Performance/track record

Performance/track record

Investors should be sceptical: If a capital investment gets into a financial disorder or a company is insolvent, recruiting letters from law offices follow availing themselves of intermediary dummy corporations referring to themselves as association for the protection of investors, investors’ foundation or something similar. The sole idea behind such associations is to direct the investor to a law office. The success quota of such law offices is often shockingly low (see e.g. Wirtschaftswoche “mass instead of class”).

The law office Mattil & Kollegen has obtained several dozen judgements by the Federal Supreme Court in favour of investors, comprising several principle judgements which have decisively improved the rights of investors.

On numerous occasions we have been able to obtain winning judgements or attachments (express attachments) and obtain damage compensation in full scope or in part. In the following are some examples from our forensic practice and our lobby work on behalf of investors. 

Peter Mattil

Mattil, Esq. was invited on several occasions as expert to the Financial Committee to render statements on legal projects:

  • Grey capital market on 1 July 2009
  • Renewal of the financial investment mediation and asset investment act on 1 December 2010
  • Law on strengthening the protection of investors and improvement of functionality of the capital market on 6 July 2011
  • Law on implementing the directive 210/73/EU and on amending the stock exchange act on 28 March 2012
  • AIFM implementation act (capital investment Gesetzbuch) on 13 March 2013
  • Law on adapting acts in the area of the financial market on 19 May 2014  
  • Small investor protection act on 16 March 2015
  • OGAW Implementation Act on 11 January 2016
  • Financial market Novellierung Act on 14 March 2016

 

 


Mattil, Esq. has also submitted a written statement on the respective legal projects which you can view on the website of the Financial Committee of the Bundestag or can request us to send to you.

  • Grey capital market on 1 July 2009
  • Renewal of the financial investment mediation and asset investment act on 1 December 2010
  • Law on strengthening the protection of investors and improvement of functionality of the capital market on 6 July 2011
  • Law on implementing the directive 210/73/EU and on amending the stock exchange act on 28 March 2012
  • AIFM implementation act (capital investment Gesetzbuch) on 13 March 2013
  • Law on adapting acts in the area of the financial market on 19 May 2014  
  • Small investor protection act on 16 March 2015
  • OGAW Implementation Act on 11 January 2016
  • Financial market Novellierung Act on 14 March 2016

 

 


Mattil, Esq. has also submitted a written statement on the respective legal projects which you can view on the website of the Financial Committee of the Bundestag or can request us to send to you.

Peter Mattil

Mattil, Esq. was invited on several occasions as expert to the Financial Committee to render statements on legal projects:

OLG Bamberg – Urteil gg. Internetbank

Das OLG Bamberg hat mir Urteil vom 18.05.2016, Az. 8 U 76/15, eine Internetbank aufgrund wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrags, mit dem eine Photovoltaikanlage an dem Konzept SN Solartechnics GmbH & Co. KG finanziert werden sollte, zur Rückabwicklung verurteilt. Dabei hat das OLG Bamberg den gängigen Exkulpationsversuchen von Internetbanken, die sich durch Verlagerung des persönlichen Kontakts mit dem Kunden auf Vermittler der Rechtswirkung des § 358 BGB entziehen wollen, einen Riegel vorgeschoen. Das OLG Bamberg bestätigte, dass die Internetbank durch die "Auslagerung" ihrer eigenen Pflichten planmäßig die Augen vor der Identität bzw. dem Zusammenwirken von Anlage- und Finanzvermittlern verschlossen hat. Das Urteil wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, erstritten.

Das OLG Bamberg hat mir Urteil vom 18.05.2016, Az. 8 U 76/15, eine Internetbank aufgrund wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrags, mit dem eine Photovoltaikanlage an dem Konzept SN Solartechnics GmbH & Co. KG finanziert werden sollte, zur Rückabwicklung verurteilt. Dabei hat das OLG Bamberg den gängigen Exkulpationsversuchen von Internetbanken, die sich durch Verlagerung des persönlichen Kontakts mit dem Kunden auf Vermittler der Rechtswirkung des § 358 BGB entziehen wollen, einen Riegel vorgeschoen. Das OLG Bamberg bestätigte, dass die Internetbank durch die "Auslagerung" ihrer eigenen Pflichten planmäßig die Augen vor der Identität bzw. dem Zusammenwirken von Anlage- und Finanzvermittlern verschlossen hat. Das Urteil wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, erstritten.

OLG Bamberg – Urteil gg. Internetbank

OLG Frankfurt – Widerruf bei einem dreiseitigen Vertrag

Mit Urteil vom 06.04.2016, Aktenzeichen: 17 U 149/15 hat das Oberlandesgericht  Frankfurt am Main den Widerruf einer dreiseitigen Finanzierungsvereinbarung bestätigt. Der in diesem Verfahren klagende Anleger hat sich an dem Medienfond „Kaledo 2“ beteiligt. Das Fondkonzept sah vor, dass die Anleger die obligatorische Anteilsfinanzierung (Namensschuldverschreibung) nicht direkt mit der finanzierenden Bank, sondern über den Treuhänder abschließen mussten. Der Treuhänder wiederum hat nach dem Fondskonzept die Namenschuldverschreibung zuvor von der finanzierenden Bank ankaufen müssen. Trotz dieser hoch komplexen Vertragsstruktur war aus unserer Sicht der Widerruf direkt gegenüber der finanzierenden Bank zu erklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt und hat die finanzierende Bank aufgrund des wirksamen Widerrufs zur Rückabwicklung verurteilt. Das rechtskräftige Urteil wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, erstritten.

Mit Urteil vom 06.04.2016, Aktenzeichen: 17 U 149/15 hat das Oberlandesgericht  Frankfurt am Main den Widerruf einer dreiseitigen Finanzierungsvereinbarung bestätigt. Der in diesem Verfahren klagende Anleger hat sich an dem Medienfond „Kaledo 2“ beteiligt. Das Fondkonzept sah vor, dass die Anleger die obligatorische Anteilsfinanzierung (Namensschuldverschreibung) nicht direkt mit der finanzierenden Bank, sondern über den Treuhänder abschließen mussten. Der Treuhänder wiederum hat nach dem Fondskonzept die Namenschuldverschreibung zuvor von der finanzierenden Bank ankaufen müssen. Trotz dieser hoch komplexen Vertragsstruktur war aus unserer Sicht der Widerruf direkt gegenüber der finanzierenden Bank zu erklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt und hat die finanzierende Bank aufgrund des wirksamen Widerrufs zur Rückabwicklung verurteilt. Das rechtskräftige Urteil wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, erstritten.

OLG Frankfurt – Widerruf bei einem dreiseitigen Vertrag

Magdalena Nicola

Guiding principle decision by BGH on 22 September 2015, ref. No. II ZR 340/14 on the invalidity of clauses to reduce the limitation period and exclude liability in the case of closed funds

On 22 September 2015 the BGH decided that clauses (in a prospectus, trust and/or memorandum of association) as a result of which the time limitation is to be reduced to 6 months as of the date of knowledge thereof are deemed to be invalid. Also clauses on the exclusion of liability concerning information contained in brochures were declared null and void by the BGH. The judgement was obtained by Nicola, Esq., law office Mattil (also stipulated for publication in BGHZ).

On 22 September 2015 the BGH decided that clauses (in a prospectus, trust and/or memorandum of association) as a result of which the time limitation is to be reduced to 6 months as of the date of knowledge thereof are deemed to be invalid. Also clauses on the exclusion of liability concerning information contained in brochures were declared null and void by the BGH. The judgement was obtained by Nicola, Esq., law office Mattil (also stipulated for publication in BGHZ).

Magdalena Nicola

Guiding principle decision by BGH on 22 September 2015, ref. No. II ZR 340/14 on the invalidity of clauses to reduce the limitation period and exclude liability in the case of closed funds

Leitsatzentscheidung des BGH vom 19.05.2015, Aktenzeichen: XI ZR 27/14 zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.05.2015 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei rügeloser Einlassung der Bank bejaht. In dem Verfahren hat der in der Schweiz wohnhafte Kläger als Verbraucher Ansprüche gegen eine ausländische Bank mit Sitz in Irland sowie gegen den Fondsinitiator mit Sitz in München geltend gemacht. Die ausländische Bank hat zu spät die internationale Zuständigkeit gerügt, weshalb der Bundesgerichtshof die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bereits aus diesem Grund als eröffnet sah. Auf die weiteren prozessualen Spezialprobleme der internationalen Zuständigkeit musste der BGH daher nicht weiter eingehen. Die Entscheidung zeigt, dass auch internationale Sachverhalte einer Rechtsverfolgung nicht entgegenstehen. Der Kläger wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, vertreten.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.05.2015 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei rügeloser Einlassung der Bank bejaht. In dem Verfahren hat der in der Schweiz wohnhafte Kläger als Verbraucher Ansprüche gegen eine ausländische Bank mit Sitz in Irland sowie gegen den Fondsinitiator mit Sitz in München geltend gemacht. Die ausländische Bank hat zu spät die internationale Zuständigkeit gerügt, weshalb der Bundesgerichtshof die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bereits aus diesem Grund als eröffnet sah. Auf die weiteren prozessualen Spezialprobleme der internationalen Zuständigkeit musste der BGH daher nicht weiter eingehen. Die Entscheidung zeigt, dass auch internationale Sachverhalte einer Rechtsverfolgung nicht entgegenstehen. Der Kläger wurde von RA Joachimsthaler, LL.M., Kanzlei Mattil & Kollegen, vertreten.

Leitsatzentscheidung des BGH vom 19.05.2015, Aktenzeichen: XI ZR 27/14 zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte

Magdalena Nicola

Pilot proceedings re. Infraplan Betriebs KG (München-Fonds III): Successful outcome for investors, entitlement from articles of incorporation to be established in the schedule of claims

Model plaintiffs were represented by Nicola, Esq., Law Firm Mattil

Model plaintiffs were represented by Nicola, Esq., Law Firm Mattil

Magdalena Nicola

Pilot proceedings re. Infraplan Betriebs KG (München-Fonds III): Successful outcome for investors, entitlement from articles of incorporation to be established in the schedule of claims

Katja Fohrer

Test case re. VIP: For the very first time a model case ruling in favour of investors was reached (OLG München, 30 December 2011, KAP 1/07)

Model plaintiff was represented by K. Fohrer, Esq., Law Firm Mattil

Model plaintiff was represented by K. Fohrer, Esq., Law Firm Mattil

Katja Fohrer

Test case re. VIP: For the very first time a model case ruling in favour of investors was reached (OLG München, 30 December 2011, KAP 1/07)

Rohan Foneska

Judgement against accounting firm

One of the world’s largest accounting firms was sentenced to payment of damages to investors. The accounting firm had taken over control of the use of resources in closed investment funds. That is the only judgement against one of the “Big Four” accounting firms which were directly sentenced to pay damages to investors. The plaintiffs were represented by Fonseka, Esq., Law Firm Mattil.

One of the world’s largest accounting firms was sentenced to payment of damages to investors. The accounting firm had taken over control of the use of resources in closed investment funds. That is the only judgement against one of the “Big Four” accounting firms which were directly sentenced to pay damages to investors. The plaintiffs were represented by Fonseka, Esq., Law Firm Mattil.

Rohan Foneska

Judgement against accounting firm

Judgement against large Swiss bank

A large Swiss bank and/or its German branch office were sentenced to pay damages to an investor in connection with certificates. The bank had asserted that the certificate had not been mediated, but had been sold to the investor by way of a fixed price transaction. The court nevertheless sentenced the bank to pay full damages on the grounds of a concealed commission.

A large Swiss bank and/or its German branch office were sentenced to pay damages to an investor in connection with certificates. The bank had asserted that the certificate had not been mediated, but had been sold to the investor by way of a fixed price transaction. The court nevertheless sentenced the bank to pay full damages on the grounds of a concealed commission.

Judgement against large Swiss bank

Magdalena Nicola

Kiener K1

Law Office Mattil obtained a so-called attachment order against an accomplice and pawned several accounts and seized several accounts and plots on behalf of their clients. These were assets in the order of magnitude of over 10 million EUR. The attaching creditors were represented by Nicola, Esq.

Law Office Mattil obtained a so-called attachment order against an accomplice and pawned several accounts and seized several accounts and plots on behalf of their clients. These were assets in the order of magnitude of over 10 million EUR. The attaching creditors were represented by Nicola, Esq.

Magdalena Nicola

Kiener K1

Proceedings in connection with Lehman Certificates

The Law Office represents approx. 250 investors who purchased so-called Lehman Certificates. These cases were successfully concluded for the clients in 99% (!) of the cases, either by judgement or by favourable compromise settlement.  

The Law Office represents approx. 250 investors who purchased so-called Lehman Certificates. These cases were successfully concluded for the clients in 99% (!) of the cases, either by judgement or by favourable compromise settlement.  

Proceedings in connection with Lehman Certificates

Arrests and other measures of protection

In the previous years we have succeeding in securing assets in favour of our clients in many cases. In the following, some examples:


Hanseatische AG (HAG) in Hamburg: The controlling founder had property in Davos/Switzerland. We were able to attach and dispose of real estate property there. The attaching creditors were represented by Kunzfeld, Esq., Law Office Mattil.

RDV: The company based in Essen/Berlin and/or its wirepuller disposed of assets in England and Liechtenstein. With arrests in London and expedited proceedings in Liechtenstein we were able to secure over 2 million in favour of the investors.

Fahlenbach/Procunia: In Switzerland there was an amount of over one million which we were able to secure and retrieve with arrests.

Surge Trading SA: The Geneva-based company deceived thousands of investors via German brokers. The Geneva public prosecution department had confiscated several millions. We filed so-called adhesion applications in Switzerland on behalf of our investors and concluded a compromise settlement with the controlling accomplice.

Centracon AG (Schweiz): There, too, we were able to secure an amount of over one million by means of attachment and raise claims against the responsible board of directors.

BFI Bank AG: The founder and controlling person disposed of real estate property in Augsburg which we attached by means of a judgement line. The attaching creditors were represented by Kinzfeld, Esq., Law Office Mattil.

Kiener/K1: We obtained several attachment orders against Kiener am other parties involved and secured assets in the millions. The attaching creditors were represented by Nicola, Esq., Law Office Mattil.

EACC: One of the parties involved disposed of a Foundation in Liechtenstein with assets in the millions. By means of a kind of arrest pursuant to Liechtenstein law we were able to block the existing assets.

Von Lepel/Cleanpatent: The managing director disposed of real estate property in France which we were able to arrest and then attach. The arresting creditors were represented by Kunzfeld, Esq. Law Office Mattil.

AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst: One of the persons responsible disposed of immense assets in Switzerland. We obtained attachment orders and were able to secure high amounts, in several tranches from Switzerland on behalf of our clients.

In the previous years we have succeeding in securing assets in favour of our clients in many cases. In the following, some examples:


Hanseatische AG (HAG) in Hamburg: The controlling founder had property in Davos/Switzerland. We were able to attach and dispose of real estate property there. The attaching creditors were represented by Kunzfeld, Esq., Law Office Mattil.

RDV: The company based in Essen/Berlin and/or its wirepuller disposed of assets in England and Liechtenstein. With arrests in London and expedited proceedings in Liechtenstein we were able to secure over 2 million in favour of the investors.

Fahlenbach/Procunia: In Switzerland there was an amount of over one million which we were able to secure and retrieve with arrests.

Surge Trading SA: The Geneva-based company deceived thousands of investors via German brokers. The Geneva public prosecution department had confiscated several millions. We filed so-called adhesion applications in Switzerland on behalf of our investors and concluded a compromise settlement with the controlling accomplice.

Centracon AG (Schweiz): There, too, we were able to secure an amount of over one million by means of attachment and raise claims against the responsible board of directors.

BFI Bank AG: The founder and controlling person disposed of real estate property in Augsburg which we attached by means of a judgement line. The attaching creditors were represented by Kinzfeld, Esq., Law Office Mattil.

Kiener/K1: We obtained several attachment orders against Kiener am other parties involved and secured assets in the millions. The attaching creditors were represented by Nicola, Esq., Law Office Mattil.

EACC: One of the parties involved disposed of a Foundation in Liechtenstein with assets in the millions. By means of a kind of arrest pursuant to Liechtenstein law we were able to block the existing assets.

Von Lepel/Cleanpatent: The managing director disposed of real estate property in France which we were able to arrest and then attach. The arresting creditors were represented by Kunzfeld, Esq. Law Office Mattil.

AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst: One of the persons responsible disposed of immense assets in Switzerland. We obtained attachment orders and were able to secure high amounts, in several tranches from Switzerland on behalf of our clients.

Arrests and other measures of protection

Judgement against Liechtenstein insurance company

The insurance company was sentenced to pay damages in full to a client. The Higher Regional Court of Stuttgart [Oberlandesgericht] ascertained that the faulty counselling by the insurance broker was to be attributed to the insurance company. In addition thereto, the brochure was faulty, as it conveyed a false impression. OLG Stuttgart applied all general regulations in connection with liability concerning information contained in brochures against the insurance company in Liechtenstein.

The insurance company was sentenced to pay damages in full to a client. The Higher Regional Court of Stuttgart [Oberlandesgericht] ascertained that the faulty counselling by the insurance broker was to be attributed to the insurance company. In addition thereto, the brochure was faulty, as it conveyed a false impression. OLG Stuttgart applied all general regulations in connection with liability concerning information contained in brochures against the insurance company in Liechtenstein.

Judgement against Liechtenstein insurance company

Decision on landmark case of Federal Supreme Court [BGH] of 22 July 2010, Ref. No. III ZR 203/09 on the limitation of damage claims against investment brokers

In court proceedings initiated by the Law Office Mattil & Kollegen the Federal Supreme Court in its judgement of 22 July 2010 ascertained that an investor obtaining knowledge of a certain breach of duty of the investment consultant or broker does not act gross negligently if he does not take such an opportunity to subsequently study the investment brochure, even if he had obtained knowledge of the further breaches of duty when reading the brochure (cf. www.bundesgerichtshof.de, there: Entscheidungen, III ZR 249/09, also provided for the official collection in BGZH).

In court proceedings initiated by the Law Office Mattil & Kollegen the Federal Supreme Court in its judgement of 22 July 2010 ascertained that an investor obtaining knowledge of a certain breach of duty of the investment consultant or broker does not act gross negligently if he does not take such an opportunity to subsequently study the investment brochure, even if he had obtained knowledge of the further breaches of duty when reading the brochure (cf. www.bundesgerichtshof.de, there: Entscheidungen, III ZR 249/09, also provided for the official collection in BGZH).

Decision on landmark case of Federal Supreme Court [BGH] of 22 July 2010, Ref. No. III ZR 203/09 on the limitation of damage claims against investment brokers

Decision on landmark case of the Federal Supreme Court [BGH] of 15 July 2010, Ref. No. III ZR 336/08, on the non-consideration of tax advantages in the case of media fund investors

In court proceedings initiated by the Law Office Mattil & Kollegen the Federal Supreme Court determined on 15 July 2010 that in damage proceedings on behalf of a damaged media fund investor tax advantages may not be deducted from the damage amount, if the investor were subject to reduced taxation resulting from a deterioration of his income situation at the point in time of indemnification and that thus the tax advantages and tax disadvantages are not exactly identical (decision on landmark case III ZR 336/08).

In court proceedings initiated by the Law Office Mattil & Kollegen the Federal Supreme Court determined on 15 July 2010 that in damage proceedings on behalf of a damaged media fund investor tax advantages may not be deducted from the damage amount, if the investor were subject to reduced taxation resulting from a deterioration of his income situation at the point in time of indemnification and that thus the tax advantages and tax disadvantages are not exactly identical (decision on landmark case III ZR 336/08).

Decision on landmark case of the Federal Supreme Court [BGH] of 15 July 2010, Ref. No. III ZR 336/08, on the non-consideration of tax advantages in the case of media fund investors

AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering

One of the responsible persons disposed of high assets in Switzerland. By means of arrests we were able to attach these claims and pay them out to our clients via the Debt Enforcement Office in Zug.

One of the responsible persons disposed of high assets in Switzerland. By means of arrests we were able to attach these claims and pay them out to our clients via the Debt Enforcement Office in Zug.

AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering

Aufina Holding AG

Two former directors of the financial fraudster company Aufina Holding AG were condemned to pay damages to our investors (Regional Court of Düsseldorf) [Landgericht Düsseldorf]. The Regional Court held the view that directors warrant directly vis-à-vis the investors if they do not sufficiently monitor transactions of the management board. These are judgements of a high and principle significance. In thousands of German stock corporations the directors rely on activity reports of the management board. In fact, however, an actual verification and monitoring is required. The judgments are, in part, final and conclusive (Regional Court Düsseldorf, Ref. No. I-9 U 14/08).

Two former directors of the financial fraudster company Aufina Holding AG were condemned to pay damages to our investors (Regional Court of Düsseldorf) [Landgericht Düsseldorf]. The Regional Court held the view that directors warrant directly vis-à-vis the investors if they do not sufficiently monitor transactions of the management board. These are judgements of a high and principle significance. In thousands of German stock corporations the directors rely on activity reports of the management board. In fact, however, an actual verification and monitoring is required. The judgments are, in part, final and conclusive (Regional Court Düsseldorf, Ref. No. I-9 U 14/08).

Aufina Holding AG

BFI Bank AG in Dresden

Vis-à-vis the founder and director Dr. W. we obtained attachment orders of the Regional Court Würzburg and the Higher Regional Court Bamberg with which the private assets of Mr. W. were seized. To our knowledge this is the sole case in which an attachment was ordered on the assets of a bank director. 

Vis-à-vis the founder and director Dr. W. we obtained attachment orders of the Regional Court Würzburg and the Higher Regional Court Bamberg with which the private assets of Mr. W. were seized. To our knowledge this is the sole case in which an attachment was ordered on the assets of a bank director. 

BFI Bank AG in Dresden

Stock exchange fraud

Several public prosecution departments in Germany are conducting an extensive preliminary investigation by public prosecution.

Several public prosecution departments in Germany are conducting an extensive preliminary investigation by public prosecution.

Stock exchange fraud

CentraCon AG

Der Verantwortliche verfügte über ein Konto mit einem hohen Guthaben, das wir im Ausland im Arrestwege pfänden und einziehen konnten.

Der Verantwortliche verfügte über ein Konto mit einem hohen Guthaben, das wir im Ausland im Arrestwege pfänden und einziehen konnten.

CentraCon AG

Cinerenta Medienfonds

Seit dem 29.05.2008 hat die Kanzlei Mattil & Kollegen etwa 25 (Grundsatz-) Urteile in Sachen Cinerenta vor dem BGH zugunsten von Cinerenta-Anlegern erstritten. Darunter das bahnbrechende Urteil gegen die Treuhänderin Contor GmbH, das für alle Cinerenta-Anleger von maßgeblicher Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 29.05.2010, Az. III ZR 59/07): der BGH hat die Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen bestätigt, wonach eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Treuhänders vorliegt, wenn die im Prospekt aufgelisteten Fondsnebenkosten („Weichkosten“) in Wirklichkeit zweckwidrig als Vertriebsprovisionen verwendet werden sollten („Innenprovisionen“). Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte am 06.11.08, 12.02.2009, 23.07.2009, 17.12.2009, 22.04.2010 und am 15.07.2010 vor dem Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Contor GmbH sowie mittlerweile über 100 Urteile vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München gegen die Contor GmbH erstreiten. Am 20.07.2010 ist es uns außerdem gelungen, erstmals vier Urteile vor dem Landgericht München I gegen Mario Ohovenzu erwirken, in denen Ohoven wegen der verschwiegenen Innenprovisionen auch persönlich zum vollen Schadensersatz verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig). Leider haben aber auch am 15.7.2010 zwei Cinerenta-Anleger vor dem BGH gegen Mario Ohoven verloren: Mario Ohoven habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er die rechtliche Erheblichkeit der falschen Prospektangaben nicht habe erkennen können. Wir halten die rechtliche Argumentation des BGH für unrichtig und werden weiterhin versuchen, in den laufenden Klageverfahren den Vorsatz von Mario Ohoven durch neue Tatsachen und Beweismittel darzulegen.

Seit dem 29.05.2008 hat die Kanzlei Mattil & Kollegen etwa 25 (Grundsatz-) Urteile in Sachen Cinerenta vor dem BGH zugunsten von Cinerenta-Anlegern erstritten. Darunter das bahnbrechende Urteil gegen die Treuhänderin Contor GmbH, das für alle Cinerenta-Anleger von maßgeblicher Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 29.05.2010, Az. III ZR 59/07): der BGH hat die Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen bestätigt, wonach eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Treuhänders vorliegt, wenn die im Prospekt aufgelisteten Fondsnebenkosten („Weichkosten“) in Wirklichkeit zweckwidrig als Vertriebsprovisionen verwendet werden sollten („Innenprovisionen“). Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte am 06.11.08, 12.02.2009, 23.07.2009, 17.12.2009, 22.04.2010 und am 15.07.2010 vor dem Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Contor GmbH sowie mittlerweile über 100 Urteile vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München gegen die Contor GmbH erstreiten. Am 20.07.2010 ist es uns außerdem gelungen, erstmals vier Urteile vor dem Landgericht München I gegen Mario Ohovenzu erwirken, in denen Ohoven wegen der verschwiegenen Innenprovisionen auch persönlich zum vollen Schadensersatz verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig). Leider haben aber auch am 15.7.2010 zwei Cinerenta-Anleger vor dem BGH gegen Mario Ohoven verloren: Mario Ohoven habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er die rechtliche Erheblichkeit der falschen Prospektangaben nicht habe erkennen können. Wir halten die rechtliche Argumentation des BGH für unrichtig und werden weiterhin versuchen, in den laufenden Klageverfahren den Vorsatz von Mario Ohoven durch neue Tatsachen und Beweismittel darzulegen.

Cinerenta Medienfonds

Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)

Der verantwortliche Inhaber verfügte über Vermögen in der Schweiz, das wir dort pfänden konnten.

Der verantwortliche Inhaber verfügte über Vermögen in der Schweiz, das wir dort pfänden konnten.

Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)

EACC (Bregenz)

Die Gesellschaft des US-Amerikaners Ilan A. hatte tausende Deutsche, Schweizer und Österreicher geprellt. In Liechtenstein konnten wir ein Konto eines Beteiligten ermitteln und mit einer Art einstweiliger Verfügung nach Liechtensteiner Recht belegen.

Gegen den US-Bürger A. und dessen Rechtsanwalt B. haben wir rechtskräftige Urteile erwirkt, die wir derzeit in den USA vollstrecken. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat einen dreistelligen Millionenbetrag beschlagnahmt.

Die Gesellschaft des US-Amerikaners Ilan A. hatte tausende Deutsche, Schweizer und Österreicher geprellt. In Liechtenstein konnten wir ein Konto eines Beteiligten ermitteln und mit einer Art einstweiliger Verfügung nach Liechtensteiner Recht belegen.

Gegen den US-Bürger A. und dessen Rechtsanwalt B. haben wir rechtskräftige Urteile erwirkt, die wir derzeit in den USA vollstrecken. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat einen dreistelligen Millionenbetrag beschlagnahmt.

EACC (Bregenz)

Europäisches Prospektrecht

Die Kanzlei hat die Prospektrichtlinie, wonach Wertpapierprospekte aus dem EU-Ausland zur Verwendung in Deutschland nicht in deutscher Sprache verfasst sein müssen, heftig kritisiert. Ein Aufsatz dazu ist in der Fachzeitschrift "Wertpapiermitteilungen" und in der wichtigsten Fachzeitschrift "Revue droit bancaire et financier" (Frankreich) und "International banking and financial Law" (England) erschienen (siehe Veröffentlichungen).

Die Kanzlei hat die Prospektrichtlinie, wonach Wertpapierprospekte aus dem EU-Ausland zur Verwendung in Deutschland nicht in deutscher Sprache verfasst sein müssen, heftig kritisiert. Ein Aufsatz dazu ist in der Fachzeitschrift "Wertpapiermitteilungen" und in der wichtigsten Fachzeitschrift "Revue droit bancaire et financier" (Frankreich) und "International banking and financial Law" (England) erschienen (siehe Veröffentlichungen).

Europäisches Prospektrecht

EuroPacific

Für eine Vielzahl von Mandanten konnten wir eine Entschädigungszahlung der EdW erlangen. Nach dem zugrundeliegenden Gesetz (ESAEG) kann eine Entschädigung bis zu 20.000 € geltend gemacht werden.

Für eine Vielzahl von Mandanten konnten wir eine Entschädigungszahlung der EdW erlangen. Nach dem zugrundeliegenden Gesetz (ESAEG) kann eine Entschädigung bis zu 20.000 € geltend gemacht werden.

EuroPacific

EuropLeasing KG

Nicht nur die Initiatoren, auch der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaft wurden zum Schadensersatz an einen Anleger, der von der Kanzlei Mattil vertreten wurde, verurteilt. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch der Treuhänder die Anleger über Prospektfehler hätten aufklären müssen. Es handelt sich um eines der wenigen Urteile, mit denen ein Aufsichtsrat und ein Treuhänder zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.

Nicht nur die Initiatoren, auch der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaft wurden zum Schadensersatz an einen Anleger, der von der Kanzlei Mattil vertreten wurde, verurteilt. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch der Treuhänder die Anleger über Prospektfehler hätten aufklären müssen. Es handelt sich um eines der wenigen Urteile, mit denen ein Aufsichtsrat und ein Treuhänder zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.

EuropLeasing KG

Fahlenbach/Prokunia

Thomas F. hatte Vermögenswerte in der Schweiz versteckt, die wir aufspüren und mit Arrest pfänden konnten.

Thomas F. hatte Vermögenswerte in der Schweiz versteckt, die wir aufspüren und mit Arrest pfänden konnten.

Fahlenbach/Prokunia

Falk Zinsfonds

Das OLG München hat für einen von uns vertretenen Anleger entschieden, dass die geleistete Einlage zu 100 % zurückzubezahlen ist. Der Beitritt zur Fondsgesellschaft war mangels familienrechtlicher Genehmigung nichtig.
In einem weiteren Verfahren hat das OLG München zugunsten eines von uns vertretenen Anlegers entschieden, dass die Einlage in voller Höhe zurückzugewähren ist. Der Anspruch wurde in einem sogenannten Urkundenverfahren geltend gemacht. Der Wirtschaftsprüfer und ein Vorstand der Gesellschaft wurden zum Schadensersatz an Anleger verurteilt (Oberlandesgericht München).

Das OLG München hat für einen von uns vertretenen Anleger entschieden, dass die geleistete Einlage zu 100 % zurückzubezahlen ist. Der Beitritt zur Fondsgesellschaft war mangels familienrechtlicher Genehmigung nichtig.
In einem weiteren Verfahren hat das OLG München zugunsten eines von uns vertretenen Anlegers entschieden, dass die Einlage in voller Höhe zurückzugewähren ist. Der Anspruch wurde in einem sogenannten Urkundenverfahren geltend gemacht. Der Wirtschaftsprüfer und ein Vorstand der Gesellschaft wurden zum Schadensersatz an Anleger verurteilt (Oberlandesgericht München).

Falk Zinsfonds

Filmfonds

Die Kanzlei hat mehr als ein dutzend Urteile des Bundesgerichtshofes zugunsten von Anlegern erwirkt, u. a. gegen eine ausländische Großbank, Beraterbanken und Wirtschaftsprüfer. Siehe z. B. BGH III ZR 125/06 und III ZR 300/05 u. a. In dem Urteil BGH III ZR 298/05 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein erfahrener Anleger über spezielle Risiken eines Filmfonds aufzuklären ist. In dem Urteil III ZR 219/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Haftung des Prospektprüfers auch dann besteht, wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten erst nach Zeichnung erhält (innerhalb der Widerrufsfrist). Wichtige Urteile im Zusammenhang mit Filmfonds sind auch OLG München, 19 U 3041/07;  20 U 2052/07, 19 U 3592/07; 8 U 3238/06. Am 06.03.2008 hat der Bundesgerichtshof in 13 Fällen klageabweisende Urteile des Oberlandesgerichts aufgehoben und zurückverwiesen (BGH III ZR 297/05 und ein Dutzend weitere).

Die Kanzlei hat mehr als ein dutzend Urteile des Bundesgerichtshofes zugunsten von Anlegern erwirkt, u. a. gegen eine ausländische Großbank, Beraterbanken und Wirtschaftsprüfer. Siehe z. B. BGH III ZR 125/06 und III ZR 300/05 u. a. In dem Urteil BGH III ZR 298/05 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein erfahrener Anleger über spezielle Risiken eines Filmfonds aufzuklären ist. In dem Urteil III ZR 219/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Haftung des Prospektprüfers auch dann besteht, wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten erst nach Zeichnung erhält (innerhalb der Widerrufsfrist). Wichtige Urteile im Zusammenhang mit Filmfonds sind auch OLG München, 19 U 3041/07;  20 U 2052/07, 19 U 3592/07; 8 U 3238/06. Am 06.03.2008 hat der Bundesgerichtshof in 13 Fällen klageabweisende Urteile des Oberlandesgerichts aufgehoben und zurückverwiesen (BGH III ZR 297/05 und ein Dutzend weitere).

Filmfonds

Fundus Fondsverwaltungen GmbH

Für mehrere Anleger haben wir erfolgreich die Garantien aus dem Fundus Fonds 27 KG (die Pyramide) eingeklagt. Die Fundus GmbH hatte diese Zahlungen verweigert, obwohl Anleger mit der Garantie zum Beitritt zur Fondsgesellschaft geworben wurden. Das Urteil des Landgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig.

Für mehrere Anleger haben wir erfolgreich die Garantien aus dem Fundus Fonds 27 KG (die Pyramide) eingeklagt. Die Fundus GmbH hatte diese Zahlungen verweigert, obwohl Anleger mit der Garantie zum Beitritt zur Fondsgesellschaft geworben wurden. Das Urteil des Landgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig.

Fundus Fondsverwaltungen GmbH

Fundus Fonds 27 KG

Der Bundesgerichtshof hat Urteile des OLG Köln aufgehoben, mit denen die Ansprüche von Anlegern abgewiesen wurden. Der BGH stellte in klaren Worten fest, dass der Vortrag der Kläger nicht ausreichend berücksichtigt wurde. In den Verfahren geht es um die Kapitalerhöhungen der Fundus Fonds 27 KG (Pyramide) bei denen die Anleger mit einer Ausschüttungsgarantie geködert wurden. Als der Garantiefall eintrat, weigerte sich die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH zu zahlen. Entgegen dem klaren Wortlaut behauptete das OLG Köln, es handele sich nicht um eine Garantie! Diese nicht nachvollziehbaren Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben (II ZR 142/09 und II ZR 143/09).

Der Bundesgerichtshof hat Urteile des OLG Köln aufgehoben, mit denen die Ansprüche von Anlegern abgewiesen wurden. Der BGH stellte in klaren Worten fest, dass der Vortrag der Kläger nicht ausreichend berücksichtigt wurde. In den Verfahren geht es um die Kapitalerhöhungen der Fundus Fonds 27 KG (Pyramide) bei denen die Anleger mit einer Ausschüttungsgarantie geködert wurden. Als der Garantiefall eintrat, weigerte sich die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH zu zahlen. Entgegen dem klaren Wortlaut behauptete das OLG Köln, es handele sich nicht um eine Garantie! Diese nicht nachvollziehbaren Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben (II ZR 142/09 und II ZR 143/09).

Fundus Fonds 27 KG

Hanseatische AG (HAG)

Der faktische Geschäftsführer W. verfügte über Eigentum in der Schweiz, das offiziell seiner Frau gehörte. Im Wege des Durchgriffs haben wir darauf Zugriff genommen und nach Verwertung beträchtliche Zahlungen für unsere Mandanten erhalten.

Der faktische Geschäftsführer W. verfügte über Eigentum in der Schweiz, das offiziell seiner Frau gehörte. Im Wege des Durchgriffs haben wir darauf Zugriff genommen und nach Verwertung beträchtliche Zahlungen für unsere Mandanten erhalten.

Hanseatische AG (HAG)

IBB GmbH in Düsseldorf

Für einen betrogenen Anleger haben wir dessen Steuerberater auf DM 1,2 Mio. Schadensersatz verklagt. Der Steuerberater wurde verurteilt, die Haftpflichtversicherung hat die volle Schadenssumme ausgeglichen. Gegen die verantwortlichen Initiatoren der IBB GmbH haben wir rechtskräftige Titel in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt.

Für einen betrogenen Anleger haben wir dessen Steuerberater auf DM 1,2 Mio. Schadensersatz verklagt. Der Steuerberater wurde verurteilt, die Haftpflichtversicherung hat die volle Schadenssumme ausgeglichen. Gegen die verantwortlichen Initiatoren der IBB GmbH haben wir rechtskräftige Titel in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt.

IBB GmbH in Düsseldorf

Integral Finanz

Auch hier haben wir in der Schweiz beträchtliche Summen für unsere Mandanten arrestieren und pfänden können.

Auch hier haben wir in der Schweiz beträchtliche Summen für unsere Mandanten arrestieren und pfänden können.

Integral Finanz

Katja Fohrer

Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)

Erstmals hat das OLG München in einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) den Anlegern recht gegeben. Das Gericht stellte eine Reihe von Prospektfehlern fest. Musterentscheid vom 30.12.2011 , AZ : KAP 1/07

Musterklägervertreter war RAin Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen.

Erstmals hat das OLG München in einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) den Anlegern recht gegeben. Das Gericht stellte eine Reihe von Prospektfehlern fest. Musterentscheid vom 30.12.2011 , AZ : KAP 1/07

Musterklägervertreter war RAin Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen.

Katja Fohrer

Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)

Verfolgung von Prospektbetrug

In Bayern wurden viele Ermittlungsverfahren wegen durch Prospekte begangene Straftaten nicht verfolgt, weil diese nach einer Spezialvorschrift des Bayerischen Pressegesetzes verjährt seien. RA Veil von der Kanzlei Mattil hat auf diesen Missstand vehement aufmerksam gemacht und mit Hilfe der engagierten Presse öffentlich angeprangert. Das Bayerische Pressegesetz wurde mittlerweile geändert und Prospektbetrug verjährt, wie in anderen Bundesländern auch, erst nach fünf Jahren.

In Bayern wurden viele Ermittlungsverfahren wegen durch Prospekte begangene Straftaten nicht verfolgt, weil diese nach einer Spezialvorschrift des Bayerischen Pressegesetzes verjährt seien. RA Veil von der Kanzlei Mattil hat auf diesen Missstand vehement aufmerksam gemacht und mit Hilfe der engagierten Presse öffentlich angeprangert. Das Bayerische Pressegesetz wurde mittlerweile geändert und Prospektbetrug verjährt, wie in anderen Bundesländern auch, erst nach fünf Jahren.

Verfolgung von Prospektbetrug

RDV GmbH Essen/Berlin

Hier war es uns gelungen, für Mandanten fast DM 3 Mio. in London und Liechtenstein zu pfänden, sodass die von uns vertretenen Anleger fast 50 % ihrer Schadenssumme wiedererlangt haben (Die Arreste wurden von deutschen Gerichten erlassen und in England vollzogen. Dieser Vorgang ist Gegenstand des Aufsatzes in der Zeitschrift WM Heft 17/2002 und ist zitiert im Kommentar Zöller Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 917 ZPO, RZ 17). Juristisch handelte es sich bei dem grenzüberschreitenden Arrest um Neuland: In Großbritannien ist die Pfändung von Vermögenswerten im einstweiligen Rechtsschutz eigentlich nicht möglich. Die Kanzlei argumentierte, dass die in Deutschland vorgesehene Arrestpfändung auch in Großbritannien anerkannt werden müsse. Dieser Argumentation folgte der englische Vollstreckungsrichter. Bei der Umsetzung des grenzüberschreitenden Arrestes handelt es sich um ein Novum im Europäischen Zivilrecht.

Hier war es uns gelungen, für Mandanten fast DM 3 Mio. in London und Liechtenstein zu pfänden, sodass die von uns vertretenen Anleger fast 50 % ihrer Schadenssumme wiedererlangt haben (Die Arreste wurden von deutschen Gerichten erlassen und in England vollzogen. Dieser Vorgang ist Gegenstand des Aufsatzes in der Zeitschrift WM Heft 17/2002 und ist zitiert im Kommentar Zöller Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 917 ZPO, RZ 17). Juristisch handelte es sich bei dem grenzüberschreitenden Arrest um Neuland: In Großbritannien ist die Pfändung von Vermögenswerten im einstweiligen Rechtsschutz eigentlich nicht möglich. Die Kanzlei argumentierte, dass die in Deutschland vorgesehene Arrestpfändung auch in Großbritannien anerkannt werden müsse. Dieser Argumentation folgte der englische Vollstreckungsrichter. Bei der Umsetzung des grenzüberschreitenden Arrestes handelt es sich um ein Novum im Europäischen Zivilrecht.

RDV GmbH Essen/Berlin

Reform des Graumarkts

Der Bundestag hat sich endlich des Themas Graumarkt in Deutschland angenommen. Unter den sogenannten Graumarkt fallen alle Produkte, die nicht Finanzinstrumente (Wertpapiere) sind, insbesondere also geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte, u.a.. Nach der Ansicht verschiedener Abgeordneter muss der Graumarkt grundlegend reformiert werden. Am 01.07.2009 führt der Finanzausschuss des Bundestages dazu eine Sachverständigenbefragung durch. Zu den eingeladenen Sachverständigen gehört auch Rechtsanwalt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus München. Hier finden Sie die Stellungnahme der Kanzlei.

Der Bundestag hat sich endlich des Themas Graumarkt in Deutschland angenommen. Unter den sogenannten Graumarkt fallen alle Produkte, die nicht Finanzinstrumente (Wertpapiere) sind, insbesondere also geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte, u.a.. Nach der Ansicht verschiedener Abgeordneter muss der Graumarkt grundlegend reformiert werden. Am 01.07.2009 führt der Finanzausschuss des Bundestages dazu eine Sachverständigenbefragung durch. Zu den eingeladenen Sachverständigen gehört auch Rechtsanwalt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus München. Hier finden Sie die Stellungnahme der Kanzlei.

Reform des Graumarkts

SAL AG

Der Verantwortliche verfügte über ein Konto in der Schweiz, das wir recherchieren und pfänden konnten. Das Schweizer Betreibungsamt hat mehrere Hunderttausend Schweizer Franken an unsere Mandanten überwiesen.

Der Verantwortliche verfügte über ein Konto in der Schweiz, das wir recherchieren und pfänden konnten. Das Schweizer Betreibungsamt hat mehrere Hunderttausend Schweizer Franken an unsere Mandanten überwiesen.

SAL AG

Surge Trading SA

Die Gesellschaft in Genf hatte mit deutschen Vermittlern Tausende von Kunden betrogen. Für unsere Mandanten konnten wir in der Schweiz Vermögenswerte ausfindig machen und mithilfe der dortigen Staatsanwaltschaft den Gegner zu einer hohen Vergleichszahlung bewegen (mehr als CHF 1 Mio.).

Die Gesellschaft in Genf hatte mit deutschen Vermittlern Tausende von Kunden betrogen. Für unsere Mandanten konnten wir in der Schweiz Vermögenswerte ausfindig machen und mithilfe der dortigen Staatsanwaltschaft den Gegner zu einer hohen Vergleichszahlung bewegen (mehr als CHF 1 Mio.).

Surge Trading SA

VIF 3. KG

Vor dem BGH haben wir nun erreicht, dass ein Verkaufsprospekt, den mehr als 15 Senate beim OLG München als fehlerfrei eingestuft hatten und bei dem in über 80 Verfahren Klagen gegen die Prospektprüferin abgewiesen worden waren, als fehlerhaft beurteilt wurde. Der BGH hat damit die von der Kanzlei Mattil & Kollegen vertretene Auffassung entgegen der Münchner Rechtsprechung bestätigt (vgl. hierzu "Hoffnung für geschädigte Filmfondsanleger: Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet BGH-Urteil"). Es handelte sich dabei um die ersten Urteile, in denen sich der BGH mit der Prospekthaftung bei Filmfonds befasst hat. Außerdem haben wir zahlreiche Urteile gegen die Vermittler-Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten, wonach diese zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Darüber hinaus hat der BGH am 08.03.2007 in einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen betriebenen Verfahren entschieden, dass eine beratende Bank den Anleger auch dann zutreffend über die Verlustrisiken eines Filmfonds aufklären muss, wenn dieser bereits umfassende Erfahrung in anderen Anlagen hat (III ZR 298/05).

Vor dem BGH haben wir nun erreicht, dass ein Verkaufsprospekt, den mehr als 15 Senate beim OLG München als fehlerfrei eingestuft hatten und bei dem in über 80 Verfahren Klagen gegen die Prospektprüferin abgewiesen worden waren, als fehlerhaft beurteilt wurde. Der BGH hat damit die von der Kanzlei Mattil & Kollegen vertretene Auffassung entgegen der Münchner Rechtsprechung bestätigt (vgl. hierzu "Hoffnung für geschädigte Filmfondsanleger: Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet BGH-Urteil"). Es handelte sich dabei um die ersten Urteile, in denen sich der BGH mit der Prospekthaftung bei Filmfonds befasst hat. Außerdem haben wir zahlreiche Urteile gegen die Vermittler-Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten, wonach diese zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Darüber hinaus hat der BGH am 08.03.2007 in einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen betriebenen Verfahren entschieden, dass eine beratende Bank den Anleger auch dann zutreffend über die Verlustrisiken eines Filmfonds aufklären muss, wenn dieser bereits umfassende Erfahrung in anderen Anlagen hat (III ZR 298/05).

VIF 3. KG

VIP 3/4

Vor dem Landgericht München I hat die Kanzlei Mattil & Kollegen bereits in zahlreichen Verfahren Schadensersatz für VIP-4-Anleger gegen die Commerzbank AG erstritten, z. B. Urteil des Landgerichts München I vom 25.03.2008, Az: 28 O 12018/07, Urteil vom 13.03.2008, Az: 22 O 23145/07, Urteil vom 22.02.2008, Az: 22 O 19817/07.

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) über den Verkaufsprospekt des Medienfonds VIP den Musterkläger bestimmt: Es handelt sich um einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger. Im Verfahren dieses Anlegers wird nun stellvertretend für alle deutschlandweit klagenden VIP 4-Anleger rechtsverbindlich festgestellt werden, ob der Verkaufsprospekt VIP 4 fehlerhaft ist und ob der Initiator und die Garantie gebende Bank hierfür prospektverantwortlich sind.

Vor dem Landgericht München I hat die Kanzlei Mattil & Kollegen bereits in zahlreichen Verfahren Schadensersatz für VIP-4-Anleger gegen die Commerzbank AG erstritten, z. B. Urteil des Landgerichts München I vom 25.03.2008, Az: 28 O 12018/07, Urteil vom 13.03.2008, Az: 22 O 23145/07, Urteil vom 22.02.2008, Az: 22 O 19817/07.

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) über den Verkaufsprospekt des Medienfonds VIP den Musterkläger bestimmt: Es handelt sich um einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger. Im Verfahren dieses Anlegers wird nun stellvertretend für alle deutschlandweit klagenden VIP 4-Anleger rechtsverbindlich festgestellt werden, ob der Verkaufsprospekt VIP 4 fehlerhaft ist und ob der Initiator und die Garantie gebende Bank hierfür prospektverantwortlich sind.

VIP 3/4

VMD AG in der Schweiz

Die betrügerisch tätige Gesellschaft in der Schweiz suchte ihre Opfer ausschließlich in Deutschland. Nach Verhaftung und Verurteilung des Hauptverantwortlichen M. konnten wir in der Schweiz (Zug und Genf) Konten aufspüren und mit Arresten belegen. Ein Teil des Verlusts konnte dadurch bereits wiedergutgemacht werden.

Die betrügerisch tätige Gesellschaft in der Schweiz suchte ihre Opfer ausschließlich in Deutschland. Nach Verhaftung und Verurteilung des Hauptverantwortlichen M. konnten wir in der Schweiz (Zug und Genf) Konten aufspüren und mit Arresten belegen. Ein Teil des Verlusts konnte dadurch bereits wiedergutgemacht werden.

VMD AG in der Schweiz

Von Lepel

Der Geschäftsführer einer der Gesellschaften, Benno K., verfügte über Grundeigentum in Frankreich, das wir im Wege des "Saisie Conservatoire" verwerten konnten.

Der Geschäftsführer einer der Gesellschaften, Benno K., verfügte über Grundeigentum in Frankreich, das wir im Wege des "Saisie Conservatoire" verwerten konnten.

Von Lepel

Westbay Investment Corporation Ltd.

Die Betrugsgesellschaft verfügte über Guthaben in Kalifornien, die in Zusammenarbeit mit einem Kollegen in den USA gepfändet und zugunsten der Mandanten ausbezahlt wurde. Die Gesellschaft Westbay war von mehreren Deutschen und einem Schweizer Staatsbürger kontrolliert worden.

Die Betrugsgesellschaft verfügte über Guthaben in Kalifornien, die in Zusammenarbeit mit einem Kollegen in den USA gepfändet und zugunsten der Mandanten ausbezahlt wurde. Die Gesellschaft Westbay war von mehreren Deutschen und einem Schweizer Staatsbürger kontrolliert worden.

Westbay Investment Corporation Ltd.

Westminster Ltd.

Vor dem Bundesgerichtshof haben wir ein Urteil erstritten, mit dem der deutsche Anwalt und der deutsche Vertriebsleiter der Westminster Financial Management Ltd. (Sitz in Hongkong) wegen Vorschriften des Auslandsinvestment-Gesetzes zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Das Urteil des BGH wurde in der Zeitschrift "Wertpapierermittlung" abgedruckt (WM 44; 2004, Seite 2150)

Vor dem Bundesgerichtshof haben wir ein Urteil erstritten, mit dem der deutsche Anwalt und der deutsche Vertriebsleiter der Westminster Financial Management Ltd. (Sitz in Hongkong) wegen Vorschriften des Auslandsinvestment-Gesetzes zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Das Urteil des BGH wurde in der Zeitschrift "Wertpapierermittlung" abgedruckt (WM 44; 2004, Seite 2150)

Westminster Ltd.

Rechtsfortbildung durch wissenschaftliche Aufsätze

Die Kanzlei äußert sich zu aktuellen Themen nicht nur in der deutschsprachigen Fachpresse, sondern auch in den führenden juristischen Fachzeitschriften für Bank- und Finanzrecht in England und Frankreich (siehe Veröffentlichungen).

Die Kanzlei äußert sich zu aktuellen Themen nicht nur in der deutschsprachigen Fachpresse, sondern auch in den führenden juristischen Fachzeitschriften für Bank- und Finanzrecht in England und Frankreich (siehe Veröffentlichungen).

Rechtsfortbildung durch wissenschaftliche Aufsätze

NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung