt wurden von Anlegern seit 1994 ca. 99 Mio. DM einbezahlt, laut Geschäftsbericht 2000 betrug der Wert des Pools zum 31.12.2000 lediglich noch 5,2 Mio. DM. In laufenden Zivilverfahren konnte die Firma Westminster Financial Management Ltd. die Entstehung der von ihr behaupteten Verluste nicht nachweisen, obwohl sie hierzu verpflichtet ist. Bei Betrachtung der vorliegenden Kontoauszüge fällt auf, dass - falls überhaupt - ohne erkennbares Konzept wild hin und her gehandelt wurde, zudem nicht in Asien, und hoch spekulative Geschäfte wie Penny-Stocks und Optionen (Termingeschäfte) den Schwerpunkt des Handels bildeten. Der Verbleib der Anlegergelder ist weiterhin unklar. Aufgrund nicht gewährter Rechtshilfe in HongKong musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges einstellen. Die Fa. Westminster hat im vergangenen Jahr das Informationsbüro in Hamburg-Marxen aufgelöst und dieses nach Bangkok verlegt, kürzlich war der Homepage der Firma Westminster zu entnehmen, dass diese nunmehr insolvent sei. Zum heutigen Zeitpunkt wird nicht einmal mehr die Internetpräsenz der Fa. Westminster (www.westminster-fm.com) aufrechterhalten. Es stellte sich heraus, dass die stillen Beteiligungen an der Fa. Westminster in Deutschland vertrieben worden waren, obwohl die deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in gröbstem Maße verletzt wurden und die nach dem Auslandsinvestmentgesetz erforderliche Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde unterblieben war.

Ein von der Kanzlei geführtes Verfahren gegen den Leiter des ehemaligen Informationsbüros in Hamburg-Marxen sowie gegen den Treuhänderanwalt wurde nunmehr vom BGH zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden.

Da die Schadensersatzansprüche der Anleger zum 31.12.2004 zu verjähren drohen, sollten die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden!

Weitere Informationen zu Westminster Financial Management Ltd.:

WFS World Financial Services Ltd./PP Finance Service GmbH
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist von seinem Urlaub nicht zurückgekehrt, auf gut Deutsch untergetaucht. Ob noch Vermögenswerte vorhanden sind, wird derzeit überprüft. Die Anleger wollen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen und prüfen, ob in der Schweiz ein Arrest auf eventuell noch vorhandenes Vermögen gelegt werden kann. Durch unser Büro in der Schweiz können entsprechende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. 

WIBAG
Der Verantwortliche Johann W. wurde von dem Landgericht München bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die eingeworbenen Anlegergelder wurden nicht für Investitionen in Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen eingesetzt, sondern für private Zwecke verwendet.WiSa Investments Ltd.
U. a. stille Beteiligung und Aktien der WiSa Investments Ltd. mit Sitz in England wurden – trotz mangelnder Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Investmentgesetz – an Kapitalanleger verkauft. Den Kapitalanlegern wurde wahrheitswidrig vorgespielt, die WiSa Investments Ltd. sei gewinnbringend tätig. Tatsächlich haben die WiSa Investments Ltd. sowie die gesamte WiSa-Gruppe von Beginn an mit Verlusten gearbeitet und die eingeworbenen Gesellschaftsmittel großteils für Privatzwecke der Geschäftsführer und für die laufenden Kosten der WiSa-Gruppe aufgebraucht. Ein Teil der einbezahlten Gelder ging auch durch nicht vereinbarten hochspekulativen Handel an der Börse verloren. Gegen die Verantwortlichen der WiSa-Gruppe wird wegen Betrugs ermittelt. 
Anlegern ist dringend geraten, anwaltliche Hilfe aufzusuchen. WiRe Zeitschriften und Medien AG

Der ehemalige Vorstand der WiRe AG wurde vom Landgericht Göttingen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Einzelheiten zu dem Vorgang werden wir berichten können, sobald uns das Urteil des Landgerichts Göttingen vorliegt.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die eingeworbenen Anlegergelder in nicht zu überbietender wirtschaftlicher Inkompetenz verwendet und es wurde bis zuletzt gegen die Interessen der Gesellschaft verstoßen. Bereits bei der Gründung ging es den Initiatoren nur um ihre eigene Bereicherung. Von eingeworbenen DM 37 Mio. wurden rund DM 8,4 Mio. für "Projekt-, Emissions- und Verwaltungskosten" verwendet. Für Investitionen blieben lediglich DM 15 Mio. Die ausgewählten Objekte wiederum ließen jedoch kein Konzept erkennen, das zu einer sinnvollen Anlage der eingeworbenen Kundengelder geführt hätte. Die Gesellschaft WiRe Industrie- und Immobilienanlagen AG - die im Prospekt mit Rentabilität, Sicherheit und Liquidität warb - war alleine auf die Vernichtung von Anlegerkapital ausgerichtet. Bezüglich des Objekts in Kassel wurde beispielsweise ein Gefälligkeitsgutachten eines "Sachverständigen" erstellt, das den Verkehrswert mit DM 1,545 Mio. veranschlagte, obwohl der tatsächliche Wert höchstens bei einem Drittel liegen dürfte. Die Anleger sollten gegen die Verantwortlichen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

WOGASY Finanz AG
Detaillierte Informationen erfolgen in Kürze.

Wölbern Invest Fonds England 1

1. Wir prüfen derzeit für mehrere Anleger des Vierundsechzigste IHF geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG Schadenersatzansprüche wegen Prospektfehlern und wegen Falschberatung. Die Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank, die die an den Niederländischen Staat vermietete Fondsimmobilie in Haarlem finanziert hat, hat das Objekt neu einwerten lassen mit dem Ergebnis, dass die Fondsgesellschaft aufgrund einer Regelung im Darlehensvertrag eine Sondertilgung nebst Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten hat. Deshalb werden derzeit keine Ausschüttungen an die Anleger mehr geleistet.

Im Prospekt findet sich kein Hinweis auf diesen wesentlichen Umstand. Ist die finanzierende Bank berechtigt, Sondertilgungen zu verlangen, kann dies im Falle fehlender Liquidität des Fonds klar zum Nachteil der Anleger führen, da er keine Ausschüttungen mehr erhält. Sollte es darüber hinaus zur Kündigung des Darlehensvertrages kommen, ist auch ein Totalverlust der Anlage möglich, wenn der Fondsgesellschaft keine Umschuldung gelingen sollte.

Dieses Risiko hätte im Prospekt deutlich Erwähnung finden müssen. Dies stellt nach unserer Einschätzung einen Prospektfehler dar, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die Initiatoren/Emittenten oder sonstige Gründungsverantwortliche des Fonds auslöst. Zudem kommt die Haftung der die Anlage vermittelnden Berater in Betracht. Diese hätten auf dieses Risiko hinweisen müssen, soweit sie den Anleger mithilfe des Prospektes geworben haben.

2. Vergleichbar sieht die Situation bei dem im Jahr 2006 aufgelegten Immobilienfonds Wölbers Invest Fonds England 1 aus. Dem Fonds gehört eine gewerbliche Immobilie in London, bei der es ebenfalls zu einer Neubewertung der Immobilie durch die finanzierende Bank kam. Nach Ansicht der Bank wurde eine vertraglich festgelegte Untergrenze des Sicherungswertes der Immobilie durchbrochen. Auch hier gehen wir von einem Prospektfehler aus, der Haftungsansprüche gegen die Gründungsverantwortlichen und gegebenenfalls gegen den Anlageberater auslöst.

World Media Fonds I-V (WMF), First/Second Global Motion Picture Fonds (GMPF), In-Motion AG
Die Frankfurter Medienfonds sind durch die Insolvenz der garantiegebenden In-motion AG in Schieflage geraten: hierdurch sollten etwa 75 % der Nettoproduktionskosten der Fonds abgesichert werden. Zunächst hatten die Anleger lediglich eine anfängliche Bareinlage von z.B. 48 % (beim Fonds WMF V) zu leisten. Der Rest der Einlage sollte durch erwirtschaftete Gewinne aufgefüllt werden, so dass dem Anleger der Eindruck vermittelt wurde, er müsse die restlichen 52 % seiner Einlage nicht erbringen. Nun droht den Anlegern eine Nachzahlung der restlichen Hafteinlage. Nach Auffassung der Kanzlei liegt in dieser fehlerhaften Verlustrisikodarstellung ein grober Prospektfehler. Die Beteiligungen am World Media Fonds V wurden zum Großteil von der VIP Vermögensberatung München GmbH vertrieben. Deren Geschäftsführer Andreas Schmid, der z.Zt. inhaftierte Initiator der VIP-Medienfonds, fungiert im World Media Fonds V sogar als Beirat. Wegen der laufenden Verjährungsfristen, insbesondere auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den jeweiligen Verkaufsprospekt geprüft hat, sollten Anleger schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Rechtsschutzversicherungen sind hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig. Die Deckungsanfrage sollte man allerdings einem hierin versierten Rechtsanwalt überlassen.
Die Kanzlei verfügt über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und alle relevanten Unterlagen. Anleger können sich an den sachbearbeitenden Rechtsanwalt J. Kleefeld wenden.

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

Zertifikate
SEB AG
: Die Bank hat Zertifikate, bezogen auf die von Herrn Florian Homm gemanagten Hedgefonds ausgegeben. Die Zertifikate wurden im Oktober 2007 vorzeitig gekündigt, trotz Fälligkeit im Dezember aber nicht ausbezahlt. Die SEB AG beruft sich auf eine „Marktstörung“ und vertröstet die Anleger auf Ende des Jahres 2008. Nach Ansicht der Kanzlei ist dieses Vorgehen willkürlich und inakzeptabel. Eine sogenannte Marktstörung kann nicht von Dauer sein. Die Anleger haben Anspruch auf eine Abrechnung zum Fälligkeitstermin, gegebenenfalls muss der Zertifikatewert anhand des letzten feststellbaren Kurses ermittelt werden. Die SEB AG hätte die Zertifikate nicht kündigen dürfen, wenn sie der Meinung ist, dass ihr eine Wertfeststellung nicht möglich ist. Die Zertifikateinhaber werden sich gegen die Willkür zur Wehr setzen und die Auszahlung ihres Guthabens verlangen.
Die SEB AG leistet keine Zahlungen aus den Homm Zertifikaten, obwohl diese seit Dezember 2007 fällig sind. Eine Marktstörung liegt nach Ansicht der Kanzlei nicht vor, vorsorglich werden aber Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht, da der Prospekt hinsichtlich der Abrechnung unklar und willkürlich ist. Im Falle der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen ist der Anleger so zu stellen, als wenn er das Zertifikat nicht erworben hätte (Zahlung des Kaufpreises). Achtung: Die Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung.

Lehman Brothers: Viele Anleger müssen nun feststellen, dass ihre Zertifikate so viel wert sind wie die Bonität des Emittenten. Der Fall Lehman Brothers hat dies besonders deutlich gemacht. Die Zertifikate-Inhaber können ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holdings AG sowie gegenüber der US-Entschädigungsbehörde vorsorglich geltend machen. Gegebenenfalls kommt auch eine Vermittlerhaftung in Betracht, sofern Informations- oder Aufklärungspflichten verletzt wurden.
Zu Zertifikaten siehe: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 31.01.2008 (auf dieser Homepage unter „Die Kanzlei in Medien“) und der Artikel in der Fachzeitschrift „Wertpapiermitteilungen“ 18/2007 (auf dieser Homepage unter „Veröffentlichungen“).

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat bereits im Juni 2007 – zu einem Zeitpunkt, als das Thema Zertifikate noch von niemandem als Problem erkannt wurde – in mehreren Schreiben an Abgeordnete und Fachministerien darauf hingewiesen, welche Sprengkraft das Produkt Zertifikate aufweist und dass gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich erscheinen. Die Problematik wurde zwar von einigen Abgeordneten aufgegriffen, jedoch erfolgten keine Konsequenzen auf gesetzgeberischer Ebene.

Verfassungsbeschwerde – Zertifikate
Frau Hannelore S. erwarb auf Empfehlung ihrer Hausbank Zertifikate u. a. der Lehman Brothers. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt – sie hielt die Zertifakte für eine sichere Kapitalanlage. Aufgrund der Insolvenz der Lehman Brothers sind die Papiere wertlos. Frau S. wurde falsch beraten und hat einen Großteil ihrer Ersparnisse verloren. Frau S. ist 68 Jahre alt und Rentnerin.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FmstG) sieht drei Maßnahmen der Bankenstabilisierung vor: die Rekapitalisierung, Gewährung von Bürgschaften/Garantien sowie die sog. Risikoübernahme. Die Risikoübernahme beinhaltet die Möglichkeit der Bankinstitute, ihre "Risikopositionen" (also wertlose oder im Wert gefallene Wertpapiere) an einen Sonderfonds zu verkaufen. Frau S. und 50.000 weitere Lehman-Anleger haben diese Möglichkeit nicht. Sie müssen ihren Verlust selbst tragen.

Nach Ansicht der Kanzlei verstößt das Gesetz, insbesondere § 8 (Risikoübernahme) gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG). Art. 3 GG verlangt, dass der Gesetzgeber vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt. Ein Gesetz, das den Gleichheitsgrundsatz verletzt, benötigt eine besondere Rechtfertigung. Diese liegt nach Ansicht der Kanzlei nicht vor. Frau S. möchte genau so behandelt werden wie die Banken: Sie will ihre Risikoposition – wertlose Papiere, die ihre Existenz gefährden – an den Staat verkaufen dürfen.

 

 

(Stand: 22.10.2010)